Kandel RHEINPFALZ Plus Artikel Missbrauch: Bürgermeister verteidigt Kündigung

Die Kündigung wurde vor zwei Arbeitsgerichten verhandelt.
Die Kündigung wurde vor zwei Arbeitsgerichten verhandelt.

Stadtbürgermeister Michael Niedermeier (CDU) steht weiter zu der Kündigung einer Kita-Leitung, nachdem es Missbrauchsvorwürfen gegen einen Erzieher in der Einrichtung gegeben hatte. Zwei Arbeitsgerichte haben diese Kündigung inzwischen als „unverhältnismäßig“ abgelehnt. Die Opposition verlangte deshalb eine öffentliche Debatte. Die gab es jetzt, doch nicht alle Fragen wurden beantwortet.

Äußerst emotional verlief eine Diskussion am Dienstag im Stadtrat. Hintergrund war ein Antrag von Ludwig Pfanger (Freie Wähler) und Achim Eich (Linke), die von Bürgermeister Michael Niedermeier (CDU) und der Stadtspitze Aufklärung rund um die Kündigung der Leiterin einer städtischen Kita verlangten. Der Frau war fristlos und außerordentlich gekündigt worden, nachdem es in der Einrichtung Vorwürfe von sexuellem Missbrauch gegen einen Erzieher gegeben hatte. Diese Vorwürfe hatten sich später in einem Prozess bewahrheitet, der Mann wurde verurteilt. Die Kita-Leiterin hatte hingegen erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Landau gegen ihre Kündigung geklagt. Dieses Urteil wurde vom Landesarbeitsgericht Mainz bestätigt. Darin heißt es, dass die Kündigung „völlig unverhältnismäßig“ sei. Die erhobenen Vorwürfe hätten „sowohl einzeln, als auch in der Summe nicht das Gewicht“, dass sie an sich einen wichtigen Grund zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellen könnten.

„Wir sind keine Anwälte der Klägerin“, betonten Pfanger und Eich. Den beiden Oppositionspolitikern ging es um etwas ganz anders: Ihre Einschätzung zufolge habe die Stadtspitze Fehler gemacht, die Situation falsch eingeschätzt und den Stadtrat nicht ausreichend über die juristischen Schritte informiert.

Bisher seien gut 42.000 Euro Kosten entstanden, erläuterte Stadtbürgermeister Niedermeier, davon entfallen 7500 auf Anwalts- und Gerichtskosten, der Rest sind Personalkosten. Über weitere Kosten könne er sich noch nicht äußern, ein Weiterbeschäftigungsangebot an die ehemalige Kita-Leiterin sei gerade Streitgegenstand. Der Hintergrund: Laut Gerichtsurteil soll die Kita-Leiterin wieder an einer städtischen Kita als Führungskraft arbeiten. Doch an den beiden Kitas gibt es derzeit jeweils eine unbefristete Leiterin. Eine dritte Einrichtung befindet sich erst seit einigen Monaten im Bau, nun soll die ehemalige Leiterin schon jetzt dort die Führungsposition übernehmen. Ein Gesprächsangebot der Stadtspitze sei an die Frau weitergeleitet worden, sagte Niedermeier.

Mit dem Antrag der Linken und der Freien Wähler sei eine Öffentlichkeit hergestellt worden, die man zum Schutz der missbrauchten Kinder habe vermeiden wollen, sagte der Beigeordnete Michael Gaudier (CDU). Er erinnerte an den Elternabend kurz nach der Verhaftung des Erziehers, diese Sitzung sei die Schlimmste seiner Karriere gewesen. „Eltern sind in der Veranstaltung zusammengebrochen, die waren fertig - und dann wird gefragt, was das alles gekostet hat“, lautete sein Vorwurf in Richtung Opposition.

Abwägung des Gerichts sei „nicht nachvollziehbar“

In der Zeit zwischen der Meldung eines Vorfalls - der Erzieher hatte ein Kind unter dem Shirt gestreichelt - und Verhaftung zehn Tage später habe es noch einen weiteren Übergriff auf ein Kind gegeben, las ein sichtlich aufgewühlter Niedermeier aus seinen Notizen vor. „Deshalb sehen wir es immernoch als richtig an, dass es richtig war, was wir getan haben.“ Man müsse die Entscheidung des Gerichts zwar akzeptieren, „aber wenn man überzeugt ist, dass Fehler passiert sind, geht man in die zweite Instanz.“ Es gehe darum, wie man mit „so einem Fehlverhalten“ der Kita-Leitung umgehe. Denn diese hatte zwar - wie vorgeschrieben - umgehend einen Mitarbeiter des Jugendamts angesprochen und versucht den Kinderschutzdienst zu erreichen, nicht aber die Trägerin der Kita, die Stadt.

Da die Stadt von der Kita nicht über die ersten Vorwürfe informiert worden sei, habe er „seiner Pflicht nicht nachkommen können“, argumentierte Niedermeier. Entgegen des Urteils der beiden Gerichte wirft er der Kita-Leitung weiter vor, sich nicht an den Meldeweg gehalten zu haben. Dies sei vor Gericht nicht richtig gewertet worden, auch wurde das Kindeswohl nicht entsprechend gewürdigt, lautet seine Einschätzung. Er und Stadtvorstand stünden weiter zu den Gründen für die Kündigung. „Die Abwägung des Gerichts ist nicht nachvollziehbar“, merkt der Bürgermeister an.

Verspätete Information habe geheilt

Den Vorwurf, die Ratsmitglieder seien nicht umgehend informiert worden, wies Niedermeier zurück. Nicht nur das: Der Bürgermeister erinnerte daran, dass die Ratsmitglieder im März 2020 der Kündigung, ausgesprochen im Dezember 2019, einstimmig zugestimmt hatte. Dies sei exakt auf Basis der Vorwürfe geschehen, die die Arbeitsgerichte später zurückwiesen haben, so Niedermeier.

Hinsichtlich der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht habe man verspätet informiert, dies aber durch die nachträgliche Sitzung geheilt, hieß es in der Sitzung weiter. Der Rat hätte – dem schon beantragten – Berufungsverfahren zu diesem Zeitpunkt noch widersprechen können, so Niedermeier.

Einig waren sich zumindest Teile der Schwarz-Grün-Gelben Koalition und der Opposition, dass „viel Geschirr zerschlagen“ worden sei. Auf die Frage, weshalb der Stadtbürgermeister weder vor dem Arbeitsgericht Landau noch vor dem Landesarbeitsgericht Mainz selbst anwesend war, gab er keine Antwort.

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