Neustadt
Hambacher-Schloss-Demos: Sind 15 Trommler angemessen?
Die Initiative Hambach 24 hatte im Februar bei der Stadtverwaltung Neustadt eine Versammlung für Pfingstsamstag, 18. Mai, und Pfingstsonntag angemeldet. Für Sonntag seien unter anderem ein Zug zum Hambacher Schloss und eine Kundgebung auf dem Schlossgelände vorgesehen gewesen, informierte Richterin Ivanka Goldmaier. So viele Zuhörer wie am Montag hat sie selten. Der nicht allzu große Verhandlungssaal war überfüllt. Das Publikum kam etwa zur Hälfte aus dem Umfeld der Klägerin. Die andere Hälfte der Stühle besetzten Vertreterinnen der Gruppierung Omas gegen rechts.
Wie Goldmaier berichtete, wurden zwischen dem Termin der Anmeldung der Versammlung und Pfingsten zwischen Vertretern der Initiative, der Verwaltung und teils der Polizei Gespräche über den Ablauf der Veranstaltungen geführt. Bei diesen Gesprächen seien die Beteiligten sehr kooperativ gewesen, betonte die Klägerin, die die Veranstaltung für die Initiative angemeldet hatte und nun das juristische Verfahren führt.
Eilverfahren ohne Erfolg
Nach Angaben von Goldmaier erteilte die Stadtverwaltung kurz vor Pfingsten eine Genehmigung für die Veranstaltungen, die mit mehreren Auflagen verbunden war. Eine dieser Auflagen war Anlass für einen Widerspruch der Initiative, ein juristisches Eilverfahren und für die Feststellungsklage über die am Montag verhandelt wurde. Bei dem Zug zum Hambacher Schloss dürfen höchstens „15 Trommler und andere Musikanten“ dabei sein, lautete die Auflage.
Wegen der Begrenzung der Anzahl der Trommler wurde von der Initiative ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht und beim Oberverwaltungsgericht geführt. Beides ohne Erfolg. Daraufhin wandte sich die Veranstalterin mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Das nahm die Beschwerde zwar nicht zur Entscheidung an, teilte in seiner Ablehnung allerdings mit, dass man Zweifel habe, ob die Stadtverwaltung mit der Begrenzung der Anzahl der Trommler das Mittel gewählt habe, das am wenigsten in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingreift.
Nach Pfingsten zog die Initiative ihren Widerspruch gegen die Auflage zurück und legte beim Verwaltungsgericht eine Feststellungsklage ein. Bei der geht es darum, ob die Begrenzung der Anzahl der Trommler rechtswidrig ist. Da weitere ähnliche Veranstaltungen geplant sind, sei die Feststellungsklage zulässig, so der Vorsitzende Richter Roland Kintz.
Zählt auch der Lärmschutz?
Die Stadt hatte die Festlegung, dass nur 15 Trommler mit zum Hambacher Schloss dürfen, mit Lärmschutz für Anwohner, Passanten, Ordnungskräfte und Teilnehmer der Kundgebung begründet. Bei einer Lärmmessung im Oktober 2023 sei von 16 Trommlern der gesetzlich zulässige Grenzwert von 85 Dezibel überschritten worden. Die Stadtverwaltung dürfe die Anzahl der Trommler nicht begrenzen, so die Klägerin, eine weitere Vertreterin der Initiative und Rechtsanwalt Ralf Ludwig. Laut Demonstrations- und Versammlungsrecht sei die Art und Weise der Durchführung einer Versammlung Sache des Veranstalters. Die drei führten Beispiele an, dass es möglich sei, auch mit mehr Trommlern den Grenzwert von 85 Dezibel nicht zu überschreiten. Zudem hätte die Stadt, wenn sie Vorgaben machen will, eine das Versammlungsrecht weniger einschneidende Auflage machen können. Die Auflage sei politisch motiviert.
Dem widersprach Michael Faber, Rechtsanwalt der Stadt: Die Verwaltung müsse abwägen zwischen dem Selbstbestimmungsrecht bei einer Kundgebung, die in hohes Gut sei, und den Auswirkungen einer Versammlung auf andere. Das habe die Verwaltung getan und deshalb die Auflage erlassen – und nicht aus politischen Gründen. Für die Vermittlung einer politischen Botschaft sei zudem die Anzahl der Trommler nicht relevant, so Faber. Die Kontrahenten seien sich einig, dass 85 Dezibel nicht überschritten werden sollen, es bleibe die Frage, wie man die Einhaltung kontrollieren kann, versuchte es Kintz mit einem Kompromiss. Eine Kontrolle sei nicht machbar, mit diesen Worten machte Faber die Hoffnung auf einen Kompromiss zunichte.
Vorwurf: Richterin befangen?
Während sich die Anwälte ein bei Verhandlungen übliches Geplänkel lieferten, wies eine der ehrenamtlichen Richterinnen Ludwig in ausgesprochen scharfem Ton zurecht, er dürfe seinen Kollegen nicht unterbrechen, sagte aber nichts, als Faber seinen Kollegen Ludwig unterbrach. Was dazu führte, dass Ludwig mitteilte, er überlege einen Befangenheitsantrag gegen die ehrenamtliche Richterin zu stellen. Zumal er Zweifel an deren Unparteilichkeit habe, da es Hinweise gebe, dass sie bei den Grünen aktiv sei, die Gegendemonstrationen gegen die Veranstaltungen seiner Mandanten organisiert hätten, meinte der Anwalt. Letztendlich stellte Ludwig aber keinen Befangenheitsantrag. Nach Angaben von Kintz wird die Entscheidung in Kürze bekanntgegeben.
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