Pfälzerwald-Hütten RHEINPFALZ Plus Artikel Schorle-to-go mit Schutzfolie

Spuckschutz gegen das Coronavirus, Schorle gegen den Durst: Beim beliebten Pfälzerwald-Vereinshaus Lambertskreuz gibt es schon w
Spuckschutz gegen das Coronavirus, Schorle gegen den Durst: Beim beliebten Pfälzerwald-Vereinshaus Lambertskreuz gibt es schon wieder was zum Mitnehmen.

Die Pfälzer Hüttenkultur entwickelt ihre eigenen Antikörper gegen das Coronavirus: Die ersten Häuser bieten bereits Schorle und Saumagenbrötchen zum Mitnehmen an. Ab nächstem Mittwoch sollen Wanderer dort auch wieder Platz nehmen dürfen. Vorausgesetzt, die Gäste halten sich an strenge Regeln. In allen Details stehen die aber noch gar nicht fest.

Erst mit eineinhalb Metern Abstand zum Vordermann Schlange stehen, dann vorbei am Desinfektionsmittelspender, um vor der Spuckschutz-Scheibe endlich den Schorle-to-go zu bestellen: Seit Freitag ist das beim Waldhaus Lambertskreuz des Pfälzerwald-Vereins (PWV) möglich. Bei traumhaftem Frühlingswetter hat Pächter Andre Distel am Donnerstagmittag gut zu tun. Sind doch viele Ausflügler trotz der strengen Hygieneauflagen glücklich, mitten im Pfälzerwald nördlich von Lambrecht wieder deftige Pfälzer Hausmannskost genießen zu dürfen.

„To-go nur in verschlossenen Behältnissen“

Da wird dann gerne auch in Kauf genommen, dass der Schorle-Schoppen mit Folie abgedeckt ist. „Das steht so in den Vorschriften“, sagt Andre Distel. „To-go muss in verschlossenen Behältnissen gereicht werden.“ In den Erlassen, Verordnungen und Auslegungshilfen der Landesregierung steht tatsächlich einiges, was derzeit Restaurant-, aber auch Hüttenbetreiber beachten müssen: Die Gäste dürfen nicht in die Häuser hinein, dürfen noch nicht einmal auf den Bänken im Freien Platz zu nehmen. Die sind beim Lambertskreuz momentan mit rot-weißen Bändern abgesperrt. Erst in einer Entfernung von 50 Metern sei es erlaubt, sich auf dem Waldboden niederzulassen und die erstandenen Bratwurstbrötchen oder Bienenstich zu verzehren, mahnen schriftliche Hinweise die Besucher. Und: „Nur wenn Sie sich daran halten, können wir für Sie da sein.“

„Das läuft einwandfrei, sehr diszipliniert“, bescheinigt PWV-Geschäftsführer Bernd Wallner dem Außer-Haus-Verkauf von Hüttenpächter Distel. Ab Mittwoch nächster Woche dürfen Gaststätten ihre Kunden auch wieder Platz nehmen lassen, hat die Mainzer Landesregierung angekündigt. Allerdings nur unter Beachtung strenger Auflagen: Eine Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt. Gäste müssen im Voraus buchen und sich beim Betreten des Lokals registrieren lassen, damit sich Infektionsketten nachverfolgen lassen. „Dies wird leider für viele Hütten nur sehr schlecht umsetzbar sein“, befürchtet Wallner. Hinzu komme, dass viele Details noch nicht geklärt seien. Wie soll beispielsweise der Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden, wenn die Wanderer auf den Bänken im Freien Rücken an Rücken sitzen? Und wird für den Gastraum eine bestimmte Quadratmeterzahl pro Besucher vorgeschrieben werden?

Selbstbedienung ab Mittwoch nicht mehr erlaubt?

Auch für Stephan Schenk, Geschäftsführer des Naturfreundehauses Rahnenhof bei Carlsberg (Landkreis Bad Dürkheim), stellt sich noch so manche Frage. Eigentlich habe es sich bei den neuen Regelungen für die Gaststätten um Lockerungen handeln sollen, sagt Schenk, der auch stellvertretender Naturfreunde-Landesvorsitzender ist. Doch wenn es vorher die Möglichkeit eines Außer-Haus-Verkaufes gab und künftig die Gäste nur noch am Tisch bewirtet werden dürfen, dann klingt das nicht unbedingt nach einer Lockerung. Vor allem nicht für Häuser wie den Rahnenhof, die schon personalmäßig auf Selbstbedienung ausgerichtet sind.

Trotzdem ist Schenk zuversichtlich, dass für sein Haus demnächst „eine unkomplizierte Öffnung möglich sein wird“. Wichtig sei das Signal an die Häuser. „Bisher hat uns eine Perspektive gefehlt. Jetzt können wir was vorbereiten, was planen.“ In jedem Fall werde er sich um eine Klärung der offenen Fragen mit dem Ordnungsamt bemühen. Und auf dieser Basis müsse dann auch der Betrieb organisiert werden. Wichtig werde sein, auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. „Die meisten Gäste sind vernünftig“, ist Schenk überzeugt. Und sollten manche meinen, sich nicht an die Regeln halten zu müssen, werde er von seinem Hausrecht Gebrauch machen. „Das ist kein Spiel. Ich kann sehr überzeugend sein. Und ich werde nicht zulassen, dass der Rahnenhof wegen ein paar Unvernünftigen zumachen muss.“

Ehrenamtler gehören oft einer Risikogruppe an

Nicht alle Hüttenbetreiber sehen das ähnlich optimistisch. Der PWV Esthal (Kreis Bad Dürkheim) etwa wird seine Wolfsschluchthütte vorerst nicht öffnen: „Weder können wir den Mindestabstand einhalten, noch unsere Gäste bewirten oder der Registrierungspflicht nachkommen.“ Vor allem aber: Die meisten der ehrenamtlichen Hüttendienstler gehören einer Risikogruppe an oder haben Verwandte, die darunter fallen, heißt es in einer Mitteilung der Ortsgruppe.

Auch der Neustadter Wolfsburgverein hat sich dagegen entschieden, seine Burgschänke rasch wieder zu eröffnen. Auch dort will man die ehrenamtlichen Helfer schützen: „Viele haben sich in den vergangenen Wochen sehr genau an das Kontaktverbot gehalten und wollen jetzt nicht von heute auf morgen Dutzenden Menschen gegenüber stehen.“ Außerdem werde Zeit benötigt, um einen Dienstplan ohne Angehörige der Risikogruppe im Ausschank aufzustellen.

„Jede Lockerung ist ein Weg in die richtige Richtung“

Und wie geht es mit der Lambertskreuz-Hütte weiter? Andre Distel gehört zu denen, die vor allem die Chancen der ab nächsten Mittwoch geltenden Regeln sehen: „Jede Lockerung ist ein Weg in die richtige Richtung.“ Allerdings fragt auch er sich, wie das beispielsweise mit den Reservierungen funktionieren soll. „Viele Leute wandern halt los und dann sind sie einfach da.“ Trotzdem gibt er sich zuversichtlich: „Wir werden in Absprache mit dem Ordnungsamt eine Lösung finden.“

Mit einer schlichten Folie wird das Schoppenglas ganz schnell zum vorschriftsmäßig „verschlossenen Behältnis“.
Mit einer schlichten Folie wird das Schoppenglas ganz schnell zum vorschriftsmäßig »verschlossenen Behältnis«.
50 Meter vom Lambertskreuz entfernt schmeckt die Schorle immer noch. Und die Ordnungsbehörde ist auch zufrieden.
50 Meter vom Lambertskreuz entfernt schmeckt die Schorle immer noch. Und die Ordnungsbehörde ist auch zufrieden.
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