Pfalz-Ticker Gastronomie öffnet: Das müssen Gäste und Besitzer beachten
Die rheinland-pfälzische Gastronomie darf ab Mittwoch wieder den Betrieb für Gäste öffnen. Die Corona-Auflagen für die Restaurants sind allerdings streng. Sowohl das Personal als auch die Gäste müssen einige Punkte beim Restaurant- oder Kneipen-Besuch beachten. Die Dehoga Rheinland-Pfalz hat deshalb eine Handreichung veröffentlicht mit den Punkten, die es zu beachten gilt. Alle Hinweise für die Gäste müssen gut sichtbar in gastronomischen Betrieben angebracht sein. Die Hinweise gelten für alle gastronomischen Angebote, auch in Straußwirtschaften, bei Weinproben, in Vinotheken und Ausflugsschiffen.
Öffnungszeiten
Die Gastronomie darf zwischen 6 und 22 Uhr geöffnet sein.
Anmelde-/ Reservierpflicht
Zur Steuerung des Gästeflusses besteht eine Anmelde- bzw. Reservierpflicht der Gäste. Bei Spontanbesuchen ist eine Anmeldung bei Ankunft ausreichend. Einlasskontrollen und Hinweisschilder sollen die Besucherströme steuern. Wartende Gäste müssen den Mindestabstand einhalten.
Hände desinfizieren
Am Eingang müssen sich Gäste noch vor Betreten des Gastraums gründlich die Hände desinfizieren. Die Desinfektionsspender müssen gut erkennbar sein. Vor den Toiletten müssen ebenfalls Desinfektionsspender angebracht sein.
Kontaktdaten
Der Betrieb muss die Kontaktdaten aller Gäste pro Reservierung erfassen und für einen Monat aufbewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollziehbar gemacht werden kann. Zu den Kontaktdaten gehören der Name, Vorname, die Anschrift und die Telefonnummer. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden und müssen nach einem Monat vernichtet werden.
Mund-Nasen-Schutz
Jeder Gast muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, egal ob draußen oder drinnen. Das Ablegen des Schutzes ist nur am Tisch erlaubt. Auch alle Mitarbeiter mit unmittelbaren Kontakt zu Gästen (weniger als 1,5 Meter) müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Theken-Betrieb
Gäste dürfen nur an Tischen bedient werden. Der Barbereich muss geschlossen bleiben. Die Bar gilt nicht als Tisch, Barhocker gelten nicht als Stühle.
Tisch-Belegung
Der Mindestabstand von 1,5 Meter kann an den Tischen unterschritten werden. Es soll auf großzügige Bestuhlung geachtet werden. Bei der Frage, mit welchen Personen man sich an einen Tisch setzen darf beruft sich die Dehoge auf die Regel des Landes zum Aufenthalt von Personen in der Öffentlichkeit. Auf Bierbänken im Außenbereich dürfen maximal sechs Personen Platz nehmen, die älter als zwölf Jahre sind.
Das Berühren von Gegenständen in der Gaststätte wie etwa Servietten oder Speisekarten soll auf das Notwendige beschränkt werden.
Toiletten-Benutzung
Entsprechend der Größe der Toiletten soll die Anzahl der Personen, die gleichzeitig die Toiletten benutzen dürfen, eingeschränkt werden. Abstandsregeln müssen eingehalten werden können. Einzelne Toiletten oder Pissoirs können gesperrt werden, damit die Regeln eingehalten werden können. Flüssigseife und Einmalhandtücher müssen den Gästen zur Verfügung gestellt werden. Der Betreiber muss die Gäste-Klos in „regelmäßigen Abständen“ reinigen. Ein Aushang mit Reinigungszyklen und Unterschrift der Reinigungskraft ist Pflicht. Hinweisschilder für Gäste müssen aufgehängt werden, auf denen Gäste über das korrekte Händewaschen und die Abstandsregeln informiert werden. Zwischen Toiletten und Gastraum müssen Desinfektionsspender aufgestellt werden.
Lüftung und Reinigung
Räume, in denen sich Gäste oder MItarbeiter länger aufhalten, sollen regelmäßig gelüftet werden. Darüber hinaus muss Geschirr wie Besteck, Teller und Gläser bei mindestens 60 Grad in einer Spülmaschine gereinigt werden.
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