Kreis Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Noch keine Antwort auf Verfassungsbeschwerde aus Ramstein

Geschätzt über 40.000 Amerikaner leben in Stadt und Landkreis Kaiserslautern. Das Bundesverfassungsgericht soll nun über ihre Ro
Geschätzt über 40.000 Amerikaner leben in Stadt und Landkreis Kaiserslautern. Das Bundesverfassungsgericht soll nun über ihre Rolle bei der Berechnung der Corona-Inzidenz entscheiden.

Auch sechs Wochen nach der per Eilantrag vorgebrachten Verfassungsbeschwerde von Ralf Hechler und seinen Mitstreitern steht eine Antwort des Bundesverfassungsgerichts (BVG) noch immer aus. Wann sich die Richter aus Karlsruhe zum Streit um die Berechnung der Corona-Inzidenz in Stadt und Landkreis Kaiserslautern äußern werden, ist offen.

„Das Verfahren ist in Bearbeitung. Ein konkreter Entscheidungstermin ist derzeit nicht absehbar“, lautet die Auskunft der BVG-Pressestelle auf die RHEINPFALZ-Frage, wann denn mit Post aus Karlsruhe zu rechnen sei.

Verfassungsbeschwerde schon Ende April eingereicht

Weil die Amerikaner bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz in Stadt und Landkreis vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Einwohner nicht berücksichtigt werden und die Zahlen somit nicht korrekt sind, hatten Hechler und vier weitere Bürger aus dem Landkreis am 28. April Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit Hechler im Boot sind die Geschäftsleute Oliver Krauß (Landstuhl) und Karl-Lorenz Spielmann (Reichenbach-Steegen) sowie der Gastronom Hans-Jürgen Schuff und der Hotelier Gerrit Feth (beide Ramstein).

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Ihnen geht es darum, dass Corona-Restriktionen auf realistischen Zahlen basieren. Die derzeitige Praxis des RKI liefere ein verzerrtes Bild der Lage. Dies hatte im Mai zur Folge, dass Stadt und Landkreis bei den vom Land beschlossenen Lockerungen der Auflagen länger außen vor bleiben mussten, als es nötig gewesen wäre, wenn bei der Inzidenz die Streitkräfte – immerhin rund ein Drittel der Bevölkerung – berücksichtigt worden wären.

Inzwischen sind die Zahlen zwar in Stadt und Kreis deutlich zurückgegangen und die Restriktionen der Bundesnotbremse sind passé. Doch die grundsätzliche Klärung der Frage, wie der Inzidenzwert in Kommunen mit hohem Streitkräfteanteil berechnet werden muss, steht immer noch aus, weil das Bundesverfassungsgericht bislang nicht darüber entschieden hat.

Grundsätzliche Klärung jetzt angebracht

„Überrascht und etwas enttäuscht“ angesichts des Ausbleibens einer Reaktion aus Karlsruhe zeigt sich denn auch Ralf Hechler (CDU), Bürgermeister von Stadt und Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, auf Anfrage. „Meine ursprüngliche Vermutung war, dass man zunächst das Gespräch von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit den Vertretern der betroffenen Regionen abwarten wollte und dann reagiert.“

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Aber die Videokonferenz mit Spahn liegt nun schon eine Woche zurück und Post vom BVG sei noch immer nicht im Briefkasten. Nichtsdestotrotz hegt Hechler weiter die Hoffnung, „dass man in Karlsruhe unsere grundsätzliche Sichtweise verstanden und auch deswegen der Beschwerde keine direkte Absage erteilt hat“. Hechler: „Wenn es also ein gutes Zeichen für eine vernünftige Entscheidung ist, dass es länger dauert, dann warte ich gerne noch ein paar Tage.“ Trotz derzeit niedriger Inzidenzzahlen hält der Bürgermeister aber eine grundsätzliche Klärung jetzt für angezeigt.

„Unter dem Begriff ,Eilantrag’ verstehe ich etwas anderes“

So sieht das auch sein Stellvertreter, Erster Beigeordneter und CDU-Landtagsabgeordneter Marcus Klein. „Unter dem Begriff ,Eilantrag’ verstehe ich zwar etwas anderes“, kritisiert der Jurist und merkt an, dass „die teilweise unnötigen Schließungen und Verbote der letzten Wochen sich nicht mehr rückgängig machen“ ließen. Andererseits begrüßt aber auch Klein, dass „der Antrag nicht das Schicksal aller bisherigen Eilanträge zum Infektionsschutzgesetz teilt“: Diese seien nämlich alle abgelehnt worden. Vielleicht zeige sich in der langen Bearbeitungsdauer, dass die Klage genau und ernsthaft geprüft werde. „Und dass es sich hier um ein besonderes und komplexes Problem handelt, in das gleich mehrere Rechtsgebiete hineinragen, wissen wir spätestens seit der Debatte der letzten Wochen“, betont der Landtagsabgeordnete und kann sich eine Spitze in Richtung seiner Bundestagskollegen aus der Region – allen voran dem zuletzt in dieser Frage sehr rührigen Gustav Herzog (SPD) – nicht verkneifen: „Es hat ja auch lange genug gedauert, bis hier vor Ort jeder auf dem Schirm hatte, dass da ein Problem auf uns zukommt.“

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