Kreis Südwestpfalz
Urteile gegen OBs erschüttern Homburg
Schwer wiegen die Vorwürfe, unter denen das Landgericht Saarbrücken die beiden ehemaligen Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind und Karlheinz Schöner zu jeweils 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Schneidewind stürzt über seine Detektiv-Affäre, Schöner über den Kauf einer Musikanlage. Und dann wird auch noch beider Ex-Stellvertreter angeklagt.
Wegen Untreue im Amt verurteilt das Landgericht Saarbrücken am 21. Februar den Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis auf Bewährung – plus 10 000 Euro Geldbuße. Er hatte Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofs von einer teuren Düsseldorfer Detektei überwachen lassen, ohne sich dies zuvor vom Stadtrat genehmigen zu lassen. Die Detektive stellten der Stadt 329 000 Euro in Rechnung. Richter Ralf Schwinn attestiert in seiner Urteilsbegründung der Homburger Stadtverwaltung „erschreckenden Dilettantismus und Sorglosigkeit“ und nennt die Person Rüdiger Schneidewind „als Oberbürgermeister ungeeignet“. Schneidewind, der Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat, räumt noch am Tag der Verurteilung seinen Schreibtisch im Rathaus. Seine Amtsgeschäfte werden seither von Bürgermeister Michael Forster (CDU) versehen. Der gewählte OB wird am 27. März vom saarländischen Landesverwaltungsamt vom Dienst suspendiert, also vorläufig seines Amtes enthoben. Am 21. Juni kürzt das Saarbrücker Innenministerium Schneidewinds Beamtenbezüge um 18 Prozent. Noch hat die Leipziger Kammer des Bundesgerichtshofs nicht darüber entschieden, ob sie die Revision annimmt. Daher ist das Urteil gegen Schneidewind noch nicht rechtskräftig.
Am 5. April fällt das Urteil über Schneidewinds Amtsvorgänger Karlheinz Schöner (CDU): Wegen Untreue im Amt und Vorteilsannahme wird der Homburger OB der Jahre 2008 bis 2014 zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er zeigt sich geständig, auf städtische Kosten eine Bühnen-Beschallungsanlage für 12 500 Euro gekauft zu haben – angeblich für die Homburger Musikschule. In Wirklichkeit verschwand die Anlage für 703 Tage im Probekeller seiner Hobby-Rockband. Wenig später nimmt die Staatsanwaltschaft neue Ermittlungen gegen Karlheinz Schöner auf: Demnach sollen Handwerker Arbeiten an Schöners Haus über die Sanierung des Homburger Musikparks bei der Stadt abgerechnet haben. Zudem soll er als OB Stromkosten für das Fest „Festa Italiana“ der Stadt zugeschlagen haben, obwohl dies der Veranstalter habe tragen müssen.
Gegen den Dritten im Bunde erhebt die Staatsanwaltschaft Anfang Oktober Anklage. Denn auch Klaus Roth (CDU), als Bürgermeister von 2008 bis 2018 zweitmächtigster Mann in der Homburger Stadtverwaltung, sieht sich Vorwürfen ausgesetzt. Laut Anklage soll Roth Ende 2012 einen 35 000 Euro schweren Auftrag zur Rathaus-Verkabelung an ein IT-Unternehmen vergeben haben, dessen alleiniger Gesellschafter er bis Ende 2008 gewesen sei. Der Mittäterschaft angeklagt sind der Geschäftsführer des IT-Unternehmens sowie der Inhaber einer Elektrofirma. Die angebliche Neu-Verkabelung des Homburger Rathauses hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft nie stattgefunden. Klaus Roth bestreitet die Vorwürfe.