Landau
Behörden sind bei Schlägereien vor Club die Hände gebunden
Auch wiederholte Gewalttaten beim Club Jeanne d’Arc in der Albert-Einstein-Straße bieten den Behörden offenbar keinen Anlass zum präventiven Einschreiten. Am frühen Samstagmorgen hatte eine rund 20-köpfige Gruppe einen Taxifahrgast verprügelt und getreten. Der Mann war mit Verdacht auf einen Nasenbeinbruch ins Krankenhaus gebracht worden. Zu ähnlichen Vorfällen ist es bereits wiederholt gekommen.
In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Trotzdem müssen Gastronomen zuverlässig sein, um vom Ordnungsamt eine Konzession zum Betrieb einer Gaststätte zu bekommen. Doch im vorliegenden Fall sind die Zwischenfälle nicht dem Betreiber anzulasten. Die Hürden für Auflagen oder sogar eine Gewerbeuntersagung sind nach Angaben der Stadtverwaltung sehr hoch, da beides in die im Grundgesetz gesicherte Berufsfreiheit eingreift. Selbst eine Einschränkung der Betriebszeit würde sich nur schwer durchsetzen lassen, weil genau dafür das Sondergebiet ausgewiesen wurde und lange Betriebszeiten in der Natur eines Clubs liegen.
Der Polizei beurteilt die Lage ähnlich: Die ihr gemeldeten körperlichen Auseinandersetzungen fänden meist vor dem Club statt, und die Situation vor Ort unterscheide sich nicht wesentlich von anderen Plätzen mit ähnlichen Einrichtungen. Die Polizeiinspektion Landau könne daher nur den gesamten Bereich rund um das Jeanne d’Arc, insbesondere zu den relevanten Zeiten, in die Streifentätigkeit einbinden und zu unregelmäßigen Zeiten Präsenz vor Ort zeigen.
Ansonsten sehen Stadt und Polizei vor allem den jeweils anderen in der Pflicht. Während die Stadt die Zuständigkeit bei der Polizei sieht, teilt diese mit, dass sie im regelmäßigen Austausch über die gemeldeten Ereignisse mit der Stadt stehe, die ihrerseits ordnungsrechtliche Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten prüfe.