Edenkoben / Karlsruhe
Missbrauchsfall Edenkoben: BGH schmettert Revision des Täters ab
Am 11. September 2023 wird ein zehnjähriges Mädchen auf dessen Schulweg in Edenkoben entführt und wenig später in einer ehemaligen Papierfabrik in Lindenberg sexuell missbraucht. Weil der Täter entdeckt wird, kommt es zu einer Verfolgungsjagd durch mehrere Ortschaften und über die A65. Wegen eines Motorschadens endet die Flucht auf der Bienwald-B9 kurz nach der Abfahrt Kandel-Süd. Dort werden das Mädchen befreit und der Täter festgenommen. Es handelt sich um einen damals 61-Jährigen, der schon zuvor mehrfach wegen Sexualstraftaten verurteilt worden war.
Der Prozess im Missbrauchsfall Edenkoben beginnt am 1. März dieses Jahres am Landgericht Landau. Es folgen zahlreiche Verhandlungstage, an denen die Tat mithilfe von Zeugenaussagen detailliert rekonstruiert wird. Mit Verweis auf den Jugendschutz finden Teile des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am 18. April spricht schließlich die Vorsitzende Richterin Claudia Kurtze das Urteil. Der Täter wird unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, Vergewaltigung, Herstellens eines kinderpornografischen Inhalts, Entziehung Minderjähriger, verbotenem Kraftfahrzeugrennen und Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Zudem wird die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Urteilsbegründung korrigiert, Strafmaß bleibt
Unmittelbar nach dem Richterspruch kündigt die Pflichtverteidigerin des Verurteilten, Gabriele Haas, an, auf dessen Wunsch Revision einzulegen. Darüber hat der BGH mit Sitz in Karlsruhe bereits am 27. November entschieden, wie das Gericht am Montag mitteilt. „Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten den Schuldspruch geringfügig korrigiert und das Rechtsmittel im Übrigen verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.“
Konkret bedeutet das: Der BGH hat das Verfahren wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht – der Verurteilte besaß unerlaubt ein Smartphone – eingestellt. Einen Rechtsfehler des Landgerichts hat er nicht moniert. Daher bleibt es beim Strafmaß von zwölf Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.