VG Lambsheim-Heßheim RHEINPFALZ Plus Artikel Kampfabstimmung im Rat wegen Freibadgelände

Die SGD Süd in Neustadt: Hier entscheiden die Landesplaner darüber, ob das ehemalige Lambsheimer Freibadgelände vorzeitig als Ba
Die SGD Süd in Neustadt: Hier entscheiden die Landesplaner darüber, ob das ehemalige Lambsheimer Freibadgelände vorzeitig als Bauland ausgewiesen werden darf.

Wegen Lambsheimer Interessen muss jetzt die ganze Verbandsgemeinde weiter und auf nicht absehbare Zeit auf den Flächennutzungsplan warten. So sehen es die verärgerten Kommunalpolitiker, die kürzlich im Verbandsgemeinderat überstimmt wurden. Es ging mal wieder ums Freibadgelände.

Der Wunsch des Bürgermeisters, dass für die 2014 gegründete Verbandsgemeinde (VG) Lambsheim-Heßheim endlich der längst überfällige Flächennutzungsplan aufgestellt wird, geht wohl vorerst nicht in Erfüllung. Denn 14 Ratsmitglieder aus CDU, FWG und FDP waren vergangene Woche der Meinung, man müsse einen Antrag bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd durchziehen, obwohl diese empfohlen hat, das nicht zu tun. Mit einer Stimme Mehrheit setzten sie sich gegen SPD und Grüne durch.

Es geht um das ehemalige Lambsheimer Freibadareal, das vom Ortsgemeinderat mehrheitlich als Wohnbaufläche auserkoren wurde, aber im veralteten, jedoch rechtskräftigen Regionalplan für den vorbeugenden Hochwasserschutz sowie als regionaler Grünzug bestimmt ist. Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) hat im Mai und im Juli signalisiert, dass das Gelände bei der Änderung des Regionalplans, die gerade im Gange ist, „von regionalplanerischen Ausweisungen freigestellt“ wird. Denn die Gemeinde habe in den vergangenen Jahren Schutzmaßnahmen ergriffen, sodass in dem Gebiet keine Hochwassergefahr mehr bestehe.

Mehr zum Thema

Vorrangflächen für Fotovoltaik werden im Flächennutzungsplan festgelegt. Ohne den kann eine Gemeinde keinen Bebauungsplan für ei
Meinung

RHEINPFALZ Plus Artikel
Koalitionsfriede ist wichtiger

„Wollen richtigen Bescheid“

Mit dieser Ankündigung im Rücken wollen die Fraktionen von CDU, FDP und FWG sowohl im Ortsgemeinderat Lambsheim als auch im VG-Rat, dass die Obere Landesplanungsbehörde bei der SGD schon jetzt den Weg frei macht für die Ausweisung des alten Freibads als Wohnbaufläche. Das kann sie theoretisch, wenn sie auf Antrag der Verbandsgemeinde zu dem Schluss kommt, dass ein Abweichen vom aktuell noch verbindlichen Regionalplan gerechtfertigt ist.

Nach der Vorprüfung des Zielabweichungsantrags hat die Behörde allerdings mitgeteilt, dass sie nicht zustimmen wird, auch wenn zu erwarten sei, dass die Festsetzung „Vorranggebiet für den Hochwasserschutz“ im neuen Regionalplan zurückgenommen werde. Aber es gebe es ja auch noch die Festlegung „regionaler Grünzug“, informiert die SGD auf RHEINPFALZ-Anfrage. Und die werde der VRRN „im weiteren Planungsprozess in eigener Zuständigkeit zu prüfen haben“. Die Behörde will dem nicht vorgreifen und rät der VG, von einem Zielabweichungsverfahren Abstand zu nehmen.

„Wir wollen lieber einen richtigen Bescheid haben als eine Empfehlung“, argumentierte im Verbandsgemeinderat CDU-Fraktionssprecher Lars Pletscher (Lambsheim) und schloss nicht aus, dass man auf einen negativen Bescheid der SGD mit Widerspruch oder gar einer Klage zu reagieren bereit sei. Genau das ist für VG-Bürgermeister Michael Reith (SPD) ein Horrorszenario. „Unser Flächennutzungsplan würde erst genehmigt werden, wenn über diesen ganzen Rechtsweg entschieden wäre“, sagte er warnend. Und so lange würden andere Ortsgemeinden der VG behindert, weil sie den Flächennutzungsplan als Grundlage für ihre Bebauungspläne bräuchten.

Martin Haller verärgert

Lambsheim dagegen entstehe doch gar kein Schaden, denn das Freibadgelände könne immer noch für Wohnzwecke ausgewiesen werden, wenn der neue Regionalplan in Kraft trete. Barbara Eisenbarth-Wahl, die für die CDU im VG-Rat sitzt und seit Kurzem Erste Beigeordnete in Lambsheim ist, sieht den Schaden für ihr Dorf darin, dass bis dahin zu viel Zeit vergeht. Der Regionalplan könnte nach Angaben von Verbandschef Christoph Trinemeier Ende 2023 genehmigungsfähig und 2024 rechtskräftig werden – „wenn alles glatt läuft“, wie er sagt.

Hatte im vorberatenden VG-Bauausschuss noch eine knappe Mehrheit dafür plädiert, dem Wunsch von Bürgermeister Reith zu entsprechen, so war es in der entscheidenden Ratssitzung umgekehrt. Das heißt: Die Verwaltung muss ihrem vorläufigen Antrag bei der SGD eine umfangreiche Begründung folgen lassen und dann abwarten. Wie lange, das ist unklar. Auf RHEINPFALZ-Anfrage teilt die Behörde mit, für die Verfahrensdauer gebe es keine Durchschnittswerte. In diesem Fall müsse außer der Regionalplanungsgemeinschaft noch die Wasserwirtschaft beteiligt werden.

Martin Haller (SPD, Lambsheim) sprach verärgert von „Partikularinteressen einer Ortschaft“, die im VG-Rat verfolgt würden. „So geht man doch in einer Verbandsgemeinde nicht miteinander um, das ist doch kein nachbarschaftliches Miteinander“, sagte er.

x