Haßloch Sanierungsgebiet „Ortsmittelpunkt“: Rechnung nach 35 Jahren

Ab 1990 saniert: Haßlochs Ortszentrum.
Ab 1990 saniert: Haßlochs Ortszentrum.

35 Jahre nach Beginn der Sanierung im Haßlocher Ortszentrum müssen Grundstückseigentümer damit rechnen, mit Ausgleichsbeträgen zur Kasse gebeten zu werden.

Im Sommer 1989 hatte der Haßlocher Gemeinderat beschlossen, das Zentrum zum Sanierungsgebiet „Ortsmittelpunkt“ zu erklären. Es umfasst den Bereich zwischen Teilen der Schillerstraße, der Kirchgasse, der Bahnhofstraße, der Langgasse, der Parkstraße und dem Burggraben. Nach damaligen Angaben beträgt die Fläche einschließlich sogenannter Ergänzungsgebiete im Westen und Norden etwa 9,3 Hektar.

35 Jahre später sind die mit dem Sanierungsgebiet „Ortsmittelpunkt“ im Wesentlichen erreicht worden. Auf der Grundlage der 1989 beschlossenen – und 2023 aufgehobenen – Satzung konnten Eigentümer Sanierungsmaßnahmen an ihren Häusern durchführen (60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernahmen Bund und Land, 40 Prozent die Gemeinde). Zum Abschluss des Verfahrens müssen nun alle Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen standen, abgerechnet werden. Der Nachweis muss der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier vorgelegt werden.

Nach Angaben der Verwaltung haben die Gesamtausgaben rund 9,62 Millionen Euro betragen. Auf der Einnahmenseite stehen 4,85 Millionen an Fördermitteln von Bund und Land und rund 2,94 Millionen Euro an Eigenanteil der Gemeinde. Daneben betragen die „zweckgebundenen Einnahmen“ etwa 3,45 Millionen Euro. Unter diese fallen laut Verwaltung neben den Verkaufserlösen von Grundstücken im Sanierungsgebiet Ausgleichsbeiträge, die von dortigen Grundstückseigentümern noch erhoben werden müssen.

Ausgleich für Erhöhung des Bodenwerts

Zum Hintergrund: Das Baugesetz regelt, dass Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten zur Finanzierung der Maßnahmen einen Ausgleichsbetrag zahlen müssen. Dieser soll der Erhöhung des Bodenwerts entsprechen, die durch die Sanierung entstanden ist. Wie stark der Wert eines Grundstücks gestiegen ist, ermittelt ein Gutachterausschuss der Katasterverwaltung. Dabei wird auch berücksichtigt, dass bei Maßnahmen, die schon lange zurückliegen, diese Wertsteigerung bereits wieder abgenommen hat. Der so errechnete Betrag ist der Ausgleichsbeitrag, den die Grundstücksbesitzer zahlen müssen.

Karte des Sanierungsgebiets „Ortsmittelpunkt“ aus der Infobroschüre der Verwaltung 1990.
Karte des Sanierungsgebiets »Ortsmittelpunkt« aus der Infobroschüre der Verwaltung 1990.

Im Verwendungsnachweis für die ADD hat die Gemeinde bereits fiktiv Einnahmen berücksichtigt, die noch nicht vollständig erhoben worden sind. Es ergibt sich eine Überzahlung von knapp 1,62 Millionen Euro – also Geld, das an Bund und Land zurückgezahlt werden muss. Da der Förderanteil der Gemeinde 40 Prozent betragen hat (Bund und Land 60 Prozent), erwartet die Gemeinde in Kürze einen Zahlungsbescheid in Höhe von 971.000 Euro. Diese Summe wiederum soll gedeckt werden durch Mehreinnahmen, die hereinkommen sollen, indem sanierungsbedingte Ausgleichsbeträge erhoben werden. Bescheide an die betroffenen Eigentümer können erst dann verschickt werden, wenn die ADD die Abrechnung des Sanierungsgebiets geprüft und genehmigt hat.

In der Gemeinderatssitzung stand dieses – wie mehrfach betonte wurde – komplexe Thema auf der Tagesordnung. Laut Beschlussvorlage sollte der Rat einer außerplanmäßigen Ausgabe von 971.000 Euro zustimmen. Denn als der Doppelhaushalt aufgestellt wurde, war der Betrag noch nicht bekannt. Im Laufe der Diskussion wurde deutlich, dass es noch viele offene Fragen unter anderem zur Berechnungsgrundlage der Ausgleichsbeträge gibt. Bestritten wurde von niemand, dass die Rückzahlungen, die die Gemeinde an Land und Bund leisten muss, rechtens sind.

Welcher Wertzuwachs ist Sanierung zuzurechnen?

Daniel Mischon (CDU) hielt es für nicht verantwortbar, bereits über die außerplanmäßige Ausgabe zu entscheiden, da noch kein rechtsverbindlicher Bescheid oder eine Zahlungsaufforderung von Bund oder Land vorliege. Franz-Josef Dietzen (AfD) fragte, wie sich überhaupt seriös feststellen lasse, was der „normalen“ Steigerung des Bodenwerts zuzurechnen sei und was der Sanierung. Dazu sagte der Erste Beigeordnete Carsten Borck (parteilos), die normale Wertsteigerung werde im Vergleich mit anderen Sanierungsgebieten in einem komplexen Berechnungsmodell herausgerechnet und das entstehende „Delta“ der Sanierung zugeschrieben. Beate Gabrisch (SPD) machte darauf aufmerksam, dass manche Bürger im bisherigen Sanierungsgebiet noch gar keine Eigentümer waren, als die Satzung beschlossen wurde. Dazu sagte Borck, dass der Notar beim Kauf einer Immobilie normalerweise auf den Sanierungsvermerk im Grundbuch hinweise.

Nach seinen Angaben soll die Gemeinde für die Rückzahlung eine Zahlungsfrist bis zum 11. Juli haben. Das abschließende Gutachten des Gutachterausschusses werde dann wohl noch nicht vorliegen.

Betroffene werden informiert

Bei drei Gegenstimmen wurde eine Vertagung beschlossen. Der Hauptausschuss soll sich unter Einbeziehung der Katasterverwaltung in der nächsten Sitzung am 11. Juni damit befassen. Da der Betrag laut Bürgermeister Tobias Meyer jenseits der Grenze liegt, über die der Hauptausschuss entscheiden kann, soll das Gremium nur vorberaten, bevor der Gemeinderat entscheidet. Die betroffenen Eigentümer sollen demnächst ein Schreiben von der Gemeinde erhalten, in dem erläutert wird, was auf sie zukommen wird und warum. Auch eine Infoveranstaltung für die Eigentümer unter Beteiligung der Katasterverwaltung ist geplant.

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