Leiningerland RHEINPFALZ Plus Artikel Minderjährige vergewaltigt: Verurteilter will Schuldspruch kippen

Ein Fall für den Bundesgerichtshof: Der mutmaßliche Vergewaltiger und sein Anwalt wollen nach Karlsruhe, um dort das Urteil aus
Ein Fall für den Bundesgerichtshof: Der mutmaßliche Vergewaltiger und sein Anwalt wollen nach Karlsruhe, um dort das Urteil aus Frankenthal korrigieren zu lassen.

Zu fast sechs Jahren Haft haben Frankenthaler Richter einen Mann aus dem Leiningerland verurteilt, weil er seine minderjährige Schwägerin vergewaltigt haben soll. Nun will er diesen Schuldspruch kippen, er geht in Revision. Was das bedeutet und wie hoch die Erfolgsaussichten sind: Antworten auf sieben Fragen zum Fall.

Wie kam es zum Urteil?
Der Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Leiningerland soll die minderjährige Schwester seiner Ehefrau mehrfach vergewaltigt haben. Frankenthaler Richter haben ihn deshalb Ende März zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Ihr Schuldspruch stützt sich auf die Aussage des mutmaßlichen Opfers. Sonstige handfeste Beweise fehlten, der Angeklagte wiederum schwieg zu den Vorwürfen. Allerdings versuchten er und sein Anwalt, Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Jugendlichen zu säen.

Wie will der Angeklagte dieses Urteil nun kippen lassen? Geht er in Berufung?
Für Berufsverfahren in Kriminalfällen sind in Deutschland die Landgerichte zuständig. Sie können als nächsthöhere Instanz die Prozesse wiederholen, die zunächst vor einem Amtsgericht geführt wurden und dann angefochten worden sind. Die Anklage gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger aus dem Leiningerland war aber so schwerwiegend, dass der Prozess von vornherein vor dem Landgericht geführt wurde. Eine Berufung gibt es für ihn daher nicht, ihm bleibt nur die Revision. Und die hat er nun tatsächlich eingelegt, er bleibt daher vorerst auf freiem Fuß.

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufung und der Revision?
Revisionen landen beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er legt den Prozess aber nicht neu auf, sondern mustert erst einmal nur die Akten. Denn zu prüfen hat er vor allem, ob die Landgerichte die Gesetze korrekt angewandt und Prozesse formal korrekt abgewickelt haben. Nachträglich einschreiten können die Kontrolleure in Karlsruhe dann zum Beispiel, wenn Kollegen eine für die jeweilige Tat gar nicht vorgesehene Strafe verhängt oder Formalien nicht beachtet haben.

Und was ist, wenn der Bundesgerichtshof meint: Da ist formal alles korrekt gelaufen, aber trotzdem ein falsches Urteil gefällt worden?
Ob sich Richter im zu überprüfenden Verfahren zum Beispiel von lügenden Zeugen in die Irre führen ließen, geht den Bundesgerichtshof eigentlich nichts an. Allerdings kann er eingreifen, wenn er meint: Das Urteil ist in sich unlogisch. Oder es enthält Schlüsse, die sich aus den angeführten Beweisen einfach nicht herleiten lassen. Außerdem sagen erfahrene Juristen: Wenn der Bundesgerichtshof ein Urteil wirklich für falsch hält und deshalb kippen will, dann findet er auch einen rechtlich vertretbaren Grund, um einzuschreiten.

Wie gut sind die Erfolgsaussichten für eine Revision?
Zu Korrekturen neigt der Bundesgerichtshof vor allem in Fällen, in denen sich Urteile auf frisch geänderte Gesetze stützen. Denn neue Regeln werden von den einzelnen Gerichten oft unterschiedlich ausgelegt, die Juristen in Karlsruhe drängen dann auf eine einheitliche Linie. Im Allgemeinen greifen sie aber eher selten ein: Statistische Auswertungen kommen zu dem Ergebnis, dass in Strafrechtsfällen nur gut zwei Prozent der Revisionen erfolgreich sind.

Ist ein Angeklagter automatisch freigesprochen, wenn der Bundesgerichtshof das Urteil gegen ihn kippt?
Normalerweise geht der Fall dann zurück ans ursprünglich zuständige Landgericht. Dort müssen Richter den Prozess ganz oder in Teilen noch einmal führen – und beachten, was der Bundesgerichtshof am ersten Urteil bemängelt hat. Dass im zweiten Anlauf ein ganz anderes Ergebnis herauskommt als beim ersten Versuch, ist aber längst nicht abgemacht. Denn bisweilen haben die Kontrolleure in Karlsruhe lediglich gesagt: Der eigentliche Schuldspruch geht in Ordnung, nur die Höhe der Strafe muss ein wenig korrigiert werden. Oder aber sie haben verlangt, dass der Fall in bestimmten Punkten noch einmal genauer geprüft wird. Dann besteht sogar die Möglichkeit, dass sich am Ende nur die Urteilsbegründung verändert, die Strafe aber gleich bleibt.

Wie geht es im Vergewaltigungsfall jetzt weiter?
Die Richter haben ihr Urteil im Gerichtssaal zwar ausführlich begründet. Aber fürs Revisionsverfahren kommt es auf die Argumente an, die sie nach Prozess-Ende schriftlich formulieren. Wie viel Zeit sie dafür haben, hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Im Vergewaltigungsfall aus dem Leinigerland müssen sie Mitte Mai fertig werden. Anschließend bleibt dem Anwalt des mutmaßlichen Vergewaltigers ein Monat, um seine Kritik am Urteil zu formulieren. Wie lange dann der Bundesgerichtshof für seine Entscheidung braucht, ist offen – für ihn gibt es da keine Vorschriften.

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