Landau Bedrohungsvorwurf: Kein Verfahren gegen Ex-Frauenbündnis-Chef

Das Gerichtsgebäude in Landau.
Das Gerichtsgebäude in Landau.

Landau/Koblenz. Das Landauer Amtsgericht hat die Anklage der Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft gegen den früheren Anführer des rechtsextremen Frauenbündnis Kandel, Marco Kurz, wegen der Bedrohung der Präsidentin des Landauer Landgerichts nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt.

Das hat Kurz am Freitagabend im sozialen Netzwerk Telegram bekanntgegeben. Das Landauer Amtsgericht sowie die Generalstaatsanwaltschaft bestätigen die Information. Gründe nennt das Amtsgericht auf Anfrage nicht. „Es gibt sie noch, die freien und nicht an politischen Fäden hängenden Richter“, kommentiert Kurz auf seinem Telegram-Kanal.

Die Koblenzer Behörde hat beim Landgericht sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingelegt, sagt Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer. Wie berichtet hatte Kurz in einem sozialen Medium der Landgerichtspräsidentin eröffnet, man könne sich mal treffen gegebenenfalls „zum netten Plausch auf der Terrasse“. Die Generalstaatsanwaltschaft hat dies als Bedrohung gewertet, da die Formulierung offensichtlich Bezug auf die Ermordung des früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke nehme. Am 13. Februar hatte die Koblenzer Behörde Anklage vor dem Amtsgericht erhoben.

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