Altkanzler Kohl BGH-Termin zu Kohl-Tonbändern abgesagt
Der Termin des III. Zivilsenats wurde aufgehoben, wie die BGH-Pressestelle am Montag der RHEINPFALZ mitteilte. In dem Verfahren begehrt die Witwe des Altkanzlers, Maike Kohl-Richter, Auskunft über die Anzahl und den Verbleib von Vervielfältigungen der Tonbandaufzeichnungen, die für die Biografie Kohls in den Jahren 2001/2002 in dessen Ludwigshafener Bungalow angefertigt wurden. Beklagter ist der Kölner Journalist Heribert Schwan, der die 630 Stunden umfassenden Aufnahmen auf seinem eigenen Gerät machte und später für ein eigenes Buch verwendete. Dazu laufen noch weitere Verfahren, die zum einen ebenfalls am BGH und zum anderen am Oberlandesgericht Köln anhängig sind.
Ein neuer Termin für die nun abgesagte mündliche BGH-Verhandlung „steht noch nicht fest“, teilte Kohl-Richters Karlsruher Anwalt Matthias Siegmann der RHEINPFALZ mit. „Der Senat wird eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren anregen“, so Siegmann.