Bobenheim-Roxheim RHEINPFALZ Plus Artikel Bürger sammeln weiter Unterschriften gegen Neubaugebiet

Das ist sicher unstrittig: Wo neue Wohnsiedlungen gebaut werden, können Landwirte kein Gemüse oder Getreide mehr anbauen.
Das ist sicher unstrittig: Wo neue Wohnsiedlungen gebaut werden, können Landwirte kein Gemüse oder Getreide mehr anbauen.

Eine ganze Zeit lang hat man nichts mehr vom Bürgerbegehren gehört, doch nachdem sich die Bürgerinitiative (BI) Lebenswertes Bobenheim-Roxheim im November im Littersheimer Weg mit Einwohnern getroffen hat, will sie ihre Unterschriftenliste voll bekommen. Das Ziel ist, eine Neubaugebiet am nördlichen Ortsrand zu verhindern.

Manfred Alban Pfeifer, der für die Grünen im Gemeinderat sitzt und Mitglied der BI ist, berichtet auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass sich am 20. November 35 bis 40 Bürger in der Bobenheimer Siedlung getroffen hätten. Er selbst habe einen kleinen Vortrag über das Ausmaß des in Rheinland-Pfalz täglich stattfindenden Flächenverbrauchs gehalten. In ihrem Wohnort wollen die Aktivisten den stoppen. „Wir wollen die Bodenversiegelung auf null bringen“, sagt Pfeifer. „Gerade im Rhein-Pfalz-Kreis sind die Ackerböden besonders wertvoll.“ Das sei der Hauptgrund für den Versuch, über ein Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid anzustreben.

Wie mehrfach berichtet, will die Mehrheit des Gemeinderats neue Wohnflächen erschließen. Nachdem die Ausweisung eines Baugebiets südlich des Globus-Markts 2021 von den Bürgern mehrheitlich abgelehnt wurde, sollen jetzt für ein wesentlich kleineres Areal nördlich des Littersheimer Wegs der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. „Wir erkennen an, dass Bobenheim-Roxheim Wohnraumbedarf hat“, sagt Pfeifer, „aber wichtiger ist es, dass vor Ort Nahrungsmittel erzeugt werden.“

Anfang September schien es, als habe die Bürgerinitiative genügend Rückhalt in der Bevölkerung, denn in kürzester Zeit, noch vor dem Beschluss des Gemeinderats, setzten fast 400 Menschen ihre Unterschrift auf eine der im Dorf kursierenden Listen. Vom Gesetz her benötigt werden um die 640, denn es müssen mindestens acht Prozent der Kommunalwahlberechtigten sein.

Die BI trifft sich zwar immer noch fast wöchentlich, doch beim Unterschriftensammeln schien die Luft plötzlich raus zu sein. Manfred Pfeifer erklärt sich das mit der nicht eindeutig beantwortbaren Frage: Bringt das überhaupt was? Denn von Anfang an war unklar, ob das Bürgerbegehren zulässig ist, weil die Gemeindeordnung das bei „Aufstellung, Änderung und Aufheben von Bauleitplänen“ ausschließt. Welcher juristische Kniff also wäre für einen Bürgerentscheid nötig, um der Gemeindeordnung Rechnung zu tragen und trotzdem das Ziel „Baugebiet abgelehnt“ zu erreichen?

Die Gemeindespitze jedenfalls hat in Abstimmung mit einem Fachmann vom Gemeinde- und Städtebund im Oktober ihre Ansicht deutlich gemacht: Weil der Rat am 22. September die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen hat und die BI das Bürgerbegehren nur angemeldet, aber nicht im Sinne des Gesetzes (mit Unterschriften) eingereicht habe, müsse der Gemeinderat es als unzulässig zurückweisen. Auch was bestimmte Fristen betrifft, scheint die Sache nicht so eindeutig zu sein.

Laut Manfred Pfeifer wird jetzt trotzdem weiter gesammelt. Mittlerweile seien es etwa 500 Unterschriften, 700 sollen es bis zum Jahresende werden, um etwaige Einträge, die sich als ungültig herausstellen, ausgleichen zu können. „Sollte die Verwaltung oder der Rat das Bürgerbegehren ablehnen, dann hoffen wir, wenigstens deutlich gemacht zu haben: Viele Bürger wollen mitentscheiden, ob überhaupt gebaut wird.“ Über seine Begegnungen an den Haustüren in Bobenheim-Roxheim sagt Pfeifer: „Oft kommt die Frage: Wieso durften wir beim letzten Mal abstimmen und jetzt nicht?“ Das zu erklären sei nicht einfach, sondern zeitaufwendig.

Hoffnungen setzen die Grünen und die Bürgerinitiative noch auf die Eigentümer der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke, die notwendig wären, um das 4,6 Hektar große Wohngebietsprojekt zu verwirklichen. Zumindest einer habe der BI gegenüber fest versichert, seine Flächen „nicht verkaufen“ zu wollen. Wobei es eigentlich heißen müsste: in ein Baulandumlegungsverfahren einbringen zu wollen. Wenn die anderen das auch nicht wollen, ergeben sich für Pfeifer und seine Mitstreiter zwei Schlussfolgerungen: Dann brauche es vonseiten der Gemeinde keine weitere Bauleitplanung und vonseiten der Gegner keinen Bürgerentscheid.

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