Kandel
Rechnungshof rät: Bürgermeister Niedermeier auf Schadenersatz verklagen
Die Einschätzungen des Rechnungshofs im Prüfbericht sind mit Blick auf die Amtsführung von Stadtbürgermeister Michael Niedermeier (CDU) vernichtend. Zum Hintergrund: Die Stadt hatte als Trägerin einer Kindertagesstätte der Leiterin Ende 2019 gekündigt, weil sie dieser vorwarf, nicht genug getan zu haben, um den sexuellen Missbrauch von Kindern durch einen Erzieher zu verhindern. Tatsächlich hatte sich die Kita-Leiterin an alle Vorgaben gehalten, allerdings nicht den Bürgermeister selbst informiert.
Kita-Leiterin bekommt vor Arbeitsgericht recht
Das Arbeitsgericht hatte der Kita-Leiterin in ihrer Kündigungsschutzklage in zwei Instanzen recht gegeben. Die Stadt hat dennoch eine Weile gebraucht, um ihr wieder einen adäquaten Arbeitsplatz anzubieten. Bürgermeister Niedermeier hatte in diesem Zusammenhang unter anderem mit einem anderen Rechtsverständnis argumentiert. Eine Ansicht, die von der schwarz-grün-gelben Koalition im Stadtrat gedeckt wurde. In der Zwischenzeit hatte die hoch verschuldete Stadt mit Zustimmung des Stadtrats eine weitere Kita-Leiterin fest eingestellt, für die zwei städtischen Einrichtungen gibt es nun also drei Führungskräfte. Eine dritte Einrichtung befindet sich zwar derzeit im Bau. Der Stadtrat entscheidet erst am Mittwoch darüber, ob die Stadt hier die Trägerschaft behält oder abgibt.
Der Rechnungshof war durch die Eingabe eines Bürgers vom 4. Juni auf die Vorgänge aufmerksam geworden und hatte am 13. Oktober 2022 eine Prüfung eröffnet. Der Prüfbericht liegt der Kandeler Verwaltung seit vergangener Woche vor. Hier eine Zusammenfassung der knapp 40 Seiten: Die fristlose Kündigung der Kita-Leiterin war nicht gerechtfertigt. „Arbeitsrechtlich war davon auszugehen, dass eine solche mit erheblichen Risiken verbunden war“, heißt es in dem Schreiben. Umso mehr, als dass das Landesamt für Jugend und Soziales selbst eine „Tätigkeitsuntersagung“ angekündigt hatte und damit eine Kündigung obsolet gewesen wäre. „Etwaige Erwägungen politischer Opportunität“ rechtfertigten ein solches Vorgehen nicht, tadelt der Rechnungshof.
Keine schriftliche Vereinbarung mit Rechtsanwaltskanzlei
In der Folge hat der Stadtbürgermeister eine Rechtsanwaltskanzlei für den Rechtsstreit beauftragt. Hier fehlen jegliche schriftliche Vereinbarungen zu Auftragsumfang und Vergütung. Was besonders schwer wiegt: Die Stadt ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) und hat damit Anspruch auf Unterstützung in Rechtsstreitigkeiten. Zur Nutzung dieses Angebots wäre sie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verpflichtet gewesen, heißt es in dem Schreiben. Zumal man unter Beratung der Kanzlei vier arbeitsgerichtliche Prozesse geführt und verloren habe, ein Ergebnis, das man auch mit dem KAV hätte erreichen können, so das Schreiben. In der Verbandsgemeindeverwaltung habe man sich zudem erst auf Nachfrage des Rechnungshofs an eine Rechtsschutzversicherung erinnert.
Der Stadtrat wurde stets zu spät oder nicht in die Mandatierung der Anwälte, die Kündigung der Kita-Leiterin und die Einlegung der Berufung eingebunden. Es bleibt auch offen, ob der Stadtvorstand, also die Beigeordneten, tatsächlich informiert waren. Denn Protokolle liegen keine vor.
Ein Arbeitsplatz, der kein Arbeitsplatz ist
Zwischenzeitlich hatte man der Kita-Leitung die Bauleitung der zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal im Bau befindlichen dritten Einrichtung angeboten und ihr als Arbeitsplatz einen Laptop im Ratssaal zur Verfügung gestellt. Dies wird vom Rechnungshof als „rechtlich untauglicher Versuch“ der Stadt gewertet. „Das Verhalten der Stadt verstieß daher eklatant gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.“ Die entstandenen Kosten für eine „Vergütung ohne Arbeitsleistung“ belaufen sich auf zirka 88.000 Euro.
Der kommunalpolitisch wohl brisanteste Satz findet sich auf Seite 28 und ist farblich hervorgehoben: „Schadensersatzansprüche sind nach Feststellung der Schadenshöhe gegenüber dem Stadtbürgermeister geltend zu machen.“ In der schriftlichen Stellungnahme zum Bericht hatte Niedermeier vorab geäußert, dass ihm doch von einem Vertreter der Verwaltung geraten worden sei, den KAV nicht zu beauftragen. Der Stadtbürgermeister trage für sein Handeln die Verantwortung, heißt es nun klar dazu im Bericht. Hier geht es um die 15.000 Euro, die an Kosten für den Rechtsanwalt aufgelaufen sind. Der Stundensatz von 300 Euro wird gerade noch geprüft.
Ein Verbandsgemeindebauhof soll geprüft werden
In weiteren Passagen des Berichts äußert sich der Rechnungshof auch kritisch dazu, dass Haushalte der Stadt in den vergangenen Jahren rechtswidrig gewesen seien, da Konsolidierungspflichten nicht erfüllt werden. Eine Einsparungsmöglichkeit wird zum Beispiel beim Bauhof gesehen, der Aufgaben für die gesamte Verbandsgemeinde übernehmen könnte. Die Verwaltung hat zugesagt, das Thema „Verbandsgemeindebauhof“ zu prüfen.
Was bedeutet die Kritik des Rechnungshofs nun im kommunalpolitischen Alltag? „Der Rechnungshof äußert Folgerungen, die er für geboten hält“, erläutert ein Sprecher auf Anfrage. Da der Rechnungshof aber keine Exekutivbefugnis habe, könne er auch kein Urteil sprechen. Das bedeutet: Daraus folgt keine Pflicht. Die Umsetzung der Folgerungen liegt bei den örtlichen Gremien, auch was etwaige Schadenersatzforderungen an Bürgermeister Niedermeier angeht.
Laut Verwaltung ist eine öffentliche Diskussion des Prüfberichts für die Stadtratssitzung am Donnerstag, 11. Mai, geplant. Dann soll der Prüfbericht, wie gesetzlich vorgesehen, auch veröffentlicht werden.
