Zur Sache
PV: Welche Rolle Naturschutz spielt
Die Firma Rohr plant mit den Stadtwerken Speyer auch auf der Bannweide bei Otterstadt eine schwimmende Photovoltaikanlage, um das dortige Kieswerk zu versorgen. Das Gewässer gehört der Ortsgemeinde und liegt im Natura-2000-Schutzgebiet, was das Verfahren komplizierter macht, als es das bei dem Vorhaben auf der Schlicht war. Der Gemeinderat steht dem Projekt positiv gegenüber. Skepsis gibt es vom Angelsportverein, der das Gewässer wie die Firma Rohr ebenfalls von der Gemeinde gepachtet hat.
Erste Entwürfe sehen eine etwa 5,8 Hektar große Anlage mit einer Leistung von 7,4 Megawatt-Peak vor. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd verweist auf die Kreisverwaltung, die für die Genehmigung zuständig ist. Da dieser Behörde noch kein entsprechender Antrag vorliegt, kann sie sich auf RHEINPFALZ-Anfrage nur allgemein äußern: „Grundsätzlich sind Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien zu befürworten“, teilt Kreissprecherin Kornelia Barnewald mit. Sie verweist jedoch auf das Bundesnaturschutzgesetz, nach dem ein solches Vorhaben dem Schutzgebiet nicht schaden darf. Daher seien umfangreiche Vorprüfungen notwendig. Außerdem müsse eine solche Anlage aus bau- und wasserrechtlichen Gesichtspunkten geprüft und genehmigt werden. Zudem brauche es einen Bebauungsplan.
Der Geschäftsführer der Speyerer Stadtwerke, Wolfgang Bühring, und Rohr-Prokurist Robert Gard werben dafür, dass Behörden bei der Genehmigung nicht nur die Naturschutzgesetzgebung betrachten, sondern verstärkt die Ökobilanz einer solchen Anlage in den Blick nehmen. Die Stadtwerke haben errechnet, dass die geplanten schwimmenden PV-Module auf der Bannweide in ihrer jetzigen Größe so viel CO 2 einsparen könnten wie 568 Hektar Wald.
