Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Bezahlkarte für Geflüchtete: CDU macht Druck

Mit der Bezahlkarte erhalten Geflüchtete Sozialleistungen als Guthaben auf einer Debitkarte.
Mit der Bezahlkarte erhalten Geflüchtete Sozialleistungen als Guthaben auf einer Debitkarte.

Bislang hat Zweibrücken keine Bezahlkarte für Geflüchtete. Die CDU will, dass sich das ändert und bringt das Thema erneut in den Stadtrat.

Die CDU-Stadtratsfraktion will seit Längerem die Bezahlkarte für Geflüchtete in Zweibrücken einführen. Jetzt hat sie beantragt, dass die Stadtverwaltung einen konkreten Vorschlag zur Ausgestaltung einer solchen Karte vorbereitet. Der Stadtrat soll in seiner Sitzung am Mittwoch über diesen Antrag abstimmen, um dann in der folgenden Sitzung entscheiden zu können, ob die Bezahlkarte kommt oder nicht, und wenn ja, in welcher Form.

In der Vergangenheit sollte geprüft werden, wie eine Bezahlkarte in Zweibrücker Eigenregie eingeführt werden könnte. Die Stadt erklärte aber, man wolle auf eine einheitliche Lösung für ganz Rheinland-Pfalz warten. Die CDU weist nun auf eine geänderte gesetzliche Lage hin, auf die Bezahlkarte als neue, eigenständige Leistungsform im Asylbewerberleistungsgesetz. Laut dem Zweibrücker CDU-Stadtratsfraktionsvorsitzenden Pascal Dahler ermöglicht die neue Lage eine „rechtssichere, diskriminierungsfreie und verwaltungseffiziente Ausgestaltung der Bezahlkarte“.

Mit der Bezahlkarte will der Gesetzgeber unter anderem Barauszahlungen an Leistungsberechtigte einschränken und Geldtransfers etwa an Schleuser oder Verwandte unterbinden. Der Verwaltungsaufwand in den Kommunen soll laut Dahler aber auch minimiert werden. Verantwortlich für die Bezahlkarte, so sie denn kommt, wäre die Stadt Zweibrücken. Grundsätzlich können rheinland-pfälzische Kommunen die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete ablehnen, es gibt keine Verpflichtung. Bislang zahlt das Zweibrücker Sozialamt die Leistungen größtenteils per Überweisung und zu einem kleinen Teil bar aus.

Dahler: Es gibt jetzt Vorgaben

Gegner der Bezahlkarte hatten bislang erklärt, dass die rechtliche Lage komplex sei und es zu viele offene Fragen gebe. Dazu erklärt Pascal Dahler, dass das rheinland-pfälzische Integrationsministerium inzwischen einige Entscheidungen getroffen habe, etwa zur Höhe des monatlich maximal abhebbaren Bargeldbetrags, zur Teilnahme am Online-Handel oder zur Frage, wo Betroffene ihre Karte benutzen dürfen. Damit habe man nun Vorgaben, an denen man sich orientieren könne, argumentiert die CDU.

Als Anfang September im Stadtrat über die Bezahlkarte diskutiert wurde, sagte CDU-Sprecher Dahler: „Selbst die Ampel in Mainz hat den Sinn erkannt.“ Er meinte damit, dass es in Rheinland-Pfalz seit Anfang des Jahres die Bezahlkarte gibt. Die Grünen und die SPD im Zweibrücker Stadtrat hingegen blieben skeptisch. Sie sahen wichtige Fragen zu Kosten, Aufwand, Anzahl an betroffenen Asylbewerbern und Auswirkungen nicht beantwortet. Einige befürchteten außerdem eine Diskriminierung der Betroffenen und dass Verwaltungsaufwand und Kosten für die Stadt zu hoch sind.

Stadtsprecher Jens John erklärte auf Anfrage, dass die Einführung der Bezahlkarte einen Mehraufwand für die Verwaltung mit sich brächte. In welchem Umfang, könne man erst nach einer Einführung zeigen.

„Diskriminierend“: Kritik an der Karte

Mit der Bezahlkarte erhalten Geflüchtete Sozialleistungen als Guthaben auf eine Debitkarte. Letztere ist keine Kreditkarte. Die Debitkarte wird monatlich aufgeladen und kann nicht überzogen werden. Eine Kreditkarte dagegen ermöglicht es, Geld von der Bank zu leihen und erst später zurückzuzahlen. Die Bezahlkarte wird von Initiativen wie „Pro Asyl“ als diskriminierend angesehen. Sie grenze Menschen vom Alltagsleben aus und erschwere etwa den Abschluss von Handyverträgen. In anderen Bundesländern gab es schon Klagen gegen die Bezahlkarte. Das Sozialgericht Nürnberg etwa gab einer Geflüchteten Recht, die angeführt hatte, dass sie mit der Bezahlkarte nicht günstig im Internet oder in der Nachbarstadt einkaufen könne.

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