Zweibrücken Neuer Vorstoß für die Bezahlkarte für Geflüchtete
Wenn am Mittwoch, 3. September, im Zweibrücker Rathaus der Stadtrat zusammenkommt, will sich die CDU-Fraktion für die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete stark machen. Sollte ihr Vorstoß im Rat eine Mehrheit finden, würde die Stadtverwaltung „beauftragt, zur Einführung der Bezahlkarte einen konkreten Ausgestaltungsvorschlag vorzubereiten und dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zur Abstimmung vorzulegen“, so CDU-Fraktionschef Pascal Dahler.
Seit Mai 2024 können Kommunen ihre Geldleistungen an Geflüchtete in Form der Bezahlkarte abgeben. Diese wird allmonatlich mit einem Guthaben aufgeladen. So sollen Barauszahlungen eingeschränkt werden, damit die Empfänger ihr Geld zweckgebunden für Essen und ihren persönlichen Bedarf vor Ort ausgeben und nicht an Angehörige in ihren Herkunftsländern oder gar an Schleuser schicken.
Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen
In Zweibrücken gibt es die Bezahlkarte bislang noch nicht, ebenso wenig im Landkreis Südwestpfalz. Wird sie eingeführt, sollen mit der Plastikkarte auch Überweisungen und Lastschriftmandate möglich sein. Allerdings nur an Konten, die die Karte auf einer behördlich vorgegebenen sogenannten Positivliste vorab eingespeichert hat. Etwa von Anbietern von Energie, Nahverkehr oder Telekommunikation. Auf Anfrage erklärt Rathaussprecher Jens John, dass sich die Zweibrücker Stadtverwaltung immer noch „in der internen Abwägung“ befinde, „ob die Einführung der Bezahlkarte für uns sinnvoll ist und der Mehrwert der Karte den Mehraufwand kompensiert“. Noch müsse man darüber diskutieren, „ob, wann und für welchen Personenkreis die Einführung zweckmäßig ist“, so John. Zwar begrüße man im Rathaus, dass die Karte bei Überweisungen nur mit den IBANs von genau festgelegten Empfängerkonten funktionieren soll. Es sei aber zu befürchten, dass der Verwaltungsaufwand zunimmt, „da für jede leistungsberechtigte Person individuelle IBANs erfasst, freigegeben und gepflegt werden müssen“ – etwa für den jeweiligen Vermieter, Telefonanbieter oder Energieversorger.