Ludwigshafen / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Richter im Dilemma: Zwischen Rücksichtnahme und Termindruck

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat seine Frankenthaler Kollegen zu einer stringenteren Planung von Hauptverhandlungen ermahnt
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat seine Frankenthaler Kollegen zu einer stringenteren Planung von Hauptverhandlungen ermahnt.

Ein verurteilter Mörder und Vergewaltiger, der bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung auf freien Fuß kommt. Das ist nicht nur für Angehörige seines Opfers kaum auszuhalten. Der Fall des 19 Jahre alten Ludwigshafeners wird im November den Rechtsausschuss des Landtags beschäftigen. Und er könnte Abläufe in Strafprozessen verändern.

Das Anfang August nach 57 Verhandlungstagen gefällte Urteil der Jugendstrafkammer des Landgerichts Frankenthal gegen den jungen Mann ist nur wenige Tage alt, als sein Anwalt Alexander Klein Haftbeschwerde einlegt. Am 6. Oktober entscheidet der zuständige Senat beim Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken: Der wegen Mordes und Vergewaltigung an einem 17 Jahre alten Mädchen aus Frankenthal mit zehn Jahren Gefängnis bestrafte Jugendliche kommt frei – zumindest bis die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung eingelegte Revision zum Bundesgerichtshof abgeschlossen ist.

Die Begründung des OLG: Die Frankenthaler Kollegen haben die fast zwei Jahre dauernde Hauptverhandlung nicht schnell genug geführt. Das widerspreche dem Beschleunigungsgrundsatz, der bei Haft- und besonders bei Jugendsachen gelte. Als die Kammer das Verfahren geplant habe, hätte sie mehr Termine bestimmen oder im Verlauf nachsteuern müssen. Der Status quo: Der 19-Jährige hält sich laut Verteidiger Klein „an einem sicheren Ort auf, an dem er besser aufgehoben ist als in Untersuchungshaft“.

Rein formale Prüfung

Aktuell geht es nicht um die ihm zur Last gelegte Tat; das Oberlandesgericht hat hinsichtlich der Haftbeschwerde formale Aspekte geprüft. Trotzdem wirft seine Entscheidung unter dem Aktenzeichen 1 Ws 184/22 Fragen auf: Wer hat entscheidend dazu beigetragen, dass sich das Verfahren in die Länge zieht? Welche Folgen hat das Ganze? Harald Jenet betont im Gespräch mit der RHEINPFALZ, dass die Terminierung in Gerichtsverfahren Sache der jeweiligen Kammervorsitzenden und damit Teil der richterlichen Unabhängigkeit sei. Er dürfe als Präsident des Landgerichts darauf keinen Einfluss nehmen.

Jenet weist aber durchaus auf die Schwierigkeit in Strafprozessen hin, die Terminkalender vieler Verfahrensbeteiligter unter einen Hut zu bringen: Verteidiger, Nebenklagevertreter, Gutachter, Schöffen. Im konkreten Fall sei der Kollege „ganz offensichtlich sehr bemüht gewesen, auf alle Rücksicht zu nehmen“. Der Behördenleiter betont ausdrücklich: „Das war kein Problem von Personalknappheit.“

Druck vom Arbeitgeber

Der Präsident stellt in den Raum, ob es „rechtspolitisch angemessen“ wäre, Terminprobleme aufseiten der Nebenklage zu ignorieren – in diesem Fall die Mutter des getöteten Kindes. Der Präsident hält das angesichts des in der gerichtlichen Praxis stark ausgebauten Opferschutzes für fragwürdig. Zweiter Punkt: die ehrenamtlichen Laienrichter. Nicht wenige bekommen nach Jenets Beobachtung Druck vom Arbeitgeber, wenn sie in ihrem eigentlichen Job häufig wegen der Tätigkeit als Schöffe fehlten. Den hauptamtlichen Richtern nur noch Senioren zur Seite zu stellen, widerspreche dem Ziel, dass Schöffen aus der gesamten Breite der Gesellschaft kommen sollen, findet der Chef des Landgerichts.

Der dritte – und kritischste – Punkt rührt an ein naturgemäß ohnehin nicht spannungsfreies Verhältnis: das zwischen Verteidiger und Vorsitzendem. Ziemlich am Ende seines Beschlusses kommt der OLG-Senat darauf zu sprechen. Dort heißt es: „Dass die Verteidigung während der (...) Hauptverhandlung zu keinem Zeitpunkt eine Verzögerung des Verfahrens gerügt hat, ist befremdlich.“ Es mache lediglich deutlich, „dass eine Rücksichtnahme auf stark ausgelastete Verteidiger (...) mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigungsmaxime nur schwer vereinbar ist“.

Jenet sieht „Spannungsfeld“

Übersetzt heißt das nichts anderes: Wenn schon bei der Planung einer Hauptverhandlung der übervolle Terminkalender eines Pflichtverteidigers einem zügigen Ablauf entgegensteht, könnte ein Vorsitzender auf dessen Ablösung bestehen, um Probleme wie das im Fall des Willersinn-Mordes zu vermeiden. Harald Jenet sieht hier ein „schwieriges Spannungsfeld“. Einerseits müssten Verfahren fair und sachlich ablaufen, müssten Angeklagte Vertrauen zu ihrem Verteidiger aufbauen können. Andererseits steht für ihn außer Frage: „Es muss alles daran gesetzt werden, derartige Fälle in Zukunft zu vermeiden.“

Alexander Klein wehrt sich gegen den Vorwurf, die Verteidigung habe zur Verzögerung beigetragen und diese nun für die Haftbeschwerde genutzt. Dass er im März 2022 das Mandat im Tankstellen-Mordprozess in Bad Kreuznach übernommen habe, ändere nichts an der Gemengelage im Frankenthaler Verfahren. Das habe da bereits anderthalb Jahre und 44 Verhandlungstage gedauert. Klein sagt auf RHEINPFALZ-Anfrage, er habe „wiederholt bemängelt, dass die Kammer keine ausreichenden Termine anbietet“. Das Kernproblem aus seiner Perspektive: zu viel Rücksichtnahme auf den Ersatzschöffen. Dieses Problem sei leicht zu lösen. Laienrichter müssten vor ihrer Wahl über die terminliche Belastung aufgeklärt werden. Wer beruflich stark eingespannt sei, stelle sich dann möglicherweise gar nicht erst zur Wahl.

Pocht auf richterliche Unabhängigkeit: Harald Jenet.
Pocht auf richterliche Unabhängigkeit: Harald Jenet.
Wehrt sich gegen Vorwürfe: Alexander Klein.
Wehrt sich gegen Vorwürfe: Alexander Klein.
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