Haßloch
Sanierungsgebiet: So will die Gemeinde Anwohnern entgegenkommen
Straßen wurden ausgebaut, neue Parkplätze geschaffen, Privathäuser saniert: Das Ortszentrum von Haßloch hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten sichtbar gewandelt. Möglich wurde diese umfassende Umgestaltung durch die Ausweisung des Sanierungsgebiets „Ortsmittelpunkt“, die auf einen Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 1989 zurückgeht.
Es umfasst den Bereich zwischen Teilen der Schillerstraße, der Kirchgasse, der Bahnhofstraße, der Langgasse, der Parkstraße und dem Burggraben. Mit der förmlichen Aufhebung des Sanierungsgebiets im September 2023 endete ein Kapitel, das für die Anwohnerinnen und Anwohner nun ein finanzielles Nachspiel hat.
Höchster Einzelbetrag bei rund 37.000 Euro
Betroffen sind 175 Flurstücke im ehemaligen Sanierungsgebiet, deren Eigentümerinnen und Eigentümer für die durch die Sanierungsmaßnahmen eingetretene Steigerung des Bodenwerts Ausgleichsbeträge zahlen müssen. Grundlage ist der vom Gutachterausschuss festgestellte Unterschied zwischen dem Anfangs- und dem Endwert der Grundstücke. Insgesamt seien 331 Eigentümerinnen und Eigentümer betroffen, von denen ein Gesamtbetrag von rund 1,7 Millionen Euro in Form von Ausgleichsbeträgen erhoben werden müsse, wie Bürgermeister Tobias Meyer (CDU) in der jüngsten Gemeinderatssitzung erklärte. Die geforderten Summen fallen dabei sehr unterschiedlich aus: In neun Fällen sei gar kein Betrag zu entrichten. Dabei handle es sich um Grundstücke in Zonen, deren Bodenwert sich durch die Sanierung nicht erhöht habe, wie die Verwaltung auf Nachfrage mitteilt. In 88 Fällen müssten die Eigentümer Ausgleichsbeiträge von bis zu 1000 Euro aufbringen, in weiteren 180 Fällen bis zu 10.000 Euro und in 54 Fällen darüber hinaus. Der höchste Einzelbetrag belaufe sich auf rund 37.000 Euro.
Grundsätzlich seien auch Personen des öffentlichen Rechts beitragspflichtig, so die Verwaltung. Der Ausgleichsbetrag entfalle jedoch, wenn Schuldner und Gläubiger – wie bei gemeindeeigenen Grundstücken – identisch sind.
„Wir haben keine Wahl“
Die Gemeinde Haßloch ist gesetzlich verpflichtet, die Ausgleichsbeträge zu erheben. Weil die Gemeinde diese Einnahmen im Verwendungsnachweis gegenüber der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bereits als verbucht angegeben hatte, obwohl sie noch nicht eingezogen wurden, gilt ein Teil der damaligen Fördermittel nun als zu viel ausgezahlt. Deshalb muss die Gemeinde rund 806.000 Euro an Bund und Land zurückzahlen.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger seien bereits mehrfach schriftlich informiert worden, erklärte Meyer. „Ich hätte uns allen das gerne erspart und habe Verständnis dafür, dass in dem Sanierungsgebiet Unmut herrscht. Ich kann das nachvollziehen. Wir sind aber in einer Situation, in der wir als Gemeinde keine Wahl haben.“ In der jüngsten Gemeinderatssitzung ging es nun darum, die Modalitäten für die Erhebung der Ausgleichsbeträge festzulegen.
Entgegenkommen der Gemeinde
Der von der Verwaltung erarbeitete Vorschlag sieht vor, den Eigentümerinnen und Eigentümern statt eines sofort fälligen Bescheids die Möglichkeit eines öffentlich-rechtlichen Ablösevertrags anzubieten. Damit können die Ausgleichsbeträge in Monats- oder Jahresraten über mehrere Jahre hinweg gezahlt werden. Laufzeit und Verzinsung richten sich nach der Höhe des jeweiligen Betrags. Kommt es zu Zahlungsverzug oder einem Verkauf des Grundstücks, wird der Restbetrag sofort fällig. Wer keinen Ablösevertrag abschließen möchte, erhält einen Bescheid über die volle Summe, die innerhalb eines Monats zu begleichen ist.
Breite Zustimmung im Gemeinderat
CDU-Fraktionsvorsitzender Daniel Mischon lobte den Vorschlag der Verwaltung, die eine Lösung erarbeitet habe, „die rechtssicher, aber auch sozialverträglich ist“. Wichtig sei, dass auch künftig Einzelfalllösungen möglich seien, um Härtefälle abzufedern, so Mischon. Bisher seien noch keine Bürgerinnen oder Bürger mit dem Wunsch nach einer Härtefallregelung an die Gemeinde herangetreten, sagte Meyer und betonte: „Uns ist es wichtig, die betroffenen Bürger mitzunehmen. Das ist ein Programm, das über Jahrzehnte gelaufen ist. Wir werden jedem Betroffenen auch anbieten, in Einzelgesprächen noch einmal das Thema zu beleuchten und uns über die Modalitäten auszutauschen.“
Auch die SPD unterstützte den Vorschlag der Verwaltung. Damit sei eine Lösung gefunden worden, die allen Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit biete, „einer sehr großen und nicht nur finanziellen Belastung in großen Teilen die Schärfe zu nehmen“, erklärte Beate Gabrisch stellvertretend für die SPD-Fraktion.
Die AfD hingegen äußerte Kritik: „Uns erschließt sich nicht, dass man Leute nach 35 Jahren zahlen lässt. Was damals saniert wurde, ist heute schon wieder fast marode“, sagte AfD-Fraktionsvorsitzender Franz-Josef Dietzen. Eigentlich sei man gegen die Erhebung von Ausgleichsbeträgen und verstehe nicht, auf welcher Rechtsgrundlage so etwas durchgeführt werde. Mit Blick auf den Vorschlag zur Ratenzahlung erklärte Dietzen jedoch: „Wenn die Leute schon dazu gezwungen werden, ist das Angebot auf Ratenzahlung immerhin vernünftig.“
Bürgermeister Meyer stellte klar, dass die Abrechnung des Sanierungsgebiets keine Entscheidung sei, die der Gemeinderat getroffen habe: „Es ist unsere gemeinsame Pflicht, diese Steuergelder, die einzufordern sind, auch einzufordern. ,Wir verstehen das nicht’ ist da zu kurz gegriffen.“ Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag schließlich mit einer Enthaltung zu.
Info
Die Vertragsangebote werden laut Verwaltung mit einem Begleitschreiben an die Betroffenen verschickt. Wer das Angebot annehmen möchte, kann den unterschriebenen Vertrag innerhalb der im Schreiben genannten Frist zurücksenden oder im Rathaus abgeben. Zusätzlich bietet die Verwaltung vom 29. September bis zum 2. Oktober Einzelgespräche zur Klärung offener Fragen an. Termine können telefonisch unter 06324 935302 vereinbart werden.