Lambsheim RHEINPFALZ Plus Artikel Freibadbebauung bis auf Weiteres nicht erlaubt

Das schon lange stillgelegt Freibad in Lambsheim. Immer wieder gibt es Diskussionen darum, ob dort ein Wohngebiet entstehen soll
Das schon lange stillgelegt Freibad in Lambsheim. Immer wieder gibt es Diskussionen darum, ob dort ein Wohngebiet entstehen soll.

Acht Jahre nach Gründung der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim ist deren Flächennutzungsplan immer noch nicht fertig. Eine weitere Verzögerung wegen Lambsheimer Belangen – Stichwort Freibadgelände – will Bürgermeister Reith nicht dulden.

Der Lambsheimer Bauausschuss hatte schon zweimal Gelegenheit und die Notwendigkeit, über eine wichtige Nachricht aus der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd zu sprechen, zuletzt am 5. Juli. Dazu kam es nicht, weil Ortsbürgermeister Herbert Knoll (CDU) das Thema trotz der Bitte der VG-Verwaltung nicht auf die Tagesordnung genommen hatte. Die Gründe bleiben vorerst unbekannt, Knoll ist wegen Urlaubs nicht im Dienst.

Die Nachricht lautete: Das ehemalige Freibadgelände ist im rechtskräftigen Regionalplan als Grünzug für den Hochwasserschutz ausgewiesen und darf nicht mit Wohnhäusern bebaut werden. Wenn die Ortsgemeinde von diesem Ziel abweichen will, kann sie das gern beantragen, es hat aber keine Aussicht auf Erfolg.

Andere Ortsgemeinden brauchen Baurecht

Der Vorschlag des Planungsbüros Piske und des Verbandsbürgermeisters, Michael Reith (SPD), ist deshalb, auf so ein Zielabweichungsverfahren, wie es die Mehrheit des Lambsheimer Gemeinderats bislang wünscht, zu verzichten, damit sich die Aufstellung des Flächennutzungsplans nicht noch mehr verzögert. Andere Ortsgemeinden haben schließlich auch Zukunftspläne und möchten aus dem Flächennutzungsplan heraus Bebauungspläne verabschieden. Kleinniedesheim kann sonst kein Baurecht in dem kleinen Gebiet beim Friedhof bekommen und Beindersheim nicht seinen Kindergarten errichten.

Der Verzicht heißt für Lambsheim nicht unbedingt, dass die Idee eines Baugebiets auf der im wahrsten Wortsinn grünen Wiese aufgegeben werden muss. Es kann ja sein, dass der Verband Region Rhein-Neckar im neuen Regionalplan, der in der Mache ist und schätzungsweise in zwei Jahren rechtskräftig wird, die Restriktionen aufhebt. Bis dahin könne die Freibadfläche im Flächennutzungsplan weiß dargestellt und später überplant werden, so Reith. Einen Flächennutzungsplan kann man nämlich ändern.

Knappe Entscheidung im Ausschuss

Nachdem also am 5. Juli im Lambsheimer Ausschuss darüber gar nicht gesprochen wurde, hat Bürgermeister Reith die Abstimmung im Ausschuss der Verbandsgemeinde nun eben ohne Signal der Ortsgemeinde angesetzt. Mit fünf Jastimmen empfiehlt das Gremium dem VG-Rat, das Zielabweichungsverfahren nicht in Gang zu setzen. Vier Neinstimmen kamen aus der CDU- und der FDP-Fraktion, zwei Freie Wähler enthielten sich der Stimme. So ähnlich verläuft die Front im Lambsheimer Rat: SPD und Grüne sind gegen die Freibadbebauung, die anderen drei Fraktionen dafür.

Bürgermeister Reith hofft, dass der Flächennutzungsplan Anfang 2023 beschlossen werden kann. Im Oktober muss erst noch das zweite Verfahren zur Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit stattfinden.

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