Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Outlet-Sonntage werden Fall für den Bundesgerichtshof

Das Zweibrücker Outlet darf an allen Sonntagen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien öffnen.
Das Zweibrücker Outlet darf an allen Sonntagen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien öffnen.

Die verkaufsoffenen Sonntage im Zweibrücker Fashion Outlet werden ein Fall für den Bundesgerichtshof in Karlsruhe und für die Politik.

Dass das Zweibrücker Outlet an allen Sonntagen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien öffnen darf – und damit öfter als andere Geschäfte in Rheinland-Pfalz –, ist dem Grünstadter Modehändler Steffen Jost ein Dorn im Auge. Er ist deshalb vor Gericht gezogen. Zwar hat er im Herbst 2021 vor dem Landgericht und vor wenigen Wochen vorm Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken verloren, dennoch geht er nun den nächsten Schritt und zieht vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Und er macht sich durchaus Hoffnungen, dort erfolgreich zu sein, wie er am Dienstag im Gespräch mit der RHEINPFALZ sagte.

Hoffen auf die Revision

„Das Beste ist die Revision“, sagt Jost zu dem OLG-Urteil, zu dem mittlerweile die schriftliche Begründung vorliegt. Darin findet sich die Argumentation, die sich bereits in der Verhandlung und bei der Bekanntgabe des Urteils abzeichnete. Aber dass eine Revision möglich ist, macht Jost Hoffnung: „Die wird nur selten vom OLG genehmigt. Das ist schon ein Fingerzeig, dass da etwas nicht stimmt.“ Das habe das Gericht ja auch schon angedeutet und indirekt „die Fraktionen im Landtag aufgerufen, sich darum zu kümmern“.

Die verkaufsoffenen Sonntage im Outlet werden durch eine Landesverordnung aus dem Jahr 2007 erlaubt, damit Flugreisende, die in Zweibrücken abfliegen, vorm Start noch Reisebedarf einkaufen können – obwohl viele Flieger zu Zeiten abhoben, zu denen die Läden noch gar nicht geöffnet hatten. Das Gericht verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass diese Verordnung weiterhin gilt, auch wenn der ursprüngliche Grund – die Linienflüge ab Zweibrücken – weggefallen ist. Sie werde dadurch nicht automatisch ungültig.

Verfassungsgerichtshof kann Verordnung kippen

Und da die verkaufsoffenen Sonntage in den Ferien damit geltendem Recht entsprechen, dürften die Geschäfte im Outlet demnach auch sonntags öffnen. Laut der Urteilsbegründung werden sie dazu sogar im Mietvertrag mit dem Outlet verpflichtet. Ob die Verordnung von Beginn an rechtswidrig war oder es mittlerweile ist – weil die Linienflüge nicht oder nicht mehr als Begründung ausreichen –, dürfe das OLG nicht entscheiden. Das könne nur der Verfassungsgerichtshof in Koblenz tun.

Möglicherweise wird er das auch müssen: Die Freien Wähler erwägen eine Normenkontrollklage. Die Landtagsfraktion hat zunächst beantragt, dass sich der Rechtsausschuss des Landes im September mit dem Thema befasst. Die Freien Wähler bitten „die Landesregierung um Berichterstattung zum aktuellen Stand des Ladenöffnungsrechts in Rheinland-Pfalz“. Außerdem möchten sie erfahren, ob es Bestrebungen gibt, die rechtlichen Grundlagen, insbesondere die Landesverordnung, die die Outlet-Sonntage ermöglicht, vor dem Hintergrund des OLG-Urteils „zeitnah zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten“.

Freie Wähler erwägen Klage

„Das Thema ist auf der politischen Bühne angekommen“, stellt Modehändler Jost hierzu fest. Ob er an der Revision in Karlsruhe festhält, wenn der Landtag die Verordnung zuvor kippen würde, lässt er offen. Das komme darauf an, was das Land regelt. Möglicherweise wäre eine Entscheidung am BGH weitreichender.

Bis Monatsende will Jost die Revision beantragen. Er hofft, dass der BGH im Frühjahr oder Sommer 2023 eine Entscheidung trifft. Hierfür muss er einen weiteren Anwalt beauftragen, der am BGH zugelassen ist. Der ganze Rechtsstreit sei „leider verdammt teuer“, sagt Jost. Wie teuer, das möchte er nicht verraten, auch nicht ungefähr, aber er sagt: „Es ist schon ein teurer Spaß.“ Er sei froh, dass ihn der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren, dessen Präsident er ist, bei der Klage unterstützt. Ihn ärgere auch, dass man erst mal Geld haben müsse, um klagen zu können: „Es kann nicht sein, dass man nur Recht kriegt, wenn man Geld in die Hand nimmt.“

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