Zweibrücken
Tote Frau in Bubenhausen: Polizei nimmt Ehemann fest
Am Abend des 4. Dezember hatten Bewohner eines Wohnhauses in der Nähe des Bubenhauser Nettomarktes im Keller des Hauses die Leiche einer 33-jährigen Frau gefunden und die Polizei verständigt. Die Ermittlungen hat das Fachkommissariat für Kapitaldelikte der Kriminaldirektion Kaiserslautern übernommen. Die Frau soll in dem Mehrfamilienhaus gewohnt haben, allerdings schreiben Polizei und Staatsanwaltschaft nur, dass die Frau in dem Haus gefunden wurde, nicht dass es sich dabei um ihr Wohnhaus gehandelt habe. Das Haus steht an der Bubenhauser Ortsdurchfahrt nur wenige Meter hinter dem Supermarkt in Richtung Arbeiter-Samariter-Bund (ASB).
Haftbefehl gegen Ehemann erlassen
Nach dem Ergebnis von Leichenschau und Obduktion gehen die Ermittler von einem Tötungsdelikt aus. Einen Tatverdächtigen gab es zunächst nicht. Am Donnerstagnachmittag teilte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken mit: „Nunmehr haben sich im Rahmen der Ermittlungen Umstände ergeben, die einen dringenden Tatverdacht gegen den 36-jährigen Ehemann der Getöteten begründen. Das Amtsgericht Zweibrücken hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft daher am heutigen Tag Haftbefehl gegen diesen erlassen. Der Beschuldigte wurde heute Morgen festgenommen und dem Haftrichter bei dem Amtsgericht Zweibrücken vorgeführt und befindet sich seitdem in Haft.“
Die Staatsanwaltschaft erläutert: „Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt.“ Der Erlass eines Haftbefehls bedeute nicht, dass die verhaftete Person bereits erwiesenermaßen der Täter ist. Bevor ein Verdächtiger rechtskräftig verurteilt ist, gelte weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.
Nach der Tat hatte die Polizei an mehreren Tagen die Gegend um die Bubenhauser Hornbachbrücke abgesucht. Dabei kamen auch Polizeitaucher aus dem Saarland zum Einsatz. Sie suchten stundenlang den Bach ab. Nach was im Wasser und an Land gesucht wurde, etwa nach der Tatwaffe oder nach persönlichen Gegenständen des Opfers oder des möglichen Täters, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft nicht mit.
Ermittler halten sich weiter bedeckt
Weitere Angaben zu Tathergang und Fortgang der Ermittlungen könnten derzeit nicht erteilt werden. Die Ermittlungen dauern an, schreibt Iris Weingardt, Leitende Oberstaatsanwältin. Auf Nachfrage der RHEINPFALZ am Donnerstag teilte sie mit, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Details nennen könne. Auch die Frage, was nun zu der Festnahme zweieinhalb Wochen nach dem Fund der Leiche geführt hat – ob es etwa eine Zeugenaussage oder der Fund eines Gegenstandes war –, ließ sie unbeantwortet.
Die Kaiserslauterer Polizeisprecherin Christiane Lautenschläger hatte Anfang Dezember erklärt, dass die Ermittler anfangs nur wenig Einzelheiten preisgeben, um ihre Arbeit nicht zu erschweren oder gar zu gefährden: „Sollten wir demnächst einen Verdächtigen ermitteln, wäre es sehr schlecht, wenn wir vorab bereits Täterwissen in die Öffentlichkeit gebracht hätten. Informationen, die schon in der Zeitung gestanden haben, wären bei der Befragung eines Verdächtigen für unsere Ermittlungsarbeit verbrannt.“ Polizei und Staatsanwaltschaft haben mitgeteilt, dass die Leiche „Spuren von äußerer Gewaltanwendung“ aufwies. Nähere Angaben zur Todesursache und zur Tatwaffe machen sie aber nach wie vor nicht.