Corona-Beratungen Mehr Kontakte an Weihnachten erlaubt – Verzicht auf Böller empfohlen

Nach Angaben von Teilnehmern an der Bund-Länder-Schalte sollen vom 23. Dezember an Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskr
Nach Angaben von Teilnehmern an der Bund-Länder-Schalte sollen vom 23. Dezember an Treffen »im engsten Familien- oder Freundeskreis« möglich sein, und zwar bis maximal zehn Personen insgesamt.

[Aktualisiert 18.36 Uhr] Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen nach Angaben aus Länderkreisen private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten strenger begrenzt werden: auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenommen sein. Darauf verständigten sich die Ministerpräsidenten am Mittwoch mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU), wie die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern aus verschiedenen Bundesländern erfuhr. Eine Bestätigung vonseiten des Bundes sowie der endgültige Beschluss des Gesamtpapiers standen aber noch aus. Schleswig-Holstein will an seinen eigenen Kontaktbeschränkungen festhalten.

Lockerung über Weihnachten

Über Weihnachten sollen die Beschränkungen demnach aber gelockert werden. So sollen vom 23. Dezember an Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ möglich sein, und zwar bis maximal zehn Personen insgesamt. Dazu gehörige Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenommen sein. Die Ausnahmeregelung soll nach Angaben aus Teilnehmerkreisen nunmehr „längstens“ bis zum 1. Januar gelten.

Sollte es bei dieser Formulierung bleiben, wäre also zunächst offen, ob die Lockerungen am Ende überall auch über Silvester gelten werden.

Verzicht auf Silvesterböller empfehlen

Zudem wollen Bund und Länder den Bürgern empfehlen, zum Jahreswechsel auf ein Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen soll die Verwendung von Pyrotechnik untersagt werden, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden – darauf verständigten sich die Ministerpräsidenten am Mittwoch mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU), wie die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern aus verschiedenen Bundesländern sowie vonseiten des Bundes erfuhr. Ein endgültiger Beschluss des Gesamtpapiers stand noch aus.

Die örtlich zuständigen Behörden sollen demnach die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sollen untersagt werden. Einige Städte in der Pfalz hatten zu einem Böllerverbot im Vorfeld bereits Position bezogen. Im Vorfeld der Beratungen hatten sich die unionsgeführten Bundesländer anders als SPD-Länder gegen ein Verkaufsverbot für Silvesterböller ausgesprochen.

Zuvor war bereits eine Einigung von Bund und Ländern für strengere Auflagen für größere Geschäfte bekannt geworden.

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