Rhein-Pfalz-Kreis
Unternehmer sitzt in der Türkei fest
Aylin Binbasioglu ist verzweifelt: Die 37-Jährige wartet seit sechs Wochen auf ihren Mann Hakan Binbasioglu. Er flog Ende Januar in die Türkei, um seine Mutter für einen Besuch in Deutschland abzuholen. Mit im Gepäck hatte er eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in Papierform, die ihm die Ausländerbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises ausgestellt hat. Hakan Binbasioglu ist türkischer Staatsbürger, lebt aber seit Jahren mit seiner Frau und seinen Kindern in Deutschland. Seine Frau und seine Kinder sind hier geboren. Die Familie hat sich hier eine Existenz aufgebaut, besitzt zwei Häuser, vermietet Wohnungen und hat ein Transportunternehmen mit mehreren Mitarbeitern, das Autoteile für Mercedes transportiert.
Als Binbasioglu Anfang Februar aus seinem Geburtsland ausreisen wollte, ließ ihn die türkische Grenzpolizei nicht gehen. Grund ist, dass sie die Bestätigung in Papierform nicht anerkennen will, weil ein solches Schreiben ja schnell gefälscht sein könnte, berichtet Aylin Binbasioglu. Eigentlich wird die Niederlassungserlaubnis beziehungsweise der elektronische Aufenthaltstitel in digitaler Form im Visaportal hinterlegt. Die Kreisverwaltung hatte auf Binbasioglus Niederlassungserlaubnis vom vergangenen Juli jedoch vermerkt, dass die Übertragung aufgrund des Hackerangriffs nicht erfolgen konnte. Die Kreisverwaltung wurde vor eineinhalb Jahren, im Oktober 2022, Opfer von Hackern.
Busfahrt zur Botschaft
Hakan Binbasioglu fuhr, nachdem er an der Grenze abgewiesen wurde, mehr als zehn Stunden mit dem Bus nach Ankara. Der 42-Jährige kommt aus Kahramanmaras, einer Stadt die beim schweren Erdbeben vor einem Jahr verwüstet wurde. In der deutschen Botschaft in der türkischen Hauptstadt bekam er einen kurzfristigen Termin. Dort sagte man ihm, dass die Botschaft ihm die notwendigen Papiere zur Ausreise erstelle, sobald die Ausländerbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises mit einer Stellungnahme über das Visaportal zustimmt. Das war laut Aylin Binbasioglu Anfang Februar. Seitdem rief sie nach ihren Angaben mehrmals bei der Kreisverwaltung an, schrieb E-Mails und kontaktierte schließlich einen Anwalt, als sie von der Behörde keine Rückmeldung bekam. Anwalt Daniel Heinlein schilderte der Kreisverwaltung die Situation und machte mehrfach auf die Umstände der Familie aufmerksam.
Aylin Binbasioglu erzählt der RHEINPFALZ, dass ihr zunehmend die Kraft ausgehe. Die vierfache Mutter von Kindern zwischen zwei und sieben Jahren arbeitet im Büro in der Firma ihres Mannes mit und muss das Unternehmen zurzeit alleine führen. Ein Sattelzug ist defekt, ein Ersatz sei bereits in Aussicht, aber für den Kauf brauche sie ihren Mann. Genauso wie für die gebuchten Fahrten, die sich ihr Mann mit den Mitarbeitern teile. Sie selbst habe keinen Lkw-Führerschein und könne somit keine Fahrten übernehmen. Mitarbeiter hätten Urlaub geplant. Die 37-Jährige weiß nicht mehr, wo ihr der Kopf steht. Ihr Mann musste auch einen OP-Termin am 20. Februar in Mannheim absagen, weil er nicht ausreisen konnte.
Hakan Binbasioglu und seine Frau können das Verhalten der Behörde nicht verstehen: „Sie bringt uns in existenzielle Schwierigkeiten. Wir sind enttäuscht vom deutschen Staat. Wir haben hier investiert, sind selbstständig, sorgen für uns selbst und nutzen keine staatliche finanzielle Unterstützung“, sagt Aylin Binbasioglu, die nicht nachvollziehen kann, warum die Kreisverwaltung die Bestätigung nicht an die deutsche Botschaft in die Türkei schickt.
Ausländerbehörde reagiert
Die Behörde in Ludwigshafen teilt auf Anfrage mit, dass sie aus Datenschutzgründen auf Einzelfälle nicht eingehen darf und beantwortet daher Fragen der RHEINPFALZ zu dem Fall nicht. Sie erklärt stattdessen allgemein, dass „zwischen der Visumsbeantragung bei einer deutschen Auslandsvertretung und der Beteiligung der entsprechenden Ausländerbehörde in Deutschland einige Zeit vergehen kann“. Weiter heißt es: „Die Ausländerbehörde erlangt nicht automatisch und umgehend Kenntnis von diesen Fällen, sondern muss aktiv daran beteiligt werden. In manchen Fällen erfolgt das erst einige Zeit später. Erst wenn der entstandene Vorgang der Ausländerbehörde vorliegt, erfolgt eine Zustimmung oder Ablehnung. Sobald die Ausländerbehörde diese Stellungnahme abgegeben hat, ist erneut die Auslandsvertretung für die weitere, abschließende Bearbeitung verantwortlich.“
Zu guter Letzt teilt die Kreisverwaltung auf Nachfrage noch mit, dass die Ausstellung von elektronischen Aufenthaltstiteln seit eineinhalb Monaten wieder möglich sei und ausschließlich nach Terminvereinbarung erfolge. Über Details – wie Organisation, Ablauf und Terminvereinbarungsmöglichkeiten – will die Ausländerbehörde nach eigenen Angaben in Kürze informieren.

