Meinung Sanierungsgebiet: Gemeinde setzt Eigentümer unter Druck
Für einige Eigentümer im Sanierungsgebiet war es ein Schock: Ausgleichsbeträge von teils über 50.000 Euro. Dass die Gemeinde dieses Geld einfordern muss, steht außer Frage. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet. Doch wer Bürgern ein 232-seitiges Gutachten vorlegt und ihnen nur drei Wochen Zeit lässt, dessen Folgen zu verstehen und eine weitreichende finanzielle Entscheidung zu treffen, verlangt schlicht zu viel.
Zwar erfuhren diejenigen, die persönlich vor Ort waren oder proaktiv nachfragten, dass die Frist nicht „in Stein gemeißelt“ sei und sich auf Wunsch verlängern lasse. Aber Fristen in amtlichen Schreiben sind eben keine freundlichen Hinweise. Sie sind rechtliche Vorgaben – und sie wirken. Sie erzeugen Druck, Unsicherheit, manchmal sogar Angst. Wer in dieser Zeit verreist war, krank oder schlicht verhindert, hat die Frist genau so gelesen, wie sie formuliert war: als harte Deadline, fettgedruckt und unterstrichen.
Trotz der Bemühungen der Gemeinde auf individuelle Fälle einzugehen und vieler Gesprächsangebote, darf eine Frist in einem behördlichen Schreiben nicht als pädagogisches Mittel missbraucht werden, um „Bewegung in die Sache zu bringen“. Verwaltung ist kein Klassenzimmer, und Bürger sind keine Schüler, die man mit künstlichem Druck zu schneller Mitarbeit antreiben kann. Fristen sind scharfe Instrumente des Rechts. Wird dieses Mittel zu leichtfertig genutzt, leidet das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der Verwaltung gleich mit.
