Homburg RHEINPFALZ Plus Artikel Prozess gegen Ex-Bürgermeister Roth: Zeuge verwickelt sich in Widersprüche

Der ehemalige Homburger Bürgermeister Klaus Roth (CDU) beim Prozessauftakt unter der Anklage des Betrugs und der Untreue am 29.
Der ehemalige Homburger Bürgermeister Klaus Roth (CDU) beim Prozessauftakt unter der Anklage des Betrugs und der Untreue am 29. September vor dem Landgericht in Saarbrücken.

Am dritten Verhandlungstag im Prozess wegen Betrugs und Untreue gegen den ehemaligen Homburger Bürgermeister Klaus Roth wurde am Mittwoch erneut ein wichtiger Zeuge vernommen. Der verwickelte sich in Widersprüche und wurde vom Gericht ermahnt.

Im Betrugs- und Untreue-Prozess gegen den Homburger Ex-Bürgermeister Klaus Roth (58) erschien am Mittwoch, dem dritten Verhandlungstag, der ehemalige Mitangeklagte Manuel D. erneut als Zeuge vor Gericht. Roth soll laut Anklage 2013 als Amtsträger für eine vorgesehene Verkabelung der EDV zwischen dem Landratsamt des Saarpfalzkreises und dem Rathaus der Stadt Homburg öffentliche Gelder über Umwege in die eigene Tasche gesteckt haben.

Das Projekt „Strukturierte EDV-Verkabelung“ zwischen den beiden Behörden, die in einem Gebäudekomplex in Homburg untergebracht sind, wurde in der Folgezeit nicht umgesetzt, so die Anklage. Die gemeinsame Verkabelung sollte die Arbeitsgänge zwischen den beiden Behörden erleichtern. Dafür sollte eine externe Firma beauftragt werden.

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Es war bekannt, dass Roth vor seinem Amtsantritt 2008 Inhaber einer IT-Firma gewesen war. Seine Anteile hatte er an Marius D. verkauft. Marius D. wurde der Auftrag erteilt, die Verkabelungsarbeiten vorzunehmen. Im April 2013 wurden von der Kasse des Bürgermeisteramtes an D. mehr als 35.000 Euro überwiesen. Am 27. Mai 2013 wurde der Betrag von 35.105 Euro auf das Konto des D. bei der Kreissparkasse Saarpfalz gutgeschrieben. Nun kam der Dritte, der Informatiker S., ins Spiel. Auf dessen Konto landeten dann „absprachegemäß“, so die Anklage, sechs Tage später 31.594,50 Euro. 27.000 Euro sollen wieder an Roth zurückgeflossen sein.

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Den Rest sollen sich die beiden IT-Unternehmer geteilt haben. Die Verfahren gegen die beiden Mitangeklagten D. und S. wurden noch vor der Hauptverhandlung gegen Roth gemäß Paragraf 153a StPO gegen hohe Geldauflagen vorläufig eingestellt. D. bezahlte 11.000 Euro, sein Mitstreiter S. 30.000 Euro Geldauflage an die Staatskasse. Der Vorsitzende Richter und der Staatsanwalt hatten noch einige Fragen an D. Daher musste dieser Zeuge erneut in den Zeugenstand. Es ging hierbei vornehmlich um die Frage der Unterlagen über die Leistungsbeschreibung der vorgesehenen Verkabelungsarbeiten. Er habe zwar 2017 im Keller des Rathauses nachschaut, aber keine Unterlagen gefunden, betonte der Zeuge D. Er verwickelte sich dabei in Widersprüche entgegen seiner Aussagen vom letzten Prozesstag, so der Vorsitzende Richter Klos. „Sie haben das letzte Mal gesagt, dass sie seit 2015 im Amt keinen Zugriff mehr hatten. Jetzt sagen sie, sie waren 2017 im Keller. Ich erinnere sie an die Wahrheitspflicht. Passen Sie auf, was Sie sagen“, ermahnte der Vorsitzende den Zeugen, der neben dem Rechtsanwalt Christian Schmidt im Zeugenstand saß.

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Auch der Rechtsanwalt wurde vom Gericht als Zeuge gehört. Es ging um ein Erörterungsgespräch, das der Anwalt des damaligen beschuldigten D. mit dem Vorsitzenden Richter und dem Oberstaatsanwalt noch vor der Hauptverhandlung geführt hatte und das zu einem Ergebnis kam.

Sein Mandant – D. - habe ihm gesagt, dass er nicht als Angeklagter in dem Prozess sitzen möge. Dies sei für ihn „schädlich“, weil er selbstständig sei. Er werde auch kein Geständnis ablegen. „Ich habe ihm erklärt, dass die Einstellung des Verfahrens ohne Geständnis mit einer enormen Geldauflage möglich sei“, sagte Rechtsanwalt Schmidt. „Die Einstellung des Verfahrens gegen meinen Mandanten war eine wirtschaftliche Frage“, erklärte der Anwalt dem Gericht. Der Prozess wird fortgesetzt.

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