Kandel
Nach Missbrauchsfall: Stadt lässt Kita-Leiterin weiter nicht arbeiten
Eine Frau kämpft seit zweieinhalb Jahren um ihren Ruf. Die Stadt Kandel hatte die Kita-Leiterin Ende 2019 bezichtigt, einen sexuellen Missbrauch gedeckt zu haben. Nun legt sie ihr weiter Steine in den Weg. Vergangene Woche traf man sich vor dem Arbeitsgericht Landau, wieder einmal. Arbeitsrichter Thomas Faulstroh fand deutliche Worte: Der Ruf der Kita-Leiterin habe so stark Schaden genommen, dass er überlege, sich über das Direktionsrecht hinwegzusetzen und die Stadt zu verpflichten, die 61-Jährige wieder in der Kita einzusetzen, in der sie vor der außerordentlichen Kündigung tätig war. Der Grund für diese Überlegung? Es kommt nicht oft vor, dass eine Kommune das Urteil eines Arbeitsgerichts nicht umsetzt und sich dabei auf eine höhere moralische Position beruft.
Doch zunächst ein Blick zurück: Ende 2019 äußert eine Mutter den Verdacht, dass ein Erzieher in der Kita übergriffig geworden sei. Die Kita-Leiterin verhält sich gemäß der Richtlinien. Dazu gehört eine gewisse Verschwiegenheit. Die Einrichtung ist zu diesem Zeitpunkt unterbesetzt, bei den entsprechenden Stellen im Jugendamt ist niemand zu erreichen. 10 Tage später wird der Mann verhaftet, nachdem auch andere Eltern Anzeige gegen ihn erstattet hatten. Von dieser Entwicklung ist auch die Kita-Leitung schockiert. Allerdings bekommt sie keinerlei Gelegenheit mehr, mit den Eltern der Kita-Kinder darüber zu sprechen: Nach einem privaten Schicksalsschlag, der sich zeitgleich ereignet, ist sie erkrankt.
Eine Verdächtigung wird verbreitet
Wenige Tage später erreicht sie die fristlose und außerordentliche Kündigung durch ihren Arbeitgeber, die Stadt Kandel. Als Kita-Leitung kann sich die Betroffene also nicht mehr öffentlich äußern. Dafür wird schnell innerhalb der Kandeler Verwaltung eine Verdächtigung verbreitet, die Kreise zieht: Der Erzieher habe „unter dem Deckmantel“ der Kita-Leiterin Kinder missbrauchen können, heißt es Ende 2019 in einem Schreiben der Stadt an den Personalrat. Auch noch im Weihnachtsbrief 2020 von Stadtbürgermeister Michael Niedermeier (CDU), der an die Eltern der Kita-Kinder geht, schimmert dieser Verdacht durch. Der Träger habe „unverzüglich mit einem Leitungswechsel“ reagiert, eine Veränderung, die „zum Schutz der Kinder“ vorgenommen worden sei, heißt es da.
Was war passiert? Die Kita-Leiterin hatte sich an die Vorgaben gehalten. Dazu gehört ausdrücklich nicht die Information des Trägers, also der Stadt. Dass er nicht informiert wurde, das moniert aber Stadtbürgermeister Niedermeier und begründet sein Vorgehen im Weiteren damit, dass es zwischen dem ersten Verdacht und der Verhaftung des später verurteilten Täters zu weiteren Übergriffen kam.
Die Kita-Leiterin legt Kündigungsschutzklage ein, das Arbeitsgericht Landau widerlegt diese Vorwürfe in seinem ersten Urteil komplett. Die Kita-Leitung habe korrekt gehandelt, lautete das Fazit, die außerordentliche Kündigung sei „völlig unverhältnismäßig“.
Zwei Kitas, drei Kita-Leitungen
Die Stadt Kandel versucht es mit einer Berufung beim Landesarbeitsgericht in Mainz. Warum? Man habe eine „andere Rechtsauffassung“, heißt es auf Anfrage im Juli 2021. Doch diese Berufung wird von der zweiten Instanz zurückgewiesen, das Landauer Urteil bestätigt. Das bedeutetet, dass das Arbeitsverhältnis der Kita-Leitung nicht aufgelöst war. Die hoch verschuldete Stadt hat nun also zwei städtische Kindertagesstätten, aber drei Kita-Leiterinnen. Denn die Stelle hatte man, trotz des noch laufenden Rechtsstreits, mit den Stimmen des Stadtrats unbefristet nachbesetzt.
Die ehemalige Kita-Leiterin hatte indes zwischen den beiden Gerichtsterminen von einer Zwangsvollstreckung des Landauer Urteils abgesehen. „Ich wollte doch das Verhältnis nicht noch weiter belasten“, sagt sie gegenüber der RHEINPFALZ. Und bei der Stadt fühlt man sich trotz des Urteils weiter im Recht.
Während die Kita-Leiterin am 26. Mai 2021, dem Tag der planmäßigen Arbeitsaufnahme, auf Bürgermeister Niedermeier wartet, verschickt dieser eine Rundmail an die Eltern der betroffenen Kita und die neue Leitung. Er teile mit, dass die 61-Jährige zwischenzeitlich wieder im Rathaus beschäftigt sei. Sie werde aber keine Funktion für die beiden bestehenden Kitas mehr wahrnehmen, schreibt Niedermeier. „Ein Gerichtsurteil lässt uns diesen Schritt gehen.“
Ein Arbeitsplatz im Ratssaal
Also bekommt die 61-Jährige eine andere Stelle angeboten. Eine dritte städtische Kita befindet sich im Bau, hier soll sie die Bauleitung übernehmen. Als „Arbeitsplatz“ wird ihr ein Laptop in den Sitzungssaal im Rathaus gestellt. Zum Spatenstich der neuen Kita, bei der sie angeblich eine so wichtige Aufgabe übernehmen soll, wird sie jedoch nicht eingeladen. Sie erfährt aus der Zeitung davon. Die Kita-Leiterin lehnt diese Stelle ab, auch weil diese nicht ihren fachlichen Fähigkeiten entspricht. Schließlich war sie vor über 30 Jahren laut Arbeitsvertrag als „Erzieherin“ eingestellt worden.
Das juristische Klein-Klein geht weiter. Ein Trost für die Kita-Leiterin ist, dass sie Kontakt zu Familien bekommt, die von dem Missbrauch betroffen waren. Diese versichern ihr, dass sie richtig gehandelt habe, dass man sie weiter wertschätze, ihren Worten glaube. Von Seiten der Stadt gibt es keinerlei Entschuldigung. Stattdessen wird im September 2021 in öffentlicher Sitzung wiederholt, man sehe das eben anders als das Gericht und stehe weiter zu den Gründen der Kündigung. Jegliche Kritik wird mit einem empörten Verweis auf den Schutz des Kindeswohls abgebügelt.
Zwei große Überraschungen
Schließlich bahnte sich eine Lösung für das Dilemma an, mit der wohl niemand gerechnet hatte: Die beiden Leiterinnen der Kitas sind zeitgleich schwanger. Damit werden also gleich zwei Stellen frei, genau passend für die Kita-Leiterin, die weiter nicht arbeiten darf. Einen solchen Einsatz sieht auch ein Vergleichsvorschlag des Gerichts von Anfang Februar 2022 vor.
Doch dann gibt es am 3. März in der nicht-öffentlichen Sitzung des Stadtrates die nächste Überraschung. Bürgermeister Niedermeier will zwar jetzt den Forderungen des Gerichts nachkommen, aber die Verantwortung dafür soll der Stadtrat übernehmen. Der Bürgermeister warb seinen eigenen Worten zufolge zwar für den Einsatz der 61-Jährigen in einer der Kitas. Doch bei der Abstimmung erleidet er RHEINPFALZ-Informationen zufolge eine krachende Niederlage. Die Koalition aus CDU, Grünen und FDP verfügt mit 25 stimmberechtigten Mitgliedern zwar über eine satte Mehrheit. Aber es haben nur einzelne die Hand für den Vorschlag gehoben. „Eine Annahme des Vorschlags hätte (das jüngste) Gerichtsverfahren obsolet werden lassen“, schreibt Niedermeier auf Anfrage der RHEINPFALZ. „Die Gründe für viele Nein-Stimmen und viele Enthaltungen sind vielschichtig und nicht generell einheitlich.“
Andere äußern sich klarer: „Die Mehrheit des Stadtrats wollte dem Stadtbürgermeister nicht den Freibrief erteilen, eine Zuweisung der Situation an den Stadtrat abzuwälzen“, lautet zum Beispiel die Interpretation von Ludwig Pfanger, Freie Wähler. Für die SPD-Fraktion bietet Markus Jäger-Hott an, in der nächsten Stadtratssitzung einen Antrag auf Offenlegung des Abstimmungsverhaltens zu stellen. Freie Wähler und SPD hatten mehrfach mit Anträgen versucht, das Thema in den öffentlichen Teil der Ratssitzungen zu bringen.
Ein externer Berater soll ran
Die schon 2021 geäußerte „unterschiedliche Rechtsauffassung“ spiegelt sich weiter in der jüngsten Erklärung gegenüber der RHEINPFALZ. Diese stammt von Bürgermeister Michael Niedermeier, wird aber von der gesamten Stadtspitze – also Michael Gaudier für die CDU-Fraktion, Jutta Wegmann für die Grünen und Werner Esser für die FDP – unterstützt. Auch Achim Eich, Linke, schließt sich an. In dem Schreiben heißt es, bei „Beratungen zum Thema eines Fehlverhaltens“ in der betroffenen Kita habe für die Stadtspitze das Wohl der Kinder „an allererster Stelle“ gestanden. Wörtlich geht es weiter: „Da sich dies nicht mit den Entscheidungen des Arbeitsgerichts deckte, gab (und gibt) es hierüber sachliche und emotionale Diskussionen. Eine Entscheidung alleine aus Sicht des Arbeitsgerichts erschien vielen unzureichend.“
Man wolle und werde der Entscheidung des Gerichts nachkommen. Allerdings erscheine es „völlig verkehrt“, die betroffene Kita-Leitung einfach wieder in der bisherigen Funktion einzusetzen. Schließlich müsse die Akzeptanz von Eltern und Erzieherinnen vorhanden sein, beziehungsweise müsse neu erarbeitet werden. „Ob und wie dies herbeigeführt werden kann, wurde kontrovers besprochen und soll nun durch einen externen Berater begleitet werden.“
Bei dem jüngsten Termin vor dem Arbeitsgericht wird die Stadt verpflichtet, die Kita-Leiterin in einer der beiden städtischen Einrichtungen einzusetzen. Der 17. Mai wäre der erste Arbeitstag gewesen. Am 16. Mai teilt Bürgermeister Niedermeier ihr mit, dass sie bis zur Ratssitzung am 24. Mai freigestellt sei.
