Kandel / Mainz RHEINPFALZ Plus Artikel Ehemalige Kita-Leiterin gewinnt vorm Arbeitsgericht

Die Leiterin einer Kita hat sich laut Gericht nicht falsch verhalten, vielmehr sei ihre Kündigung „völlig unverhältnismäßig“.
Die Leiterin einer Kita hat sich laut Gericht nicht falsch verhalten, vielmehr sei ihre Kündigung »völlig unverhältnismäßig«.

Die Stadt Kandel muss die ehemalige Leiterin einer Kindertagesstätte, der im Zusammenhang mit einem Missbrauchsfall fristlos gekündigt worden war, wieder beschäftigen. Die Frau hatte gegen die Kündigung geklagt und hat jetzt auch vor dem Landesarbeitsgericht in Mainz Recht bekommen. Anlass für die Kündigung waren Vorwürfe der Stadt, die Kita-Leiterin habe die Kinder nicht ausreichend vor den sexuellen Übergriffen eines Erziehers geschützt.

Im November 2019 wurde ein Erzieher aus einer Kita in Kandel verhaftet. Eltern hatten Anzeige gegen ihn erstattet, weil er Kinder unsittlich berührt haben soll. Der Erzieher wurde inzwischen vom Landgericht Landau wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 15 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Während des Prozesses stellte sich heraus, dass er schon während seiner Zeit in einer Kita in Wörth übergriffig geworden war.

Früher Verdacht: Mutter informiert Kita

Schon zehn Tage vor der Verhaftung hatte sich eine Mutter an die Kita-Leitung in Kandel gewandt, weil ihr Sohn von einem seltsamen Verhalten des Mannes berichtet hatte. Der Erzieher habe ihn unter dem T-Shirt gestreichelt. Allerdings blieben die Angaben sehr vage.

Jugendamt rät zur Vorsicht

Die Kita-Leiterin berichtete am Tag darauf einem Mitarbeiter des Jugendamts von der Mitteilung der Mutter. Dieser verwies sie an den Kinderschutzdienst, der zunächst mit dem Jungen sprechen sollte. Gleichzeitig riet er ihr, die Sache wegen der vagen Vorwürfe vorsichtig anzugehen und zum Beispiel nicht mit Kolleginnen darüber zu sprechen.

Gericht: Vorwürfe der Stadt unberechtigt

Die Stadt Kandel ist Trägerin der betroffenen Kita. Sie hatte kurz vor Weihnachten 2019 der Leiterin der Einrichtung fristlos gekündigt. Der Vorwurf der Stadt: Die Frau habe ihren Schutzauftrag nicht erfüllt und nicht dafür gesorgt, dass der Erzieher keinen Kontakt mehr zu Kindern in der Kita suchen konnte.

Das Arbeitsgericht in Landau kommt jedoch in seinem Urteil im November 2020 zu dem Schluss, dass die außerordentliche Kündigung „völlig unverhältnismäßig“ sei. Die erhobenen Vorwürfe hätten „sowohl einzeln als auch in der Summe nicht das Gewicht“, dass sie einen wichtigen Grund darstellen könnten, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Nächste Instanz eingeschaltet und abgeblitzt

Bei der Stadt Kandel war man mit diesem Urteil nicht zufrieden. Die Begründung entspreche „nicht unserer Rechtsauffassung“, schreibt Bürgermeister Michael Niedermeier (CDU) auf Anfrage der RHEINPFALZ. Entsprechend zog man in die nächste Instanz. Die Berufung hat das Landesarbeitsgericht Mainz am 28. Juni 2021 nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Das Protokoll dazu liegt vor, die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht.

Künftiger Arbeitsplatz unklar

Das Arbeitsverhältnis der Kita-Leitung gilt damit als nicht aufgelöst. Da die Stadt Kandel die Leitungsstelle der städtischen Kita inzwischen unbefristet neu besetzt hat, hat sie nun formal drei Kita-Leitungen, aber nur zwei Kitas. Eine dritte Einrichtung befindet sich gerade im Bau. Wo genau die ehemalige Kita-Chefin jetzt arbeiten wird, ist noch unklar.

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