Landkreis Kaiserslautern
Waffendeals in der Pizzeria: Wirt muss ins Gefängnis
Das Landgericht Zweibrücken hat den Wirt einer Pizzeria im Landkreis Kaiserslautern zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Da maximal eine zweijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, muss der Gastronom tatsächlich ins Gefängnis.
Allerdings kündigte sein Verteidiger Marius Müller unmittelbar nach dem Spruch der Strafkammer an, Revision einzulegen. Deshalb wird das Urteil des Landgerichts vorerst nicht rechtskräftig, und der Wirt bleibt zumindest bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf freiem Fuß. In der Regel dauert es ungefähr ein halbes Jahr, bis der BGH über die Revision befindet.
Zunächst schien es, dass der Wirt glimpflich davonkommt
Das Landgericht Zweibrücken kam zu der Überzeugung, dass der Wirt gewerbsmäßig Waffen verkaufte, darunter Kriegswaffen wie Maschinenpistolen und ein Sturmgewehr. Die Waffen gelangten aber nie in Umlauf.
In dem Prozess, der sieben Wochen lang geführt wurde, sah es zunächst so aus, als habe die Polizei den Wirt massiv gelockt, Waffen zu verkaufen. Die Polizei hatte nämlich sowohl eine Vertrauensperson als auch einen verdeckten Ermittler in der Pizzeria im Einsatz. Eine Vertrauensperson ist jemand, der sich im kriminellen Milieu bewegt, die Polizei aber mit Informationen versorgt, eine Art Polizeispitzel also. Die Polizei bezahlt Vertrauenspersonen für ihre Dienste oder gewährt ihnen andere Vorteile. Bei einem verdeckten Ermittler handelt es sich hingegen um einen Kriminalpolizisten, der so tut, als sei er ein Verbrecher. Im vorliegenden Fall hatte er sich als Kaufinteressent ausgegeben.
Geständnis und Reue
Die Version, dass die Polizei die aktive Rolle gespielt und den Wirt immer wieder bedrängt hatte, Waffen zu besorgen und zu verkaufen, erzählte der Wirt und indirekt wohl auch die Vertrauensperson. Das Problem mit den Angaben der Vertrauensperson: Sie trat bei Gericht nicht als Zeuge auf, weil sie nicht enttarnt werden sollte, sondern hatte ihre Version nur der Polizei erzählt.
Mitte Oktober sah es dann so aus, als käme der Wirt wegen seines umfänglichen Geständnisses und seiner Reue mit einer Haftstrafe auf Bewährung davon. Die Plädoyers waren schon gehalten. Staatsanwalt Felix Huth hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert, Verteidiger Marius Müller acht Monate Haft auf Bewährung. Folglich war zu erwarten, dass das Gericht eine Bewährungsstrafe verhängt und den Wirt damit vorm Gefängnis bewahrt hätte.
Doch der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer die Frage gestellt, ob die meisten Waffendeals überhaupt bestraft werden dürften. Schließlich habe die Polizei diese Deals provoziert, indem sie immer wieder beim Wirt nachgebohrt habe. Und da der Bundesgerichtshof einmal entschieden hatte, dass „sämtliche Taten, die auf staatlicher Provokation beruhen, nicht bestraft werden“, müsse das Gericht erwägen, ob das auch hier zutreffe.
Das Gericht zeigte sich offen, die Argumente der Verteidigung zu prüfen und entschied, nicht zu urteilen, sondern weitere Zeugen zu hören. Einer der beiden kam vom Landeskriminalamt. Er hatte den verdeckten Ermittler damals nach seinen Einsätzen in der Pizzeria befragt und dessen Schilderungen in einer Akte festgehalten. Jetzt hatte er sich diese Unterlagen nochmal durchgelesen, das seiner Ansicht nach Wichtigste notiert und dem Gericht vorgetragen. Der verdeckte Ermittler hatte seinerzeit zu Protokoll gegeben, dass nicht er den Wirt zu den Waffengeschäften gelockt habe, sondern dass sich der Wirt immer wieder bei ihm gemeldet habe.
Staatsanwalt fordert zwei Jahre und zehn Monate
Für Staatsanwalt Huth in seinem Plädoyer am Mittwoch eine klare Sache: Von provozierten Waffengeschäften könne keine Rede mehr sein. Für die Version des Angeklagten gebe es „keine belastbaren Beweise“. Huth erhöhte seine Strafforderung auf zwei Jahre und zehn Monate.
Verteidiger Marius Müller räumte in seinem Plädoyer ein, dass man am Ende des Verfahrens nicht mehr von Tatprovokation sprechen könne. Er sagte aber, dass die Beweiskraft der indirekten Aussage des verdeckten Ermittlers „nicht sehr hoch“ sei, denn: „Wir haben ihn nicht anhören können.“ Müller verwies auf das umfängliche Geständnis seines Mandanten, auf seine Angst um seine Familie und die Zukunft seines Betriebs. Der Verteidiger bat das Gericht, seinen Mandanten von Haft zu verschonen.
Gericht hält sein Urteil für mild
Vergebens. Das Gericht folgte in seinem Urteil den Argumenten der Staatsanwaltschaft und wertete das eigene Urteil als mild: „Zwei Jahre und vier Monate, das ist schon im unteren Bereich angesiedelt.“
