Corona-Beschlüsse Verschärfte Einschränkungen bis 20. Dezember

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[Aktualisiert 22.18 Uhr] Der geltende Teil-Lockdown in der Corona-Pandemie mit der Schließung von Restaurants, Theatern und Freizeiteinrichtungen wird verlängert. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochabend nach den Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder mit. Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gelten die Maßnahmen weiter bis zum 20. Dezember.

Merkel sagte in der Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Gipfel, man gehe davon aus, dass die Maßnahmen darüber hinaus bis Januar 2021 verlängert werden müssen. „Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung.“ Es komme auf jeden und jede Einzelne an.

Kontaktbeschränkungen und Weihnachten

Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Regelung.

Über Weihnachten werden die strengen Kontaktbeschränkungen gelockert. Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar dürfen sich maximal zehn Personen treffen, Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Regelung. Das geht aus dem Beschlusspapier von Bund und Ländern hervor. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Kontaktregelungen fest.

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie sollen Kirchen und Religionsgemeinschaften zu Weihnachten im Gespräch mit den Ländern Konzepte zur Kontaktreduzierung bei Gottesdiensten und anderen Zusammenkünften erarbeiten. Es solle keine Großveranstaltungen beim Weihnachtsfest geben, sagte Merkel in der Pressekonferenz.

Neuer Corona-Grenzwert, Einzelhandel und Risikogruppen

Bei besonders extremen und zusätzlich diffusen Infektionslagen, das heißt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, sollen die Maßnahmen durch die Länder weiter verschärft werden, etwa in den Bereichen Schule, Einzelhandel und private Kontakte.

Im Einzelhandel ist ein abgestuftes Verfahren geplant. So soll künftig gelten, dass sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche befinden soll. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche ab 801 Quadratmetern höchstens eine Person pro 20 Quadratmetern. Die Maskenpflicht im Einzelhandel gilt künftig auch vor Geschäften und auf Parkplätzen.

Zum Schutz von Risikogruppen wie älteren und kranken Menschen soll der Einsatz von Corona-Schnelltests weiter ausgedehnt werden. Ab 1. Dezember sollen je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat möglich sein.

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