Frankenthal / Ludwigshafen
Neuer Torun-Prozess: Wieso ein Richter über Richter schimpft
Formal hat der Bundesgerichtshof (BGH) immer Recht: Die Juristen der untergeordneten Instanzen müssen hinnehmen, was er ihnen vorgibt. In Frankenthal hat deshalb jetzt das Landgericht in Korrektur-Prozessen noch einmal die Morde an dem Ludwigshafener Bauunternehmer Ismail Torun und einem weiteren Geschäftsmann aufzuarbeiten. Zuständig dafür ist nun eine Kammer um den Richter Karsten Sauermilch. Und der geht die Aufgabe an diesem Mittwochmorgen an, indem er die mächtigen Kontrolleure aus Karlsruhe mit kräftiger Kritik überzieht.
Ein Urteil mit „gravierenden Mängeln“
Denn der BGH hat den zunächst mit dem Fall betrauten Frankenthaler Kollegen bescheinigt: Sie lieferten vor knapp zwei Jahren ein Urteil ab, das unter anderem an „gravierenden Aufbau- und Darstellungsmängeln“ leidet. Also lästern Juristen seither mit schadenfrohem Grinsen über eine saftige Ohrfeige, die sich Pfälzer Richter in Karlsruhe geholt haben. Und Sauermilch soll mit seiner Kammer in neuen Verfahren korrigieren, was der Bundesgerichtshof bemängelt hat. Und dabei widmet er sich zunächst der mittlerweile 46-Jährigen, die bei den Verbrechen den Lockvogel gab.
Die Stuttgarterin rief Ende 2016 und Anfang 2017 Unternehmer an, um ihnen lukrative Geschäfte in Aussicht zu stellen, mit ihnen Treffen zu vereinbaren und sie in eine Mannheimer Hinterhof-Halle zu lotsen. Dort allerdings lauerten ihre Komplizen. Und diese zwei Männer wollten die Opfer einsperren, ihnen Lösegeld abpressen – und sie dann umbringen, so steht es im vom BGH gebilligten Abschnitt des ersten Frankenthaler Urteils. Die Lockvogel-Frau wiederum soll vom mörderischen Teil dieses Plans nichts gewusst haben. Aber das gilt nur für die erste Entführung.
„Ungefiltert“ in der RHEINPFALZ
Denn nachdem die für das Opfer tödlich ausgegangen war, dürfte der 46-Jährigen klar gewesen sein, dass auch die nächste Erpressung so enden würde. Weshalb die Richter im ersten Prozess urteilten: Der Frau gebührt ebenso „lebenslänglich“ wie ihren Komplizen. Denn sie ist zur Mit-Mörderin geworden, als sie einen zweiten Unternehmer trotzdem in die Falle lockte. Der BGH allerdings findet, dass die Pfälzer Juristen dabei zu oberflächlich argumentierten. Sauermilch wiederum kontert nun: Wie die Kontrolleure diese Kritik formuliert haben, war eine „Frechheit“.
Umso mehr hat es ihn geärgert, dass der harsche, aber unveröffentlichten Rüffel aus Karlsruhe prompt und ausführlich in der RHEINPFALZ zitiert wurde. Der Richter sagt: Er wolle deshalb „keine Pressekritik“ betreiben, denn die Redaktion „hat nur ihren Job gemacht“. Doch ihn empört, dass ein Insider den BGH-Beschluss postwendend an einen Journalisten weitergereicht haben muss. Sauermilch findet: Wenn interne Differenzen der verschiedenen Instanzen so „ungefiltert“ publik werden, schadet das dem Vertrauen der Bürger in die Justiz.
Einfach keine Lust auf lange Urteilstexte?
Und nach diesem Schlenker knöpft er sich den BGH gleich noch einmal vor. Denn der hat auch bemängelt, dass die Frankenthaler Juristen zu weitschweifig formuliert hätten. Sauermilch erwidert süffisant: Die Karlsruher Kollegen haben sich offenbar daran gestört, dass ihnen die Lektüre von mehr als 200 Seiten zugemutet wurde. Und sich dafür mit einem Beschluss revanchiert, der mit gut 20 Seiten denkbar knapp ausgefallen ist. Denn hineingeschrieben haben sie nur, was sie nicht mögen. Sauermilch sagt: „Sie hätten uns auch können mitteilen, was sie gerne hätten.“
Also wisse er nun gar nicht so recht, wie er an die Sache herangehen soll. Doch ihm schwant: Es wird kompliziert. Und: „Es könnte länger dauern.“
