Hassloch RHEINPFALZ Plus Artikel Jugendbeirat: Warum die Altersgrenze für Diskussionen sorgte

Der Haßlocher Jugendbeirat (von links): Pia Hegler, Livia Moncada, Isabelle Rykeit (Vorsitzende), Jasmin Penkert (stellvertreten
Der Haßlocher Jugendbeirat (von links): Pia Hegler, Livia Moncada, Isabelle Rykeit (Vorsitzende), Jasmin Penkert (stellvertretende Vorsitzende), Max Batteiger, Logan Trösch und Moritz Hegler.

Sollen 26-Jährige die Interessen der Haßlocher Jugend vertreten dürfen? Über diese Frage ist im Gemeinderat eine hitzige Debatte entbrannt.

Junge Menschen für Politik begeistern, ihnen Gehör verschaffen und ihre Ideen in die Gemeindepolitik tragen – darum geht es beim neuen Jugendbeirat in Haßloch. Seit Anfang des Jahres hat die Gemeinde wieder ein Gremium, das sich gezielt um die Anliegen von jungen Menschen kümmern soll.

Sieben Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erklärten sich bereit, das neue Gremium zu bilden. Ihre Aufgabe: eine Brücke schlagen zwischen Jugend und Politik. Sie können eigene Themen entwickeln und sie in die politischen Gremien einbringen. Es ist eine Rückkehr mit Symbolkraft. Seit Ende 2017 gab es keine Jugendvertretung mehr, weil der damalige Jugendgemeinderat mangels Bewerbungen scheiterte.

Änderungswünsche an der Satzung

Im Mai 2024 beschloss der Gemeinderat eine neue Satzung: Sie regelte die Einrichtung eines Jugendbeirats mit drei bis 15 Mitgliedern. Wahlberechtigt und wählbar sind seither alle Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Die Amtszeit wurde zunächst auf ein Jahr festgelegt.

Die Jugendlichen forderten zwei zentrale Änderungen an der Satzung: Zum einen sollte ihre Amtszeit an die des Gemeinderats angepasst werden – also fünf Jahre statt nur eines. Zum anderen sollte das Höchstalter angehoben werden und nicht mehr mit 18 enden, sondern bis zum 21. Lebensjahr gelten. Die Begründung klingt pragmatisch. Eine jährliche Neuwahl, so der Beirat, störe den Aufbau kontinuierlicher Arbeit und schrecke eher ab, als dass dadurch neue Mitstreiter gewonnen werden könnten. Und mit Blick nach außen – etwa bei Vertragsabschlüssen mit Druckereien oder Veranstaltern – sei es hilfreich, wenn Mitglieder bereits volljährig sind. „Die Interessen der Jugend ändern sich nicht schlagartig mit dem 18. Geburtstag“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Verwaltung stellte sich hinter diese Anliegen. Schon der frühere Jugendgemeinderat habe ähnliche Regelungen gehabt. Im Sozialausschuss fand der Vorschlag Zustimmung: Im April 2025 votierten alle 15 Mitglieder einstimmig für die Änderungen.

Zweiter Anlauf mit Nachwahlklausel

Doch als der Punkt wenige Wochen später in den Gemeinderat kam, stockte der Prozess. Als das Thema im Juli erstmals zur Abstimmung stand, beantragte CDU-Fraktionsvorsitzender Daniel Mischon eine Vertagung. Er wollte offene Fragen, etwa zur Organisation von Nachwahlen, geklärt wissen. Unterstützung erhielt er von Renate Armbrust (CDU), die dafür plädierte, Vertreterinnen und Vertreter des Jugendbeirats in den Rat einzuladen, damit sie ihre Sicht selbst schildern können. Die Mehrheit folgte – mit 19 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und neun Enthaltungen. Die Reform war damit fürs Erste vertagt.

Im September landete die Vorlage erneut auf der Tagesordnung, nun ergänzt um eine Nachwahlklausel: Fällt die Zahl der Mitglieder unter die vorgesehene Höchstgrenze, sollen künftig Ersatzmitglieder nachrücken oder Nachwahlen möglich sein.

Vor Beginn der Debatte legte Sozialdezernent Ralf Trösch (SPD) zunächst Wert auf eine Klarstellung: Wer künftig bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs kandidieren darf, könne das also bis zum 20. Geburtstag tun und nicht, wie missverständlich angenommen, fast bis zum 22.

Kritik an der Kommunikation

Anna Krämer (FDP/HLL) kritisierte, die Schulen seien zu wenig eingebunden worden. „Ein Lehrer hat mir gesagt, er hätte das Thema gerne im Unterricht behandelt, sei aber gar nicht informiert worden.“

Sozialdezernent Ralf Trösch (SPD) widersprach teilweise. Schon beim früheren Jugendgemeinderat habe man Schulen direkt angesprochen, zuletzt über Amtsblatt, Blaubär und Aushänge informiert. Gleichwohl versprach er, die Schulen bei der nächsten Wahl im Januar 2026 stärker einzubeziehen: „Das nehme ich gerne mit.“

Streit um Altersgrenze und Amtszeit

Inhaltlich drehte sich die Debatte vor allem um Altersgrenze und Amtszeit. CDU-Fraktionsvorsitzender Daniel Mischon erinnerte an die lange Geschichte des Jugendgremiums, das bereits mehrfach gescheitert sei: „Wir haben uns sehr lange mit dem Thema beschäftigt und Informationen eingeholt. Wir sind für eine zweijährige Amtszeit und eine Altersgrenze von 21 Jahren mit automatischem Ausscheiden.“ So werde gewährleistet, dass Jugendthemen von Jugendlichen besprochen werden.

Unterstützung erhielt er von Georg Franzmann (CDU), der die Rechnung aufmachte: Wenn die Amtszeit fünf Jahre dauere, könnten Mitglieder rein rechnerisch bis 25 oder 26 im Gremium bleiben. „Die Frage ist, ob wir das wirklich wollen.“

Renate Armbrust (CDU) verwies auf ein Gespräch zwischen der CDU-Fraktion und den Mitgliedern des Jugendbeirats. „Sie haben klar gesagt, dass sie eine Altersgrenze von 21 wollen und kein Ausscheiden erst mit 25 oder 26. Ich werde der Vorlage dennoch zustimmen“, erklärt Armbrust.

„Jetzt endlich entscheiden“

Andere übten Kritik am langwierigen Entscheidungsprozess. SPD-Fraktionsvorsitzende Beate Gabrisch betonte, dass die Satzung des neuen Jugendbeirats bereits im April im Sozialausschuss einstimmig beschlossen worden sei. „Zu unserem größten Bedauern wurde die Entscheidung im Gemeinderat im Juli vertagt“, ergänzte Gabrisch und machte deutlich, dass die SPD-Fraktion „nicht nur heute, sondern schon immer mit dieser Satzung im Reinen“ und sehr stolz auf den Jugendbeirat sei. Abschließend forderte sie, den Jugendlichen endlich die Arbeit zu ermöglichen.

Einen ähnlichen Ton schlug auch Gemeinderätin Anna Krämer an: „Wir haben nach elf Jahren endlich wieder Jugendliche, die sich engagieren. Lassen wir sie doch endlich arbeiten.“ Maximilian Postel (FWG) pflichtete ihr bei: Wer keine Lust mehr habe, im Jugendbeirat mitzuwirken, könne das Ehrenamt jederzeit ablegen. Dann greife die Nachwahlklausel. „Deshalb sollten wir jetzt abstimmen, statt die Sache weiter in die Länge zu ziehen“, so Postel.

Nach intensiver Diskussion stimmte der Gemeinderat der Vorlage bei drei Enthaltungen mehrheitlich zu. Damit gilt künftig: Die Amtszeit des Jugendbeirats beträgt fünf Jahre, das Höchstalter liegt bei 21 Jahren. Freie Plätze können durch Nachwahlen aufgefüllt werden.

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