RheinLand-Pfalz Land lockert Corona-Regeln in Altenheimen
Besucher dürfen ihre geimpften Angehörigen in Pflegeheimen ab Montag wieder in den Arm nehmen. Das ist eine der Lockerungen, die die neue Landesverordung über die Corona-Bekämpfung in Altenheimen und Wohnformen für beeinträchtigte Menschen vorsieht.
Die Regeln, die das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium am Dienstagabend veröffentlicht hat, sollen ab Montag gelten. Wie sehr die Normalität im Vergleich zu Vor-Corona-Zeiten zurückkehren kann, hängt von der Impfquote ab. Wenn mindestens 90 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner geimpft sind oder einen Immunschutz nach einer überstandenen Erkrankung haben, gibt es keine Einschränkungen mehr bei der Anzahl der täglichen Besucher. Bei einer Quote von weniger als 75 Prozent dürfen nur zwei Personen täglich kommen.
Kontaktdaten erfassen, testen, Maske tragen
Die Kontaktdaten müssen nach wie vor erfasst werden, Besucher müssen weiterhin eine FFP-Maske tragen. Eine Testpflicht vor dem Besuch gilt dann, wenn die Einrichtung in einem Landkreis oder einer Stadt liegt, in der die Inzidenz über 100 Infizierten pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegt. Ausgenommen von der Testpflicht sind geimpfte oder genesene Besucher. Bewohner, die bereits immunisiert sind, dürfen künftig auch wieder in den Arm genommen werden. Bei ihnen sind „nähere physische Kontakte mit Besucherinnen und Besuchern möglich“, heißt es in der Verordnung. Lockerungen sind auch für das Leben innerhalb der Einrichtung vorgesehen. Bei einer Impfquote von mehr als 90 Prozent sind Gemeinschaftsaktivitäten ohne Einhaltung es Abstandsgebots möglich. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes werde empfohlen, sei aber nicht verpflichtend.
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