Landau/Koblenz RHEINPFALZ Plus Artikel Kein Verfahren wegen Bedrohung gegen Ex-Frauenbündnis-Chef

Die Drohung ist laut Landgericht objektiv nicht ernstzunehmend, teilt das Landgericht mit.
Die Drohung ist laut Landgericht objektiv nicht ernstzunehmend, teilt das Landgericht mit.

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Man könne sich „zum netten Plausch auf der Terrasse“ treffen – mit diesen Worten hat ein Rechtsextremist die Präsidentin des Landauer Landgerichts bedroht. Eine klare Anspielung auf den Mord an Walter Lübcke, meint die Staatsanwaltschaft. Aber: Es wird zu keiner Gerichtsverhandlung kommen.

Wann ist eine drohende Anspielung auf einen Mord eine Morddrohung? Mit dieser Frage haben sich die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und die in Landau ansässigen Amts- und Landgerichte

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