Idar-Oberstein
Aus Hass auf Schutzmaske: Lebenslang für Mord an Tankstellen-Kassierer
Ein Mann mit Maske betritt den Verkaufsraum einer Tankstelle. Er nimmt beim kurzen Wortwechsel mit dem Kassierer die Maske noch ab, zieht plötzlich eine Schusswaffe – und drückt ab. Eine Kugel tritt den 20-Jährigen Verkäufer in den Kopf. Noch in der Nacht macht in und um die Edelsteinstadt die Nachricht von dem schrecklichen Geschehen die Runde. Seit jenem späten Samstagabend, seit dem 18. September 2021, ist erst im Kreis Birkenfeld, dann auch bundesweit vom „Tankstellen-Mord“ die Rede. Seit Dienstag ist nun klar: Das geflügelte Wort ist auch aus juristischer Sicht korrekt – zumindest fürs Erste.
Denn noch ist der Spruch der Schwurkammer am Landgericht Bad Kreuznach nicht rechtskräftig. Doch hat die Kammer die Tat als Mord gewertet – und den heute 50 Jahre alten Täter zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah zwei Mordmerkmale als gegeben an: niedrige Beweggründe und Heimtücke. Ersteres besagt gemäß Strafgesetzbuch, dass das Vorgehen des Täters sittlich auf unterster Stufe angesiedelt ist, durch hemmungslose und triebhafte Eigensucht bestimmt war und deshalb als besonders verwerflich und verachtenswert anzusehen ist. Heimtücke besagt, der Täter habe boshaft-hinterlistig gehandelt und dem arglosen Opfer keinerlei Verteidigungschance gelassen.
Streit um Corona-Maßnahme
Dass der im Kreis Birkenfeld beheimatete, damals 49-Jährige die Tankstelle ohne Mund-Nase-Schutz betreten hat, war wohl Auslöser des Streits. Dass der 20-Jährige an der Kasse dies moniert hatte, wohl der Zündfunke. Die Explosion kam verzögert: Der Mann fuhr weg, kam aber gut anderthalb Stunden später zurück, bewaffnet und betrunken, wie eine Blutprobe später ergab. Schon bei seinem ersten Abstecher hatte er bei seinem späteren Opfer Bier kaufen wollen.
Was sich gegen 21.30 Uhr an jenem Samstagabend vor fast genau einem Jahr zugetragen hat, ist auf Video-Aufzeichnungen festgehalten. Der Täter muss gewusst haben, was ihm blühte, dass er früher oder später erkannt würde. Das aber hat ihn wenig gejuckt. Die Vorsitzende Richterin sagte, der Angeklagte habe ein Zeichen setzen wollen gegen die seiner Ansicht nach völlig verfehlte Corona-Politik. Weil er an die seiner Ansicht nach Verantwortlichen – „an Bundeskanzlerin Merkel oder Gesundheitsminister Spahn“ nicht herankomme, habe er willkürlich ein Opfer gewählt, um ein Exempel zu statuieren.
Europaweites Medieninteresse
Das Medieninteresse uferte angesichts des wohl ersten tödlich endenden Streits um eine Corona-Maßnahme sofort aus. Auch über Bundesgrenzen hinweg ist vor nunmehr fast einem Jahr über die Tat berichtet worden, die sehr schnell in Zusammenhang mit der Pandemie gebracht wurde. Von „Maskenstreit“ war die Rede, von einer Auseinandersetzung um die geforderte Schutzmaßnahme, die der spätere Täter rigoros abgelehnt hatte. Dass der Todesschütze ein mutmaßlicher Corona-Leugner sei, hatte sogar europaweit Interesse gefunden.
Das Opfer hatte im überschaubaren Hunsrück sofort ein Gesicht: Alexander W. lächelte von einem großen Foto gleich neben der Kasse den ungewöhnlich zahlreich vorfahrenden „Tankstellenkunden“ entgegen, die zu einem wohl nicht unerheblichen Teil aus Neugier die Aral-Tanke in der Obersteiner Hauptstraße angesteuert hatten. Diese war an dem Blumenmeer an der Einfahrt klar als Tatort erkennbar. Während der ersten Tage nach dem tragischen Geschehen hatte die Polizei stete Präsenz gezeigt. Ein Streifenwagen stand – dezent geparkt, aber eben unübersehbar – im hinteren Teil des Areals.
„Hass bringt uns nicht weiter“
Bilder von Alexander W. machten in Sozialen Medien die Runde. Ein besonders großes, ausdrucksstarkes dominierte die Bühne bei der öffentlichen Trauerfeier, mit der die Idar-Obersteiner in der Messehalle Abschied von dem getöteten Studenten nahmen. Polit-Prominenz war zugegen. Doch waren Redebeiträge weder von Ministerpräsidentin Malu Dreyer noch von Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) erwünscht: Auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter kamen lediglich Oberbürgermeister Frank Frühauf (CDU) sowie eine Trauerrednerin zu Wort.
Die Mutter sprach damals Worte, die unter die Haut gingen. „Bitte haltet Alex als den tollen Menschen in Erinnerung, der er war – nicht als den Jungen, der an der Tankstelle sein Leben lassen musste“, sagte sie bei der Trauerfeier. Und verband damit ein Plädoyer gegen Hass: „Der bringt uns nicht weiter.“ Den Prozess hat die Mutter vom Frühjahr an verfolgt, war fast immer dabei. Am Dienstag hörte sie denn auch im Gerichtssaal den Schuldspruch über den Mann, der ihr einen ihrer zwei Söhne auf so brutale Weise genommen hat.
Voll schuldfähig oder nicht?
An der Täterschaft hatte es in der gut ein halbes Jahr dauernden Hauptverhandlung im Grunde keinerlei Zweifel gegeben. Strittig war vor Gericht anderes: Etwa die Frage, inwieweit der Angeklagte schuldhaft gehandelt hat oder womöglich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war – der damals 49-Jährige hatte zum Zeitpunkt der Tat gut zwei Promille Alkohol im Blut.
Die Staatsanwaltschaft war von voller Schuldfähigkeit ausgegangen und hatte auf einen Schuldspruch wegen Mordes plädiert. Die Feststellung der Anklägerin, dass der Straftatbestand des Mordes erfüllt sei, hatte die Verteidigung zurückgewiesen. Wegen einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit sei lediglich von Totschlag auszugehen.
Das Gericht kam zur Einschätzung, dass ein Mord anzunehmen sei. Anders als von der Anklage gefordert, erkannte es aber nicht auf eine besondere Schwere der Schuld. In dem Fall wäre eine Entlassung nach 15 Jahren Haft kaum möglich gewesen.
und hier


