Grünstadt
Heikler Trend: Zahnstocher-Alarm an Grünstadter Schule
Sie haben einen süßlichen Geschmack und können dennoch gefährlich sein: Immer mehr junge Menschen kauen auf aromatisierten Zahnstochern herum. Ziel ist dabei nicht, Essensreste zwischen den Zähnen zu entfernen – was der eigentliche Zweck der dünnen Holzstäbe ist. Im Vordergrund steht eher der Geschmack, der sich beim Kauen entfaltet. Manche Stäbe haben ein Aroma von Pfirsich, andere nach Heidelbeeren oder andere Obstsorten.
Lebenslange Suchtprägung
Die Zahnstocher mit Obstgeschmack sind frei im Handel erhältlich. Sie gelten aber auch nicht als problematisch. Anders sieht es bei den Stäbchen aus, die mit Nikotin behaftet sind. Die können über das Internet im Ausland bestellt werden. Der Grund: Wegen des Nikotins dürfen sie nicht ohne Weiteres auf dem freien Markt vertrieben werden – vor allem nicht an Menschen unter 18 Jahren. Denn: Nikotin, der Hauptwirkstoff der Tabakpflanze, ist ein süchtig machendes Nervengift. Bereits kleine Mengen reichen aus, um abhängig zu werden.
Schätzungen zufolge kann ein solcher Zahnstocher bis zu drei Mal mehr Nikotin enthalten als eine herkömmliche Zigarette. Gerade bei jungen Personen – deren Gehirn sich noch im Reifungsprozess befindet – kann das schwere Folgen haben: Von Störungen der kognitiven Leistungen bis zur lebenslangen Suchtprägung können Jugendliche ganz unterschiedlich betroffen sein.
Trend aus den Sozialen Medien
Kürzlich wurde ein Fall mit Nikotin-Zahnstocher an einer Münchner Realschule bekannt, wo die Stäbchen im Anschluss komplett verboten wurden. Der Konrektor sprach in dem Zusammenhang gegenüber dem Bayerischen Rundfunk von Schülern, die wie „kleine Cowboys“ im Unterricht saßen. Auch die Paul-Gillet-Realschule plus in Edenkoben reagierte auf den Trend und sprach ein allgemeines Verbot der kleinen Holzstäbchen aus, wie die RHEINPFALZ berichtete.
Nun reagierte auch die Integrierte Gesamtschule (IGS) in Grünstadt. Laut Schulleiter Uwe Chormann informierte eine Lehrerin ihn über eine Gruppe Schüler, die an den Zahnstochern herumkauten. Fünf bis sechs Schüler aus der Mittelstufe seien das gewesen, so Chormann. Als die Lehrerin das sah, machte sie sich über den Trend schlau. Das tat dann auch die Schulleitung und erfuhr von den Fällen in München und Edenkoben. „Das ist ja eigentlich kein bekanntes Phänomen in der Breite“, meint Chormann und hebt hervor, dass der Trend von den sozialen Medien – vor allem von der Video-App TikTok – stamme und dort natürlich von jungen Menschen gesehen werde.
Schulleiter: „Nicht lange rumgemacht“
Die IGS-Führung habe dennoch schnell gehandelt, so Chormann. Die Zahnstocher wurden nämlich auf dem Schulgelände verboten. Im Informationsschreiben, das die Schulleitung an Eltern und Schüler verschickte, heißt es: Ein umfassendes Verbot von Zahnstochern gilt auf dem gesamten Schulgelände – einschließlich Unterrichtsräumen, Pausenbereichen, Sportanlagen und auf dem Weg zwischen Schulgebäuden.
In dem Schreiben hebt Chormann auch die Suchtgefahr wegen des Nikotins hervor, es ist aber nicht das einzige Risiko: „Wenn die Kinder mit den Zahnstochern im Mund stolpern, können sie sich verletzen“, sagt er. Zudem störten sie im Unterricht und leisteten keinen Beitrag zur Wissensvermittlung. Theoretisch gehe von den rein aromatisierten Holzstäbchen ohne Nikotin keine Suchtgefahr aus, weiß der Schulleiter. Allerdings lasse sich der Unterschied mit dem bloßen Auge nicht erkennen. Deshalb: „Wir haben nicht lange rumgemacht“, so Chormann bezüglich des Verbots. Die Rückmeldungen dazu seien bisher positiv gewesen. Bisher sei auch kein neuer Fall an der IGS aufgetreten. Komplett verschwunden sind Zahnstocher aus dem Schulbetrieb aber nicht. Es gelten Ausnahmen: Für den naturwissenschaftlichen Unterricht, wenn beispielsweise Modelle gebaut werden, können die Holzstäbchen weiterhin zum Einsatz kommen, so der Schulleiter.
Am Leininger Gymnasium trat das Zahnstocher-Phänomen hingegen nicht in Erscheinung. Schulleiterin Kerstin Hanisch teilt schriftlich mit, dass die Schulleitung dem genauso entgegentreten würde, wie sie es bei anderen gesundheitsschädlichen Substanzen mache.
