Waffennarren, keine Mafiosi RHEINPFALZ Plus Artikel Vier Pfälzer Senioren liefern Kriegswaffen in die Pizzeria: Wirt muss ins Gefängnis

Scharfe Pizzen oben im Gastraum, scharfe Waffen im Keller darunter: So verhielt es sich in einer Pizzeria im Kreis Kaiserslauter
Scharfe Pizzen oben im Gastraum, scharfe Waffen im Keller darunter: So verhielt es sich in einer Pizzeria im Kreis Kaiserslautern.

Eine „Soko Siciliano“ wähnte sich auf den Spuren der Mafia. Mittels Spitzel und verdeckter Ermittler flogen dann aber nicht die Cosa Nostra, sondern ein Pizzabäcker und vier betagte Westpfälzer Waffennarren auf. Das Landgericht Zweibrücken verurteilte den Padrone zu 28 Monaten Haft. Doch der Bundesgerichtshof hat an diesem Urteil einiges auszusetzen.

In den Corona-Jahren verkaufte der Wirt einer Pizzeria im Kreis Kaiserslautern zu siebenmal Waffen, darunter eine Maschinenpistole und ein Sturmgewehr. Bei halb- und vollautomatischen Waffen handelt es sich nach deutschem Recht um Kriegswaffen. Das Landgericht Zweibrücken bestrafte den Wirt mit zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis. Das Urteil fiel vor einem Jahr.

Doch weil die Taten nicht geschehen wären, wenn die Polizei nicht nachgeholfen hätte, legte der Gastronom Revision ein. Teilweise erfolgreich. Der Bundesgerichtshof nämlich stellt in seinem jetzt veröffentlichten Beschluss fest, dass dem Landgericht gleich mehrere Rechtsfehler unterliefen – und zudem Schreibfehler.

Auf 14 Seiten listet das Karlsruher Gericht auf, was das Zweibrücker Gerichts alles falsch beurteilte. So streichen die Bundesrichter eine Einzelstrafe gegen den Wirt von neun Monaten Haft komplett. Sie stellen zudem fest, dass es sich bei den Waffenverkäufen des Wirts um Scheingeschäfte handelte. Denn in allen sieben Fällen war der Aufkäufer ein verdeckter Ermittler oder eine Vertrauensperson der Polizei, also ein Spitzel. „Durch ein Scheingeschäft mit einer Vertrauensperson oder einem verdeckten Ermittler“ seien die Waffen eben nicht in den unkontrollierten Verkehr gelangt, schreiben die Bundesrichter, sondern „gerade in staatliche Kontrolle überführt“ worden.

Rüffel nutzen dem Wirt nichts

Doch alle Rüffel fürs Landgericht nutzen dem Pizzabäcker nichts. Denn der Bundesgerichtshof hat zwar den Schuldspruch geändert, aber beim Strafmaß bleibt’s: Der aus Sizilien stammende Wirt aus dem Kreis Kaiserslautern muss 28 Monate ins Gefängnis. Diese Strafe ist jetzt rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Der Verurteilte musste seine Haftstrafe bisher noch nicht antreten. Das ergibt sich aus der Antwort der Staatsanwaltschaft Zweibrücken auf eine Anfrage der RHEINPFALZ. Der Gastronom saß im Frühjahr 2022 neun Wochen lang in Untersuchungshaft. Da diese Haft angerechnet wird, gelten zwei der 28 Monate als bereits abgesessen. Marius Müller, der Anwalt des Wirtes, hofft, dass sein Mandant nach Verbüßung eines Teils der Haftstrafe auf freien Fuß kommt und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Grundsätzlich sollen Strafgefangene heimatnah untergebracht werden, damit sie Besuch von der Familie empfangen können. Im vorliegenden Fall wäre das Gefängnis in Zweibrücken das nächstgelegene.

Auch im Nachhinein empfindet Rechtsanwalt Müller das Urteil gegen seinen Mandanten als „sehr hart und zudem für fragwürdig“. Er stört sich nach wie vor daran, dass die Polizei zunächst einen Vertrauensperson, also einen Mann mit krimineller Vorgeschichte, einsetzte, um den Wirt dazu zu verleiten, Waffen zu besorgen. Und dass dann ein verdeckter Ermittler die Waffen kaufte. Bei einem Teil der Geschäfte trat auch die Vertrauensperson, also der Spitzel, als Käufer auf, wie jetzt aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervorgeht.

Waffennarren, keine Mafiosi

Er habe erwogen, deshalb das Bundesverfassungsgericht anzurufen. „Aber das hätte lange gedauert, und die Haft es auch nicht aufgeschoben.“ Vorne und hinten Polizei: Das hätte nach Müllers Erachten zu einem milderen Urteil führen müssen. Sein Mandant sei voll geständig und nicht vorbestraft gewesen, fügt er an, und dann: „Aber es hilft alles nichts. Wir müssen das jetzt so hinnehmen.“

Wegen der Waffengeschäfte in der Pizzeria sind neben dem Wirt vier weitere Männer aufgeflogen und verurteilt worden. Bei den vieren handelt es sich um Westpfälzer fortgeschrittenen Alters, einer wohnte zeitweise im Saarland. Keine Mafiosi, sondern Waffennarren.

Im Prozess in Zweibrücken hatte der Wirt der Pizzeria gestanden, dass ein alter Bekannter, der öfter seine Gaststätte aufsuchte, ihm eines Tages gesagt habe, er kenne doch Gott und die Welt. Ob er ihm nicht eine scharfe Waffe besorgen könne. Erst eine und dann noch eine, am Ende waren es sieben. Was der Wirt nicht wusste: Der alte Bekannte war Polizeispitzel. Nach längerem Drängen ging der Wirt auf den Wunsch seines Bekannten ein, setzte sich mit anderen alten Bekannten in Verbindung, von denen er vermutete, dass sie Waffen haben oder besorgen könnten. Er vermutete richtig. Die vier Männer sind 81, um die 80, 72 und 59 Jahre alt.

Im April 2023 verurteilte das Amtsgericht Landstuhl den 72-Jährigen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung. Der Mann hatte zugegeben, dem Wirt eine Maschinenpistole Scorpion verkauft und zwei weitere Waffen vermittelt zu haben. Außerdem hatte die Polizei bei ihm zwei Pistolen gefunden, die er nicht hätte besitzen dürfen. Zeitgleich verurteilte das Amtsgericht Landstuhl einen um die 80 Jahre alten zweiten Mann zu 13 Monaten Haft auf Bewährung. Auch er hatte dem Wirt Waffen verkauft. Beide Urteile sind rechtskräftig.

Jetzt im Oktober folgten zwei weitere Urteile. Das Amtsgericht Pirmasens verhängte gegen zwei Männer aus der Nähe von Pirmasens, Vater und Sohn, 81 und 59 Jahre alt, Haftstrafen. Auch diese beiden gehören zu dem Quartett, das den Wirt mit Waffen belieferte. Bei dem 81-Jährigen hatte die Polizei zudem ein kleines Lager mit illegalen Waffen gefunden.

Pirmasens urteilt strenger

Pirmasens urteilte deutlich strenger als Landstuhl. Die beiden in Pirmasens Verurteilten hatten dem Wirt gemeinsam ein Sturmgewehr verkauft. Die beiden in Landstuhl Verurteilten hingegen hatten jeweils gleich mehrere Waffen verkauft. Trotzdem kamen die in Landstuhl Verurteilten mit Bewährungsstrafen davon. Das Gericht in Pirmasens hingegen schickt die nicht vorbestraften Männer direkt ins Gefängnis: Beide müssen für je 27 Monate in Haft, sofern das Urteil rechtskräftig wird.

Die Prozesse förderten zutage, dass der Pizzabäcker die Waffen zwischen Ankauf und Weiterverkauf im Keller seiner Pizzeria aufbewahrt hatte. Der Polizeispitzel, der die Geschäfte einfädelte, beschuldigte seinerzeit den Polizeibeamten Uwe Leitheiser, in der Pizzeria ebenfalls eine illegale Waffe erworben zu haben. Das stellte sich allerdings als falsch heraus, führte aber zu einem schweren Konflikt zwischen dem Polizeipräsidium Westpfalz und dem inzwischen pensionierten Uwe Leitheiser, der andauert.

Zur Vorgeschichte geht es hier und hier.

Zum Fall Leitheiser geht es hier.

Ein Revolver des Herstellers Smith & Wesson. Solch einen kaufte ein verdeckter Ermittler dem Wirt am 2. Dezember 2021 ab.
Ein Revolver des Herstellers Smith & Wesson. Solch einen kaufte ein verdeckter Ermittler dem Wirt am 2. Dezember 2021 ab.
Am 29. Juni 2020 wechselte eine solche vollautomatische Maschinenpistole vom Typ Ceska Skorpion den Besitzer.
Am 29. Juni 2020 wechselte eine solche vollautomatische Maschinenpistole vom Typ Ceska Skorpion den Besitzer.
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