Bobenheim-Roxheim
Bürgerbegehren zum neuen Baugebiet ist abgelehnt
In der Ratssitzung am Donnerstag waren 19 Mitglieder dafür, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Der sieht vor, dass ein Fachbüro ein knapp 4,6 Hektar großes Wohngebiet am Nordrand der Gemeinde plant. Erschlossen wird es, wenn diejenigen, denen die Äcker gehören, diese zur Verfügung stellen, sprich: sie vorher verkaufen oder die Erschließungskosten mitfinanzieren und danach Bauplätze besitzen.
Eigentümer nicht abgeneigt
Im Januar gab es dazu Gespräche zwischen Gemeindeverwaltung und sieben Eigentümern. Es hätten so viele signalisiert, bei der Baulandumlegung mitmachen zu wollen, dass schon jetzt 60 Prozent der benötigten Fläche in die Planung einbezogen werden könnten, so Bürgermeister Michael Müller (SPD). Deshalb empfehle die Verwaltung, das Gebiet abschnittsweise zu erschließen und dafür die nächsten Schritte einzuleiten. Dem sei die Mehrheit des Gemeinderats im nicht öffentlichen Teil der Sitzung gefolgt.
Auch mit dem Pächter, der einen Großteil der späteren Baufläche bewirtschaftet, habe man gesprochen, so Müller. Ihm könne eine Alternative in Aussicht gestellt werden, sodass er sich nicht um die Existenz seines Betriebs sorgen müsse. Konkret geht es um Äcker, deren Eigentümer derzeit nicht bereit sei, bei dem Projekt mitzumachen.
Was das Bürgerbegehren laut Paragraf 17a der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung betrifft, gingen die Ansichten über dessen Zulässigkeit am Donnerstag – vor etwa einem Dutzend Zuhörern – erwartungsgemäß weit auseinander. Die Verwaltung erkennt an, dass die Mindestanzahl an Unterschriften wahlberechtigter Einwohner, das sogenannte Quorum, erreicht ist und dass die Listen gerade noch fristgerecht abgegeben wurden.
Welches Datum ist auschlaggebend?
Aber: Das Begehren, die Bürger über die städtebauliche Entwicklung nördlich des Littersheimer Wegs abstimmen zu lassen, richte sich gegen einen bereits gefassten Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans, und genau das schließe die Gemeindeordnung vom Recht auf Bürgerentscheide aus. Dem folgten die Mitglieder der CDU- und der SPD-Fraktion in ihrer Abstimmung, ebenso ein Teil der FWG. Wolfgang Müsel enthielt sich der Stimme.
Die komplette Grünen-Fraktion dagegen teilt die Ansicht ihres Mitglieds Manfred Alban Pfeifer, der zuvor im Namen der Unterzeichnenden ans Rednerpult getreten war. Er betrachtet den Aufstellungsbeschluss vom 22. September 2022, der vorher von der Verwaltung und den zustimmenden Parteien nicht an die große Glocke gehängt worden war, quasi als Vorsichtsmaßnahme, um das Bürgerbegehren inhaltlich ablehnen zu können. Pfeifer hält nicht das Datum, an dem die Unterschriften abgegeben wurden, also lange nach dem Aufstellungsbeschluss, für entscheidend, sondern den 18. September, als die Bürger gegenüber der Verwaltung ihr Begehren angekündigt hatten, also kurz vor dem Aufstellungsbeschluss.
Beschluss bleibt bestehen
Außerdem, so argumentierte Pfeifer weiter, habe der Gesetzgeber mit dem Ausschluss von Bauleitverfahren als Themen von Bürgerentscheiden vermutlich nur verhindern wollen, „dass ein bereits fortgeschrittenes Genehmigungsverfahren im Nachhinein gestoppt wird“. Das sei nachzuvollziehen. In diesem Fall aber stehe man ja trotz des Aufstellungsbeschlusses noch ganz am Anfang des Verfahrens. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Bürger zu fragen, was sie wollen. Bis jetzt ist am Littersheimer Weg praktisch noch nichts passiert“, so Pfeifer. Er beantragte, dass der Rat den Beschluss aufhebt, um den Weg frei für das Bürgerbegehren zu machen – erfolglos, denn die Mehrheit stimmte dagegen.