Verfassungsklage AfD macht Rückzieher bei Maskenpflicht im Bundestag

Ihn sahen die AfD-Abgeordneten als nicht befugt an, die „Kleiderordnung“ durchzusetzen: Bundestags-Präsident Wolfgang Schäuble.
Ihn sahen die AfD-Abgeordneten als nicht befugt an, die »Kleiderordnung« durchzusetzen: Bundestags-Präsident Wolfgang Schäuble.

Die AfD hat ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Maskenpflicht im Bundestag zurückgezogen. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) warf der Partei ein unprofessionelles Vorgehen vor.

Das von der AfD eingeleitete Organstreitverfahren sei eingestellt worden, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit (Aktenzeichen: 2 BvE 10/20). Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hatte wegen der Corona-Pandemie am 5. Oktober 2020 per Allgemeinverfügung in allen Räumen im Bundestag das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet. Keine Maske ist demnach erforderlich, wenn die Abgeordneten in den Sitzungsräumen und im Plenarsaal Platz genommen haben.

Mehrere AfD-Abgeordnete verstießen immer wieder gegen die Maskenpflicht und meinten, dass Schäuble – trotz seines Hausrechts als Bundestagspräsident – nicht die Bekleidung vorschreiben dürfe. 19 AfD-Abgeordnete wollten mit einer Organklage die Maskenpflicht vom Bundesverfassungsgericht kippen lassen.

Mitte April schon gestoppt

Nachdem das Gericht angekündigt hatte, über die Rechtssache zu entscheiden, wurde die Organklage jedoch von den AfD-Abgeordneten Mitte April wieder zurückgenommen. Das Bundesverfassungsgericht stellte daraufhin das Verfahren wegen des weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses ein. Die Fortsetzung des Verfahrens wegen eines öffentlichen Interesses komme ebenfalls nicht infrage, da der Hauptsacheantrag der Abgeordneten „unzureichend begründet“ und damit unzulässig sei, heißt es nun aus Karlsruhe.

Bundestagsvizepräsident Kubicki warf der AfD „mangelnde Professionalität“ vor. „Einen unzureichend begründeten Antrag einzureichen, der das Begehren unzulässig werden lässt, ist auch eine Missachtung des Bundesverfassungsgerichts, das erwarten darf, ernst genommen zu werden“, sagte der FDP-Politiker der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.

Die AfD wiederum kritisierte ihrerseits die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts. „Es gab keinen Grund, ohne auch nur ein einziges Wort der Begründung auf eine angebliche Unzulässigkeit hinzuweisen, die es greifbar nicht gab“, erklärte Parteijustiziar Stephan Brandner. Das Bundesverfassungsgericht mische sich dadurch „in fragwürdiger Art und Weise in die politische Auseinandersetzung, zumal in zeitlich unmittelbarer Nähe zu einer Bundestagswahl, ein“.

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