Speyerer Umland RHEINPFALZ Plus Artikel Was hinter den neuen Tempolimits steckt

In Lingenfeld: Tempo 30 auf den Hauptstraßen.
In Lingenfeld: Tempo 30 auf den Hauptstraßen.

Die Freude bei den Anwohnern ist groß: In Lingenfeld herrscht seit Kurzem nicht nur nachts, sondern auch tagsüber Tempo 30 auf den Hauptstraßen, in Harthausen kommt die Geschwindigkeitsbegrenzung auch bald. Wieso gerade jetzt und wie sieht es in anderen Gemeinden im Speyerer Umland aus?

Egal ob Dudenhofen, Harthausen, Römerberg oder Lingenfeld – überall klagen die Anwohner der Hauptstraßen über das hohe Verkehrsaufkommen, den Lärm und zu schnell fahrende Autofahrer. In vielen Gemeinden haben sich Bürger zu Initiativen zusammengeschlossen. In Harthausen heißt sie „Ruhe statt Lärm“, in Lingenfeld „Lebenswertes Lingenfeld“, und in Dudenhofen ist es der Ortsverein, der Tempo 30 auf allen Straßen haben möchte – auch zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer, besonders für Senioren und Kinder.

In Lingenfeld darf seit eineinhalb Wochen auf der durch die rund 6000-Einwohner-Gemeinde führenden Schwegenheimer, Haupt- und Germersheimer Straße nur noch 30 Kilometer pro Stunde gefahren werden. Das Tempolimit galt dort bisher nur nachts von 22 bis 6 Uhr. Tagsüber waren 50 Kilometer pro Stunde erlaubt, was innerorts laut der Straßenverkehrsordnung die Regelgeschwindigkeit ist.

Für Harthausen kündigte CDU-Landtagsabgeordneter Michael Wagner nach einer Anfrage beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) an, dass Tempo 30 im Laufe dieses Monats in der Hanhofer, Schwegenheimer und Speyerer Straße eingeführt werden soll.

Gesetze sind maßgebend

Die genannten Straßen in den Orten sind Kreis- beziehungsweise Landesstraßen. Das bedeutet, dass die Verbandsgemeinde als Untere Straßenverkehrsbehörde dort nicht einfach das Tempo bestimmen kann. Dafür bedarf es Absprachen mit übergeordneten Behörden und die Erfüllung gewisserer Voraussetzungen, die gesetzlich vorgegeben sind. Auf Kreis- und Landesstraßen, die durch Gemeinden führen, darf Tempo 30 nur vor Kindergärten, Seniorenheimen, Schulen und Krankenhäusern eingeführt werden. Möglich ist das Tempolimit aber auch, wenn Lärmgrenzwerte überschritten werden, und das ist in Harthausen und Lingenfeld der Fall.

Wenn eine Verbandsgemeinde als Untere Straßenverkehrsbehörde in Ortsdurchfahrten Tempo 30 aus Lärmschutzgründen anordnen will, braucht es eine schalltechnische Untersuchung, die der Landesbetrieb Mobilität in Koblenz zentral für ganz Rheinland-Pfalz erstellt. Dabei werden die Lärmwerte berechnet, nicht gemessen. Liegen die Ergebnisse vor, müssen sie anhand der Lärmschutzrichtlinien des Bundes bewertet werden. Dabei müssen auch die Polizei und der LBM Speyer, der als Straßenbaulastträger für Kreis- und Landesstraßen fungiert, gehört werden. Kommen alle zu dem Schluss, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt werden darf, braucht es noch die Zustimmung der Oberen Straßenverkehrsbehörde – des LBM Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Richtwerte abgesenkt

Die Verbandsgemeindeverwaltungen im Speyerer Umland haben wie viele Gemeindeverwaltungen in Rheinland-Pfalz Lärmberechnungen für ihre Ortsdurchfahrten beantragt, um eine Voraussetzung für Tempo 30 zu schaffen.

Martin Schafft, Dienststellenleiter des LBM Speyer, nennt als Beispiel im Speyerer Umland die Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen. Das Ergebnis einer für Neuhofen und Altrip beantragten Lärmberechnung stehe allerdings noch aus, informiert Schafft auf RHEINPFALZ-Anfrage. Für Römerberg war die dortige Verbandsgemeindeverwaltung schneller. Für die 10.000-Einwohner-Gemeinde wurde bereits 2019 eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Auf Basis der damals geltenden Richtwerte waren die Kriterien für Tempo 30 aus Lärmschutzgründen allerdings nicht gegeben, sagt Schafft. Er weist jedoch darauf hin, dass die Landesregierung die maßgebenden Lärmrichtwerte Anfang vergangenen Jahres abgesenkt hat. Durch diese Entscheidung sei die Grundlage für die Ausdehnung der Streckenabschnitte mit Tempo 30 deutlich erweitert worden, sagt der LBM-Dienststellenleiter.

Generelle Beschränkung unmöglich

Nachdem das Land die Richtwerte abgesenkt hatte, seien die Verbandsgemeindeverwaltungen informiert worden und konnten laut Schafft anhand der vorliegenden Lärmgutachten prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausweitung von Tempo-30-Bereichen nun vorliegen. Schafft zufolge liegt dem LBM aktuell nur der Antrag auf Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Beschränkung in Dudenhofen vor. Dort müsse aber erst noch eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden, wie er erklärt.

Auf Nachfrage betont der LBM-Dienststellenleiter, dass eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 innerorts auf allen Straßen nach den derzeit geltenden Verordnungen – die übrigens bundesweit Gültigkeit hätten – nicht möglich sei.

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