Landau/Koblenz Nächste Instanz: Kein Verfahren gegen Ex-Frauenbündnis-Chef
Das Landauer Landgericht will kein Verfahren gegen den früheren Anführer des rechtsextremen Frauenbündnis Kandel, Marco Kurz, wegen Bedrohung der Präsidentin des Gerichts eröffnen. Kurz hatte der Frau in Aussicht gestellt, dass man sich gegebenenfalls „zum netten Plausch auf einer Terrasse“ sehen werde. Die Kleine Strafkammer hat in der Aussage zwar eine Bezugnahme auf den Mord am ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erkannt, aber die rechtlich notwendige Bedingung einer „ernsthaften In-Aussicht-Stellung“ der Tat sei nicht gegeben, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts.
Das Landauer Amtsgericht hatte am 6. April die Eröffnung des Hauptverfahrens nach einer Anklage durch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ebenfalls abgelehnt. Das Gericht sah damals unter anderem keinen Bezug der Drohung zum Mord an Lübcke. Dagegen hatte die Generalstaatsanwaltschaft am 16. April vor dem Landgericht Beschwerde eingelegt. Diese ist mit Beschluss vom 6. Mai abgelehnt worden. Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war am 2. Juni 2019 auf seiner Terrasse von einem Rechtsextremisten erschossen worden.
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