Zweibrücken
Wie die Bauplätze verteilt werden, ist noch offen
147 Bauwillige hatten sich bis Dezember in eine Liste eingetragen, Ingrid Kaiser (FDP) sprach am Mittwoch, 6. April, im Zweibrücker Stadtrat von 170 Interessenten. „Es kommen täglich Interessenten hinzu“, sagte Stadtplaner Harald Ehrmann am Freitag im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Wie die Bauplätze am Ende verteilt werden, ist noch offen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Martinshöhe zum Beispiel will seine Bauplätze verlosen, Reifenberg hat einen Kriterienkatalog aufgestellt, der Leute mit Bezug zum Ort und Familien mit Kindern bevorzugt.
Bei den Ixheimer Bauplätzen ist noch unklar, wie sie verteilt werden – auch weil Flächen Privateigentümern gehören. Die können sie zwar an die Stadt verkaufen, müssen aber nicht. Und die Stadt kann später nur die Bauplätze an den Mann bringen, die sie besitzt. Dann kann sie auch vorschreiben, dass das Grundstück innerhalb einer bestimmten Zeit bebaut werden muss. Bleiben Grundstücke in der Hand von Privatleuten, entscheiden die, wann und an wen sie verkaufen.
Die Planer schlagen eine Ringstraße vor
Das Baugebiet liegt östlich von Ixheim in Richtung Autobahn in Verlängerung der Kirchbergstraße – das ist die Straße, die am Roten Ochsen von der Ixheimer Ortsdurchfahrt abzweigt. Die Planer schlagen vor, die Kirchbergstraße ein Stück weiter bergauf zu verlängern und dann rechtwinklig nach Nordosten abknicken zu lassen – also nach links. Diese Straße könnte dann als Ringstraße durchs Baugebiet geführt werden, an der 51 Bauplätze liegen. Harald Ehrmann geht davon aus, dass das Baugebiet am Ende auch ungefähr so aussehen wird. Aber endgültig fest steht das noch nicht. Derzeit liegen die Pläne noch einmal öffentlich aus, und man kann Vorschläge und Einwände einreichen. Im Juni sollen Stadtrat und Bauausschuss den Bebauungsplan beschließen. Danach kann die Umlegung beginnen. Dabei wird die Fläche, die derzeit aus Acker und Wiesen besteht, aufgeteilt in Straßen, Baugrundstücke und weitere Flächen.
Wann die Erschließung beginnt – der Bau der Straßen und Leitungen –, das will der Stadtplaner noch nicht abschätzen. Geht man von der Stadtratssitzung im Juni aus und davon, dass danach die SGD in Neustadt drei Monate Zeit hat, den Flächennutzungsplan zu genehmigen, kommt man in den Herbst. Da Spätherbst und Winter nicht unbedingt die günstigste Zeit ist, um mit dem Bagger im Ackerland zu graben und Straßen zu asphaltieren, dürfte es 2023 werden. „Vor Jahresende rollt dort kein Bagger“, hatte Oberbürgermeister Marold Wosnitza auch im Januar im Gespräch mit der RHEINPFALZ gesagt.
Spielplatz und Streuobstwiese
Geplant sind auch ein Spielplatz und eine Streuobstwiese. Im Bebauungsplan sollte es ursprünglich heißen, dass diese Wiese für die Öffentlichkeit zugänglich ist und von allen genutzt werden kann. Auf Anregung des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken (UBZ) entfällt dieser Hinweis. Der UBZ hat Angst, dass die Wiese geschädigt wird, wenn zu viele Leute darauf herumlaufen, dass die Bäume dann aufwendiger gepflegt werden müssen und dass sie weniger von den Vögeln als Brutstätten genutzt werden. Der UBZ verbietet damit nicht die Nutzung der Wiese, es wird lediglich nicht explizit darauf hingewiesen, dass man das darf. Im gesamten Baugebiet soll Tempo 30 gelten. In der Nähe soll eine neue Bushaltestelle entstehen.
Während der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) das Baugebiet ablehnen, spricht der Landesjagdverband von einem „vergleichsweise ,grünen’ Bebauungsplanentwurf“. Der schreibt unter anderem vor, dass Mauern und Thuja-Hecken höchstens 1,50 Meter hoch sein dürfen und Flachdächer zu begrünen sind oder eine Photovoltaik-Anlage bekommen. Eine allgemeine Photovoltaik-Pflicht ist nicht vorgesehen, auch weil das Gelände mit der Hanglage Richtung Nordwesten dafür nicht so gut geeignet ist. Auch Zisternen werden nicht vorgeschrieben. Das Regenwasser fließt in eine Versickerungsmulde und in die angrenzende Klamm und von dort in ein Regenüberlaufbecken. Dafür hat die Arbeitsgruppe „Nachhaltiges Bauen“ festgelegt, dass Schottergärten unzulässig sind und die Flächen vorm Haus wasserdurchlässig sein müssen.
