Die Wochenend-Meinung Wer ein Neubaugebiet ausweist, kann ruhig mutiger sein

20 Jahre her: In Reifenberg entsteht das Neubaugebiet in den Hanfstücken.
20 Jahre her: In Reifenberg entsteht das Neubaugebiet in den Hanfstücken.

Der Landesjagdverband nennt das Neubaugebiet in Ixheim „ein vergleichsweise ,grünes’ Baugebiet“. Und das, obwohl die Stadt darauf verzichtet, Photovoltaikanlagen und Zisternen zwingend vorzuschreiben und nur die Flachdächer begrünt werden müssen. Über diese Punkte hatten Stadtrat und Bauausschuss vor anderthalb Jahren länger diskutiert und am Ende darauf verzichtet. Vor allem aus Rücksicht auf die Kosten.

Für die Bauherren sind die Auflagen nicht hoch

Dass das Baugebiet „ökologisch anspruchsvoll“ wird und Bauen im Grünen so ein Preisschild erhält, wie es die Grünen ausdrücken, liegt eher am Drumherum – an der Gestaltung der öffentlichen Flächen, der Streuobstwiese, der schmalen Straße. Natürlich zahlen das am Ende die Bauherren, aber ihnen selbst wird gar nicht mal so viel auferlegt. Wenn doch, dann eher durch die allgemein gültigen Baugesetze, und nicht weil im Osten von Ixheim die Thuja-Hecke nur anderthalb Meter hoch werden darf und Schottergärten verboten sind.

Natürlich gibt es Gründe, nicht alles haarklein vorzuschreiben – etwa weil man an einem Hang, der in Richtung Nordwesten liegt, nicht so gut Sonnenstrom produzieren kann wie mit einem Dach, das in der prallen Sonne liegt. Aber grundsätzlich ist es das gute Recht der Stadt, den künftigen Bauherren auch Vorschriften zu machen, wie sie sich ihr Baugebiet vorstellt. Die Gefahr, dass sie auf den Bauplätzen sitzen bleiben, ist gering. Die Stadt könnte derzeit jeden Bauplatz dreimal verkaufen. Und neu sind solche Vorgaben auch nicht: Früher hat die Gemeinde festgelegt, in welche Richtung das Haus zeigen muss, was für ein Dachtyp drauf darf und welche Farbe die Ziegel haben müssen.

Etwas nur zu empfehlen, bringt wenig

Wenn man solche Wünsche und Vorstellungen hat, muss man sie aber auch einfordern. Im Reifenberger Neubaugebiet werden Schottergärten zwar nicht empfohlen, aber auch nicht verboten. Solar- und Photovoltaikanlagen sind empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, begrünte Flachdächer, Bäume und eine Gehölzhecke ebenso. Da hätte etwas mehr Mut gut getan. Im Bebauungsplan zum Martinshöher Baugebiet ist von Photovoltaikanlagen gar keine Rede, obwohl das Gebiet am Ortseingang von morgens bis abends in der Sonne liegt. Allerdings verbietet er zu viele Steine, Kies und Schotter „als Mittel der gärtnerischen Gestaltung“ und schreibt mindestens einen Baum pro Grundstück vor.

Aber vielleicht werden sich die Dörfer in absehbarer Zeit solche Gedanken gar nicht mehr machen müssen. In Rheinland-Pfalz tritt beispielsweise 2023 das Landessolargesetz in Kraft, das Photovoltaikanlagen verpflichtend vorschreibt. Es gilt zwar nur für gewerblich genutzte Neubauten und große überdachte Parkflächen, aber es wäre kein Wunder, wenn solche Vorgaben irgendwann für alle Neubauten gelten würden. So wie es beim Energiesparen schon jetzt der Fall ist.

x