Dudenhofen
Beitrags-Panne soll aufgearbeitet werden
Durchaus turbulent und auch mal lauter wurde es am Donnerstagabend im Dudenhofener Ortsgemeinderat, der zudem ungewöhnlich viele Zuhörer angelockt hatte. Der Grund für die emotionalen Wallungen: die zu Unrecht von der Gemeinde einkassierten wiederkehrenden Beiträge. Was mit diesen passieren soll, war schnell geklärt und auch nicht strittig: Der Betrag in Höhe von 760.000 Euro, das zwischen 2020 und 2023 von den Grundstücksbesitzern eingezogen wurde, wird vollständig an die Bürger zurückerstattet, denn es hat in der betreffenden Zeit kein Straßenausbauprogramm gegeben und es sind auch keine Straßen saniert worden. Bei einer Enthaltung stimmte der Rat der Rückzahlung zu.
Marcus Mönig (CDU) beantragte im Namen von CDU- und FWG-Fraktion die „Einsetzung eines fraktionsübergreifenden Ausschusses mit der Zielsetzung einer transparenten Aufarbeitung des gesamten Hergangs“. Er betonte, dass es sich nicht um einen „Untersuchungsausschuss“ handle – obwohl CDU und FWG genau dieses Wort einige Tage zuvor in einer Pressemitteilung genutzt hatten. Der Ausschuss soll Akteneinsicht erhalten. Ziel sei, das ähnliche Fehler künftig nicht wieder passieren. Jürgen Creutzmann (FDP) wollte daraufhin einen Gegenantrag von FDP, SPD und Grünen stellen, der vorsah, den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Aufarbeitung zu betrauen. Laura Fauß (CDU) kritisierte, dass nicht zuerst über den CDU/FWG-Antrag geredet wurde, sondern dieser gleich mit einem Gegenantrag gekontert werde.
Da der Gegenantrag nicht fristgerecht eingereicht wurde, stimmte der Rat letztlich nur über den CDU-Antrag ab. Dieser erhielt zwar nur zehn Ja- und 13 Nein-Stimmen, aber laut Gemeindeordnung reicht bereits ein Viertel der Ratsmitglieder, um einem Ausschuss Akteneinsicht zu gewähren, sofern dies begründet ist. Die CDU-Fraktion war letztlich einverstanden, dass diese Akteneinsicht, wie beim Vorschlag Creutzmanns, der Rechnungsprüfungsausschuss bekommen soll.
Für lautstarke Diskussionen sorgte ein zweiter CDU/FWG-Antrag, bei dem das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Pfalz-Kreises beauftragt werden sollte, den Sachverhalt – also das unrechtmäßige Einziehen der Beiträge – zu prüfen, „um für die Zukunft rechtskonform auf einem soliden Fundament entscheiden zu können“. In ihrem Antrag schrieb die CDU unter anderem, dass sich die Rückzahlung der Beiträge „negativ auf die Liquidität der Gemeinde“ auswirke, dass bei Rückzahlung Anspruch der Bürger „auf Verzinsung der in den Jahren 2020 bis 2023 zu unrecht eingezogenen Beiträge“ bestehe und dass „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einem Vermögensschaden für die Gemeinde“ auszugehen ist.
Antrag zurückgezogen
Dass es einen finanziellen Schaden für die Gemeinde gibt und dass die rückzuzahlenden Beiträge verzinst werden müssen, bestritten sowohl Ortsbürgermeister Jürgen Hook (SPD) als auch Creutzmann mit Verweis auf entsprechende Auskünfte der Verwaltung. Es werde offenbar versucht, die Angelegenheit Verbandsbürgermeisterin Silke Schmitt-Makdice (SPD) in die Schuhe zu schieben. „Aber das geht in die Hose“, prophezeite Creutzmann. Die Fehler hätten bereits unter ihrem CDU-Vorgänger Manfred Scharfenberger begonnen.
Manfred Hook (FWG) bezweifelte, dass es tatsächlich keinen finanziellen Schaden für die Gemeinde gibt. Schließlich müsse diese drei Viertel der Kosten des Rechtsstreits mit dem Bürger tragen, durch dessen Klage beim Verwaltungsgericht die Sache überhaupt erst ins Rollen gekommen war. Hinzu komme „Manpower“ bei der jetzt fälligen Rückzahlung. Hooks Schätzung: „mindestens 30.000 Euro“ koste das alles die Gemeinde.
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises mit der Untersuchung des Falls zu beauftragen, sei nach Auskunft der Kreisverwaltung nicht möglich, erläuterte schließlich Christian Schreiner, der Leitende Beamte der Verbandsgemeindeverwaltung. CDU und FWG zogen daraufhin ihren Antrag zurück.
