Rheinland-Pfalz
Corona-Auflagen: Löst die „Abholtheke“ das Dilemma der Gastronomie?
Der Außenbereich des „König Ludwig Kellers“ im südpfälzischen Edenkoben gehört ganz sicher zu den schönsten und idyllischsten Biergärten in der Pfalz. Seit Beginn der Corona-Krise ist die Gartenwirtschaft geschlossen. Am 13. Mai durften in Rheinland-Pfalz die Gaststätten zwar wieder öffnen, der Edenkobener Biergarten bleibt jedoch vorerst weiter zu. Ausschank und Speisenabgabe funktionieren nach dem Selbstbedienungsprinzip. Und genau diese Betriebsart ist in Rheinland-Pfalz wegen der Coronabeschränkungen derzeit nicht zulässig. Die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums sind eindeutig: „Die Bewirtung erfolgt ausschließlich durch Bedien-Service am Tisch. Das gilt für den Innen- wie für den Außenbereich gleichermaßen. Buffets und Thekenverkauf sind nicht zulässig.“
Betriebsärztin prüft Biergarten-Konzept
Björn Müller, einer der Geschäftsführer des „König-Ludwig-Kellers“ kann diese Vorgabe nicht nachvollziehen: „Was unterscheidet eine Warteschlange mit Boden- und Abstandsmarkierungen am Abholstand im Biergarten von einer Schlange im Garten- oder Baumarkt?“ Eigentlich nichts, meint Müller. Er hat deshalb sein Hygiene- und Abstands-Konzept von einer für die Berufsgenossenschaft tätigen Betriebsärztin prüfen lassen. Die Medizinerin habe bestätigt, sagt Müller, dass „unser Konzept weniger Gefahren für eine Ansteckung bietet als aktuell erlaubte Konzepte“. Eine Umstellung auf Bedienservice mit mehr Personal könne sich der Betrieb nicht leisten.
Müller hat inzwischen dem Mainzer Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) seine Zwangslage in einem Schreiben geschildert: „Wie Sie wissen, ist die Gastronomie allgemein in schwerster Not, doch besonders der Pfälzer Raum, mit seinen vielen Waldhütten und Winzer-Gastronomien mit Selbstbedienung trifft es unfassbar hart.“
Was die einen dürfen, ist anderen verboten
Auch Pfälzer Kommunalpolitiker haben in den vergangenen Tagen mehrfach ihr Unverständnis über das Verbot der Selbstbedienungs-Gastronomie geäußert. Dass bei der Außenbewirtschaftung kein Thekenverkauf möglich sein soll, verstehe er nicht, sagt der Neustadter Oberbürgermeister Marc Weigel (FWG): „Wo gibt es im Freien einen Unterschied, ob jemand am Tisch oder geordnet und mit Abstand hinter einem Tresen bedient wird?“
Der Vorstoß der Landräte
Für Korrekturen haben sich auch die Landräte Susanne Ganster (Kreis Südwestpfalz), Fritz Brechtel (Kreis Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) zusammen mit Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch in einem Schreiben an die Landesregierung stark gemacht: Es sei nicht nachvollziehbar, dass in Eisdielen, Bäckereien, Metzgereien und anderen Geschäften über die Theke verkauft werden dürfe, nicht jedoch in Gaststätten und Pfälzerwald-Hütten.
Besonders betroffen: Pfälzerwald-Hütten
Wie Björn Müllers Biergarten sind wegen des Selbstbedienungs-Verbots auch viele der rund 100 Hütten des Pfälzerwald-Vereins weiterhin geschlossen. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Christian Baldauf hat deshalb die Landesregierung am Wochenende erneut aufgefordert, „schnell eine praxisnahe Regelung zu schaffen, die die besonderen Gegebenheiten des Hüttenbetriebs berücksichtigt“. Der Thekenverkauf sei ein zentrales Element der Hüttengastronomie.“
Ganster, Brechtel, Seefeldt und Hirsch haben selbst ein Konzept für einen Thekenverkauf unter Coronabedingungen vorgelegt: Es sieht unter anderem vor, dass die Abholung der Speisen erst nach erfolgter Anmeldung in der Gaststätte und vom zugewiesenen Platz aus erfolgen soll. Dabei könnten so genannte Pager eingesetzt werden, die ein Signal aussenden, wenn das Essen fertig ist, und so dafür sorgen, dass jeweils nur ein Gast in den Ausgabebereich kommt.
Die Regelung in Baden-Württemberg und Hessen
Andere Bundesländer halten solche Konzepte für praktikabel. Beispiel Baden-Württemberg: Dort könnten in Gaststätten „Speisen am Buffet und an Theken durch Beschäftigte der Gaststätte ausgegeben werden“, sagt die Sprecherin des Stuttgarter Wirtschaftsministeriums Lena Mielke. Ähnlich ist es in Hessen. Bei Beachtung der Hygieneregelungen sei die Selbstabholung von Speisen und Getränken möglich, heißt es beim Wirtschaftsministerium in Wiesbaden.
Das Saarland praktiziert dagegen die strengere Regelung wie in Rheinland-Pfalz. Buffets und Bedienung an der Theke seien untersagt, Speisen und Getränke müssten am Tisch serviert werden, sagt der Sprecher des Wirtschaftsministeriums in Saarbrücken, Julian Lange.
Verzehrpflicht am Tisch – aber keine Servierpflicht?
In Rheinland-Pfalz gibt es allerdings eine Region, die einen Sonderweg versucht. Der Kreis Bad Kreuznach interpretiert das Serviergebot so: Dies bedeute, dass im Innen- und Außenbereich der gastronomischen Betriebe Speisen und Getränke ausschließlich an Tischen „verzehrt werden dürfen, ausdrücklich nicht hingegen im Bar- und Thekenbereich“. Die Bewirtung könne durch Servicepersonal „oder im Rahmen der Selbstabholung an Abholtheken (keine Buffets) erfolgen“, heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung.
Wissing: Keine normale Öffnung der Gastronomie
Der Begriff „Abholtheken“ taucht in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung freilich nicht auf. Ob das Mainzer Wirtschaftsministerium das Bad Kreuznacher Modell toleriert, ist zweifelhaft. Als Selbstbedienungs-Betriebe versucht hatten, sich beim Re-Start der Gastronomie mit den Ordnungsämtern vor Ort auf individuelle Kompromisse zu verständigen, hatte Minister Wissing klare Kante gezeigt: Die Vorgaben des Landes seien nicht verhandelbar. Man müsse auch den Gästen das deutliche Signal geben, dass dies nicht die normale Öffnung der Gastronomie sei.
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