Altrip
Polder: CDU hält Fluchtwege für unsicher
Wieso ist ein derart riesiger Polder nötig, um Altrip vor Hochwasser zu schützen? „Diese grundsätzliche Frage stellt sich uns allen“, erklärt Christdemokrat Hans-Peter Peters. Zumal nach seinem Kenntnisstand inzwischen alle erforderlichen Rückhalteräume am Oberrhein vorhanden seien. Vielmehr gehe es dem Land doch wohl um den Schutz des Ballungsraums Ludwigshafen-Mannheim.
Doch dabei nehme es – oder genauer gesagt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd – bei der Planung keine Rücksicht auf die etwa 8000 Altriper. Die Christdemokraten reagieren mit ihrer Stellungnahme darauf, dass die Landesbehörde in Neustadt an ihrer Absicht festhält, bei Altrip einen großen Rückhalteraum für Hochwasser zu schaffen.
Dass die Ortsgemeinde beim Fluten des Polders von Wasser umschlossen werde, sei schon problematisch genug. Verschärft werde dieses Szenario noch dadurch, dass „wir Tiefgestade sind“. Selbst in den eigenen Krisenberechnungen, die die SGD vor zwei Jahren in Waldsee vorstellte, sei sie im Ernstfall im Altriper Ortskern von einer Überschwemmungshöhe von mehr als drei Metern ausgegangen, erinnert Peters.
„Chaos kaum zu verhindern“
Beim Blick auf die angedachten Flucht- und Evakuierungsrouten – also die beiden Kreisstraßen nach Ludwigshafen und Waldsee – kommen dem Lokalpolitiker weitere Zweifel an dem Projekt. Denn über erste würde der gesamte Baustellenverkehr für den Polder rollen. Im Ernstfall wäre diese Strecke daher für die Flucht nur eingeschränkt nutzbar. In den Planunterlagen, die im Herbst erneut öffentlich auslagen und zu denen bis zum 16. Oktober Einwendungen möglich waren, habe er auch keine Angaben zur Engstelle im Bereich der Rehbachkurve gefunden.
Diese schnüre den Verkehr jetzt schon erheblich ein. Im Katastrophenfall würden hier die flüchtenden Altriper auf die aus der Gegenrichtung anrückenden Rettungsfahrzeuge treffen. „Ein Chaos wäre kaum zu verhindern“, schlussfolgert Peters und hält der SGD vor: „Damit entfällt ihr Nachweis eines sicheren Fluchtwegekonzepts.“
Bedenken wegen Druckwassers
Außerdem vermisst er auch in den jüngsten SGD-Entwürfen belastbare und damit vertrauenswürdige Informationen über die Auswirkungen eines gefluteten Polders auf die Grund- und Druckwassersituation im Dorf. Hier hätten die Gutachter der Landesbehörde nur Annahmen getroffen und die Folgen lediglich hochgerechnet.
Doch dieser Aspekt bedürfe der Klärung: „Denn wozu Druckwasser fähig ist, kann ich unserer östlichen Ortslage alle zwei bis drei Jahre entnehmen, wenn das Frühjahrshochwasser des Rheins die Betonsohle der Keller aufbricht und in die Keller läuft.“ Rund 8,8 Millionen Kubikmeter Wasser in einem voll gefluteten Polder würden die Situation zweifellos verschlimmern, ist er überzeugt.
Vor diesem Hintergrund die dringend nötige Deicherhöhung in einem 1,6 Kilometer langen Abschnitt südlich der Kommune „von einer Zustimmung zum Polder und Bau der neuen Deichanlage um den ungesteuerten Polder beim Riedhof abhängig zu machen, grenzt für mich an Erpressung“, erklärt Peters und ergänzt: „Die SGD Süd und das Land sind in der Verantwortung für alle Folgen einer Hochwasserkatastrophe.“
Er dreht das mögliche Szenario fort: Was wäre, wenn die Verantwortlichen den Deich weiter erst erhöhen wollen, nachdem der Polderbau gerichtlich abgearbeitet ist, und in der Zwischenzeit die Jahrhundertflut kommt und den Deich überspült? Die Frage beantwortet der CDU-Politiker gleich selbst: „Ein Aussitzen dieser fehlenden Baumaßnahme wäre unverantwortlich und grenzt schon jetzt an politisches Totalversagen.“
Daneben kritisiert er ganz grundsätzlich die Informationspolitik der Landesbehörde: „Wir alle in Altrip hätten uns mehr Transparenz gewünscht und öffentliche Stellungnahmen zu all den Einsprüchen gegen den Polder.“ Doch von einem Bürgerdialog könne nicht mal ansatzweise die Rede sein.
Das erwidert die SGD
Es werde niemand erpresst, betont SGD-Sprecherin Nora Schweikert. Vielmehr habe das Land für den Deichabschnitt einen Plan vorgelegt, der auf dem länderübergreifend abgestimmten Hochwasserschutzkonzept für den Oberrhein beruhe.
Dieser sehe vor, den Deich in Kombination mit dem Schaffen von Rückhaltevolumen auf rückwärtiger Linie auszubauen. Den Deich parallel zum Polderbau zu ertüchtigen, sei auch andernorts das übliche Vorgehen und dort bereits erfolgreich umgesetzt worden. „Die bauliche Umsetzung kann aber eben erst nach Abschluss des anhängigen Verfahrens erfolgen“, erklärt sie.
Gerade auf baden-württembergischer Seite seien auch noch nicht alle vorgesehenen Rückhaltungen umgesetzt. Deshalb werde der Bemessungsabfluss der Deiche statistisch betrachtet momentan zurzeit noch häufiger überschritten als im Hochwasserschutzkonzept vorgesehen. Dieses sei auf ein Hochwasser ausgelegt, wie es alle 200 Jahre einmal vorkommt.
„Insofern kann eben nicht auf den Polder Altrip verzichtet werden“, erläutert Schweikert. Ziel sei, die Katastrophe – das Überlasten des Deichsystems – mit möglichst großen Rückhalteräumen so unwahrscheinlich zu machen wie nur irgendmöglich. Dadurch werde Altrip den gleichen Schutz erhalten wie alle anderen Rheinanlieger.
Ob bei den Fluchtwegen nachgebessert wird? Diese Frage sei im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2015 behandelt worden. Die darin als maßgebend erachtete Befahrbarkeit der Kreisstraße nach Ludwigshafen bei Hochwasser in beiden Richtungen sei inzwischen hergestellt, sagt Schweikert.
Zudem sei beim Zurückverlegen des Deichs und beim Bau des Pumpwerks an der Rehbachmündung der Bermenweg auf eine Breite von 4,75 Meter ausgebaut worden, sodass sich Pkw und Lkw problemlos begegnen könnten. Damit habe sich die Fluchtwegesituation aus Sicht der Behörde verbessert.
Die Druckwasserproblematik sei in den ursprünglichen Antragsunterlagen, dem Genehmigungsverfahren und den bisherigen Gerichtsverhandlungen umfänglich und sogar über das übliche Maß hinaus untersucht worden, hebt die Pressesprecherin hervor.
Sowohl der externe Gutachter der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich als auch die Gerichtsurteile hätten die Eignung der vorgesehenen Anpassungen bezüglich des Grundwassers abschließend bestätigt. Deswegen habe das Bundesverwaltungsgericht diesen Aspekt auch nicht an das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.
300 Einwendungen
Den Vorwurf des schlechten Informationsflusses könne die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd nicht nachvollziehen. Das Vorhaben sei bei der Arbeit der örtlichen Hochwasserpartnerschaft und deren Unterarbeitsgruppen regelmäßig Thema gewesen. „Unter anderem wurden Flutungssimulationen zu Deichbrüchen mit und ohne Polder vorgestellt und gemeinsame Übungen durchgeführt“, berichtet sie. Darüber hinaus halte sich die Behörde beim ergänzenden Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung an die rechtlichen Vorgaben.
Nach der Offenlage der überarbeiteten Polderpläne seien bis zur Frist am 16. Oktober 300 Einwendungen gegen das Projekt bei der SGD Süd eingegangen, die nun bearbeitet würden. Anschließend könne der Erörterungstermin voraussichtlich Mitte 2024 stattfinden.