Altleiningen
Was der neue Bau-Turbo für Bauwillige in einem Pfälzer Dorf bewirkt
Die Wohnungsnot in Deutschland ist aktuell extrem groß. Studien gehen von rund 1,4 Millionen fehlenden Domizilen aus. Besonders knapp sind bezahlbare Miet-Unterkünfte, vor allem auch in Großstädten. Um den Wohnungsbau zu beschleunigen, hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das Ende Oktober in Kraft trat: den Bau-Turbo. Dem Altleininger Rat lagen nun ein Bauantrag und eine Bauvoranfrage vor, auf die er die neuen rechtlichen Möglichkeiten anwenden sollte.
In der Burgstraße ist ein Zwei-Parteien-Haus mit Garagen geplant. Das Wohngebäude wird dabei über die Baugrenze hinausragen. Laut Antragsteller ist die Abweichung vom Bebauungsplan „Am Schlossberg“ notwendig, um die Grundstücksfläche unter den gegebenen Bedingungen sinnvoll nutzen zu können. Deshalb läuft bereits ein Verfahren zur Änderung des B-Plans. Dieser langwierige Prozess könne entfallen, wenn der Bau-Turbo herangezogen würde, so die Verwaltung. Sie empfahl dem Gemeinderat, den Bauantrag abzusegnen. Ohne Diskussion und einstimmig tat das dann der Bauausschuss. Der Rat folgte bei zwei Vetos aus der CDU-Fraktion.
Gemeinde kann von Grundsätzen abweichen
Die Bauvoranfrage, mit der ein Investor vorab seine Chancen auf die Realisierung seines Projektes abschätzen will, bezieht sich auf die Errichtung eines Einfamilienhauses im Gebiet Im Weihertal in Höningen. Das Vorhaben liegt dort im Außenbereich – wo ja grundsätzlich nichts gebaut werden darf. Eine Privilegierung, die von dieser Regel eine Ausnahme erlauben würde, ist nicht vorhanden. Von diesen Vorschriften kann die Ortsgemeinde jedoch mit dem Bau-Turbo abweichen.
Die zunächst bis 31. Dezember 2030 geltende Sonderregelung für den Wohnungsbau, mit der nach Angaben von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) auch die Entstehung von Kitas und Schulen beschleunigt werden soll, sei „endlich mal ein Versuch, die Bürokratie merklich zu verschlanken“, befand Dennis Zimmermann, Leiter des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen bei der Verbandsgemeinde Leiningerland. Die Verfahren würden massiv verkürzt, statt in Jahren werde nun in Monaten gerechnet.
Flächennutzungsplan wird ausgehebelt
Erschaffen worden sei das Gesetz vor allem, um in Ballungsräumen Nachverdichtungspotenziale einfacher nutzen zu können und Aufstockungen zu erleichtern, so Zimmermann. Aber auch im ländlichen Raum werde vieles vereinfacht. So seien Wohnbauprojekte jetzt im Außenbereich genehmigungsfähig, wenn es einen räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen gibt. „Das ist bei der hier vorliegenden Anfrage der Fall“, gab er das Okay für die Anwendung des Bau-Turbos.
„Die Sonderregelung hebelt quasi den Flächennutzungsplan, sogar den Raumordnungsplan, aus.“ Das bedeute allerdings nicht, dass Arten- und Naturschutz nicht mehr beachtet werden müssten, erklärte der Fachbereichsleiter auf eine Frage von Elfriede Köhler aus der gleichnamigen Wählergruppe. Was das Erfordernis weiterer Untersuchungen wie etwa Schallschutz angeht, „wird im Lauf der Zeit die Rechtsprechung konkretisieren“, sagte Zimmermann.
B-Plan bleibt die sauberste Lösung
Ob der Bau-Turbo dazu geführt hätte, dass die Entwicklung des Neubaugebietes „Holzweg“ schneller gegangen wäre, stellte Reinhard Ehl (WG Köhler) eine hypothetische Frage. Zimmermann winkte ab: „Das Areal ist viel zu groß, darauf lässt sich die Sonderregelung nicht anwenden.“ Mithin sei der B-Plan nach wie vor die sauberste Lösung, betonte er. Aber die Ortsgemeinde könne den Turbo für verschiedene Ergänzungen und Erweiterungen nutzen.
Das Einzigartige der Sonderreglung sei unter anderem, dass die Kommune endlich ein wirkliches Mitspracherecht in Bauangelegenheiten erhalte. „In einem historisch gewachsenen Straßenzug mit Bungalows könnte die Gemeinde jetzt der Errichtung eines mehrstöckigen Wohngebäudes zustimmen und der Landkreis dürfte den Beschluss nicht einfach ersetzen“, nannte er ein Beispiel. Die Baubehörde des Kreises könne nur eingreifen, wenn dem Projekt „grundlegende, öffentlich-rechtliche Anforderungen“ entgegenstünden.
Turbo auch auf Tiny Houses anwendbar
Der Bauvoranfrage für das Weihertal-Einfamilienhaus sollte der Rat billigen, empfahl Zimmermann. Denn das Grundstück grenze innerhalb von 100 Metern an den Innenbereich an und die Bebauung wäre an dieser Stelle eine passende Ergänzung, da rundherum Wald sei und es insofern keine zusätzlichen Erweiterungsflächen gebe. Emil Schömer (FWG) hakte nach, ob dieser 100-Meter-Abstand langfristig zu einer Kettenreaktion führen könnte. Das verneinte der Fachmann und sagte: „Lediglich aus regionalplanerischer Sicht steht dem Vorhaben ein Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz entgegen.“
Das bedeutet, dass bei der Abwägung wasserwirtschaftlichen Belangen ein besonderes Gewicht beigemessen wird. Max Hepp (CDU) wollte wissen, ob der Bau-Turbo auch bei Tiny Houses und bei Ferienhäusern anzuwenden sei. Letzteres schließt Zimmermann aus, weil Feriendomizile nicht für dauerhafte Belegung gedacht sind. Für Tiny Houses müsste das neue Gesetz gelten, denn schließlich werde mit diesen winzigen Häuschen umweltbewusstes und preiswertes Wohnen gefördert. Bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen gab der Rat sein Okay zu der Bauvoranfrage.