Hassloch RHEINPFALZ Plus Artikel Abrechnung im Sanierungsgebiet: Hat die Gemeinde versagt?

Das Sanierungsgebiet „Ortsmittelpunkt“ umfasst den Bereich zwischen Teilen der Schillerstraße, der Kirchgasse, der Bahnhofstraße
Das Sanierungsgebiet »Ortsmittelpunkt« umfasst den Bereich zwischen Teilen der Schillerstraße, der Kirchgasse, der Bahnhofstraße, der Langgasse, der Parkstraße und dem Burggraben

Zeitdruck, fehlende Informationen und politisches Versagen – so lauten die Vorwürfe einer Gruppe von Eigentümern im Sanierungsgebiet. Die Gemeinde weist das zurück.

Hat die Gemeinde bei der Abrechnung des Sanierungsgebiets versagt? Eine Gruppe von Eigentümern scheint davon überzeugt. Sie hat es sich nach eigenen Angaben zur Aufgabe gemacht, die „Hintergründe, offene Fragen und Entwicklungen“ rund um die jahrzehntelange Ortskernsanierung aufzubereiten – sachlich, nachvollziehbar und frei von politischen Interessen, wie sie betont. Auf einer eigens eingerichteten Internetseite sammelt die Initiative Dokumente, Verwaltungsabläufe, Einschätzungen und Erfahrungsberichte und spart dabei nicht mit Kritik.

Der im Impressum genannte Verantwortliche, Thorsten Scherer, findet deutliche Worte. Was sich rund um das Sanierungsgebiet abspiele, sei ein Lehrstück über politische Verantwortung, Verwaltungskultur und darüber, was geschehe, wenn man Bürger zu spät einbinde. Seit mehr als 35 Jahren laufe die Sanierung, eine ganze Generation von Gemeinderäten sei gekommen und gegangen, ohne das Projekt je sauber abzuschließen. Nun allerdings, im Jahr 2025, sollten Eigentümer plötzlich zahlen, und zwar auf Grundlage eines 232 Seiten starken Gutachtens, das viele erst seit kurzer Zeit kennen. Unter erheblichem Zeitdruck sollten sie Verträge unterschreiben, auf Rechtsmittel verzichten, Fristen einhalten und Zinsen akzeptieren, so die Kritik.

Zur Einordnung: Die Ausweisung des Sanierungsgebiets „Ortsmittelpunkt“ geht auf einen Beschluss des Gemeinderats im Jahr 1989 zurück. Seitdem ist im Ortskern einiges passiert. 2023 schließlich wurde die Satzung aufgehoben. Seither hätte die Gemeinde mit der Abrechnung beginnen können. Dass dies nicht sofort geschah, wie von Kritikern bemängelt, habe vor allem praktische Gründe, sagt der Erste Beigeordnete Carsten Borck (parteilos). Der hohe Verwaltungsaufwand, notwendige Abstimmungen und die Arbeit des Gutachterausschusses hätten eine gewisse Vorlaufzeit beansprucht. Dass Sanierungsgebiete erst nach Jahrzehnten abgerechnet werden, sei nicht ungewöhnlich, betont Borck. Vergleichbare Fälle gebe es im ganzen Land.

Gutachterausschuss legt Ausgleichsbeträge fest

Für die Berechnung der Ausgleichsbeträge, zu deren Erhebung die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, spielten die zwei Jahre jedoch keine Rolle, denn maßgeblich sei der Bodenwert am Tag der Satzungsaufhebung, erklärt die Verwaltung. Wie stark sich dieser Wert durch die Sanierung erhöht hat, hat der Gutachterausschuss des Katasteramts ermittelt und in einem Gutachten dargestellt.

In Haßloch wurden laut Verwaltung insgesamt 164 Eigentümer angeschrieben. Der höchste Einzelbetrag für ein Flurstück beläuft sich auf rund 37.000 Euro. Da manche Gebäude jedoch auf mehreren Flurstücken stehen, gibt es Eigentümer, die laut RHEINPFALZ-Informationen mehr als 50.000 Euro bezahlen müssen. Zur Zahlung der Gemeinde gegenüber verpflichtet ist, wer zum Stichtag der Satzungsaufhebung, also 2023, Eigentümer war. Das gilt auch bei Verkäufen nach 2023. Wer davor verkauft hat, hatte die Möglichkeit, einen vorzeitigen Ablösevertrag mit der Gemeinde zu schließen. In Haßloch sei das in den 35 Jahren rund dreimal der Fall gewesen, teilt die Verwaltung mit.

Versäumnisse beim Verkauf

Grundsätzlich ist der Notar beim Kauf eines Grundstücks in einem Sanierungsgebiet dazu verpflichtet, darüber aufzuklären, dass nach Aufhebung der Satzung Ausgleichsbeträge entstehen. Ein entsprechender Vermerk ist auch im Grundbuch eingetragen. Doch offenbar ist diese Pflicht nicht in allen Fällen erfüllt worden, berichten Anwohner.

Einige Betroffene erfuhren davon erst im Mai, als die Gemeinde ein erstes Informationsschreiben an die Eigentümer verschickte, konkrete Beträge enthielt dieses Schreiben jedoch noch nicht, da das Gutachten zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Im September folgte dessen Veröffentlichung, flankiert von einer Informationsveranstaltung, bei der die Eigentümer laut Verwaltung auch über die Möglichkeit von Ablöseverträgen informiert wurden, mit denen ein „sozialverträgliches Angebot“ gemacht worden sei, das eine verzinste Ratenzahlung ermöglicht.

Eigentümer unter Zeitdruck

Die entsprechenden Vertragsentwürfe wurden kurz darauf verschickt, datiert auf den 12. September. Das Schreiben liegt der RHEINPFALZ vor. In fetter, unterstrichener Schrift heißt es darin, das Ablöseangebot gelte nur bis zum 5. Oktober. Die Betroffenen hatten damit formal rund drei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob sie einen solchen Vertrag abschließen oder auf den Bescheid warten wollen. Hinweise auf mögliche Härtefallregelungen finden sich in dem Schreiben nicht, kritisieren die Eigentümer auf ihrer Webseite. Wer unterschreibe, verliere seine Rechte. Späte Informationen, enge Fristen, keine Hinweise auf Ausnahmen – „das ist keine bürgernahe Politik, das ist Druck“, schreibt ein Betroffener.

Dass die Frist so knapp war, sei bewusst entschieden worden, erklärt die zuständige Mitarbeiterin der Gemeinde Susanne Langohr. Man habe auf der Informationsveranstaltung mehrfach betont, dass die Absicht war, sich ein erstes Bild darüber zu verschaffen, wie groß der Bedarf an Rückfragen und Einzelgesprächen sei, zu denen man die Eigentümer immer wieder eingeladen haben. „Sehr viele haben davon Gebrauch gemacht. Jeder, der sich bei uns gemeldet hat, hat die Fristverlängerung bekommen, die er gebraucht hat. Wir führen nach wie vor Einzelgespräche, und jeder, der sich meldet, ist uns willkommen“, erklärt Langohr. Dass im Schreiben nicht ausdrücklich auf Härtefallregelungen verwiesen wurde, begründet sie damit, dass der Besitz eines Grundstücks grundsätzlich den strengen Kriterien einer Härtefallregelung widerspreche. Bei der Informationsveranstaltung habe man jedoch darauf hingewiesen.

Frist wurde verschoben

Auch der Erste Beigeordnete Carsten Borck verteidigt das Vorgehen. Die erste Frist sei notwendig gewesen, „um Bewegung reinzubringen“. Wer sich gemeldet habe, habe auch eine Lösung angeboten bekommen. Inzwischen sei aufgrund des hohen Klärungsbedarfs der Versand der Bescheide auf das erste Quartal im kommenden Jahr verschoben worden. Bis dahin gebe es weiterhin die Möglichkeit für Einzelgespräche und Ablösevereinbarungen.

Die Kritik, dass nicht ausreichend informiert worden sei, weist er zurück. „Wir waren in diesem Verfahren so transparent und offen mit den Bürgern, wie sonst eigentlich gar nicht im System vorgesehen“, so Borck. Man habe Gesprächsangebote weit über das übliche Maß hinaus gemacht. Dass man bei den Ablöseverträgen die Zinsen nicht komplett erlassen habe, sei angesichts der Haushaltslage und einer Empfehlung der Kommunalaufsicht nicht möglich gewesen. Die Zinssätze lägen jedoch deutlich unter marktüblichen Kreditzinsen und unter gesetzlichen Verzugszinsen anderer öffentlich-rechtlicher Forderungen, betont Borck. Eine vollständig zinsfreie Lösung sei auch aus Gründen der Gleichbehandlung nicht vertretbar.

Info

Der Versand der Bescheide wurde auf das erste Quartal 2026 verschoben. Bis dahin gilt das Angebot, einen Ablösevertrag zu schließen. Gesprächstermine können telefonisch unter 06324 935302 vereinbart werden.

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