Zweibrücken
Urteil: Nicht jeder darf sich einfach „Fachklinik“ nennen
Richter Peter Ehrmantraut urteilte, dass Helexier sich ohne Konzession nicht als „Fachklinik“ hätte betiteln dürfen. Damit der Begriff verwendet werden darf, muss eine Konzession für den Klinikbetrieb vorliegen. Ebenso wenig durfte sie die Ärzte des Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) in Verbindung mit der „Fachklinik“ bringen.
Inzwischen liege wohl eine Konzession für den Klinikbetrieb vor, jedoch wurde diese im Verfahren laut Ehrmantraut nicht vorgelegt. So lange die Konzession vorliegt, darf Helexier sich „Fachklinik“ nennen. Sie ist aber nicht in Stein gemeißelt, sie kann entzogen werden. Dann gilt das Unterlassungsurteil erneut. Bei einem Verstoß seien ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft fällig.
Das Problem war laut Richter Ehrmantraut, dass sich die breite Bevölkerung unter dem Begriff „Klinik“ ein stationäres Behandlungsangebot vorstellt. Das war am Himmelsberg nicht gegeben. Vertreter von Helexier waren bei der Urteilsverkündung gestern Mittag nicht im Gerichtssaal.
